25.07.2019

Uber stoppt um 0:00 Uhr Service in Österreich nach neuem Gerichtsentscheid

Nach einem Gerichtsentscheid, wonach Uber in Österreich eine Niederlassung und eine Gewerbeberechtigung benötigt, um seine Services anbieten zu können, werden diese (abermals) eingestellt. In der internen Kommunikation rechnet der US-Riese mit zwei Wochen Unterbrechung.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Frühling vergangenen Jahres war es schon einmal passiert – der Fahrtendienstvermittler Uber musste seine Services in Österreich nach einer einstweiligen Verfügung vorübergehend einstellen. Nun ist es wieder soweit. Laut einem Gerichtsentscheid muss der US-Riese, der bislang vom Ausland aus operiert, eine Niederlassung sowie eine Gewerbeberechtigung in Österreich haben, um seine Services anbieten zu können. Tatsächlich ist eine Niederlassung bereits vorhanden, die Gewerbeberechtigung fehlt nach Angaben des Unternehmens aber noch. Uber teilte daher heute mit, vorübergehend alle Dienste einzustellen.

Zwei Wochen Pause für Uber

Konkret werden ab 0:00 Uhr in der Nacht von 25. auf 26. Juli keine Uber mehr in Österreich fahren, wie der brutkasten von einem Fahrer erfuhr. Betroffen sind die Services UberX, Green, Black und Van in Wien sowie die Testbetriebe in Graz, Linz und Salzburg. “Wir sind bereits dabei, unser Modell anzupassen und werden im Laufe der nächsten Wochen wieder zurück sein”, schreibt der Konzern in einem schriftlichen Statement. In der internen Kommunikation ist von zwei Wochen die Rede, wie der Uber-Fahrer dem brutkasten erzählt.

Gewerbeberechtigung “in Kürze”

Man habe bereits alle notwendigen Schritte unternommen, um die Anforderungen des Gerichts zu erfüllen, heißt es im Statement weiter. Der Prozess, um in Kürze eine Gewerbeberechtigung zu erhalten, sei eingeleitet. Zudem arbeite man eng mit den Partnerunternehmen zusammen und biete ihnen spezielle Info-Sessions und persönlichen und telefonischen Support an, “um sie in dieser Übergangsphase zu unterstützen”.

Fahrtendienst in Bedrängnis

Der neue Gerichtsentscheid ist bei weitem nicht die größte Hürde, mit der Uber in Österreich momentan konfrontiert ist. In der sogenannten “Lex Uber”, einer Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, wurde der Fahrtendienst kürzlich gesetzlich mit Taxi-Diensten gleichgestellt, was sein Geschäftsmodell de facto verunmöglicht. Das Gesetz soll im September 2020 inkrafttreten.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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