Uber stoppt um 0:00 Uhr Service in Österreich nach neuem Gerichtsentscheid
Nach einem Gerichtsentscheid, wonach Uber in Österreich eine Niederlassung und eine Gewerbeberechtigung benötigt, um seine Services anbieten zu können, werden diese (abermals) eingestellt. In der internen Kommunikation rechnet der US-Riese mit zwei Wochen Unterbrechung.
Im Frühling vergangenen Jahres war es schon einmal passiert – der Fahrtendienstvermittler Uber musste seine Services in Österreich nach einer einstweiligen Verfügung vorübergehend einstellen. Nun ist es wieder soweit. Laut einem Gerichtsentscheid muss der US-Riese, der bislang vom Ausland aus operiert, eine Niederlassung sowie eine Gewerbeberechtigung in Österreich haben, um seine Services anbieten zu können. Tatsächlich ist eine Niederlassung bereits vorhanden, die Gewerbeberechtigung fehlt nach Angaben des Unternehmens aber noch. Uber teilte daher heute mit, vorübergehend alle Dienste einzustellen.
Zwei Wochen Pause für Uber
Konkret werden ab 0:00 Uhr in der Nacht von 25. auf 26. Juli keine Uber mehr in Österreich fahren, wie der brutkasten von einem Fahrer erfuhr. Betroffen sind die Services UberX, Green, Black und Van in Wien sowie die Testbetriebe in Graz, Linz und Salzburg. „Wir sind bereits dabei, unser Modell anzupassen und werden im Laufe der nächsten Wochen wieder zurück sein“, schreibt der Konzern in einem schriftlichen Statement. In der internen Kommunikation ist von zwei Wochen die Rede, wie der Uber-Fahrer dem brutkasten erzählt.
Gewerbeberechtigung „in Kürze“
Man habe bereits alle notwendigen Schritte unternommen, um die Anforderungen des Gerichts zu erfüllen, heißt es im Statement weiter. Der Prozess, um in Kürze eine Gewerbeberechtigung zu erhalten, sei eingeleitet. Zudem arbeite man eng mit den Partnerunternehmen zusammen und biete ihnen spezielle Info-Sessions und persönlichen und telefonischen Support an, „um sie in dieser Übergangsphase zu unterstützen“.
Fahrtendienst in Bedrängnis
Der neue Gerichtsentscheid ist bei weitem nicht die größte Hürde, mit der Uber in Österreich momentan konfrontiert ist. In der sogenannten „Lex Uber“, einer Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, wurde der Fahrtendienst kürzlich gesetzlich mit Taxi-Diensten gleichgestellt, was sein Geschäftsmodell de facto verunmöglicht. Das Gesetz soll im September 2020 inkrafttreten.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.