25.07.2019

Uber stoppt um 0:00 Uhr Service in Österreich nach neuem Gerichtsentscheid

Nach einem Gerichtsentscheid, wonach Uber in Österreich eine Niederlassung und eine Gewerbeberechtigung benötigt, um seine Services anbieten zu können, werden diese (abermals) eingestellt. In der internen Kommunikation rechnet der US-Riese mit zwei Wochen Unterbrechung.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Frühling vergangenen Jahres war es schon einmal passiert – der Fahrtendienstvermittler Uber musste seine Services in Österreich nach einer einstweiligen Verfügung vorübergehend einstellen. Nun ist es wieder soweit. Laut einem Gerichtsentscheid muss der US-Riese, der bislang vom Ausland aus operiert, eine Niederlassung sowie eine Gewerbeberechtigung in Österreich haben, um seine Services anbieten zu können. Tatsächlich ist eine Niederlassung bereits vorhanden, die Gewerbeberechtigung fehlt nach Angaben des Unternehmens aber noch. Uber teilte daher heute mit, vorübergehend alle Dienste einzustellen.

Zwei Wochen Pause für Uber

Konkret werden ab 0:00 Uhr in der Nacht von 25. auf 26. Juli keine Uber mehr in Österreich fahren, wie der brutkasten von einem Fahrer erfuhr. Betroffen sind die Services UberX, Green, Black und Van in Wien sowie die Testbetriebe in Graz, Linz und Salzburg. „Wir sind bereits dabei, unser Modell anzupassen und werden im Laufe der nächsten Wochen wieder zurück sein“, schreibt der Konzern in einem schriftlichen Statement. In der internen Kommunikation ist von zwei Wochen die Rede, wie der Uber-Fahrer dem brutkasten erzählt.

Gewerbeberechtigung „in Kürze“

Man habe bereits alle notwendigen Schritte unternommen, um die Anforderungen des Gerichts zu erfüllen, heißt es im Statement weiter. Der Prozess, um in Kürze eine Gewerbeberechtigung zu erhalten, sei eingeleitet. Zudem arbeite man eng mit den Partnerunternehmen zusammen und biete ihnen spezielle Info-Sessions und persönlichen und telefonischen Support an, „um sie in dieser Übergangsphase zu unterstützen“.

Fahrtendienst in Bedrängnis

Der neue Gerichtsentscheid ist bei weitem nicht die größte Hürde, mit der Uber in Österreich momentan konfrontiert ist. In der sogenannten „Lex Uber“, einer Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, wurde der Fahrtendienst kürzlich gesetzlich mit Taxi-Diensten gleichgestellt, was sein Geschäftsmodell de facto verunmöglicht. Das Gesetz soll im September 2020 inkrafttreten.

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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