04.11.2020

205 Mio. Dollar investiert: Sieg für Uber und Co. gegen Arbeitsrecht

Zeitgleich mit der US-Präsidentenwahl fand im US-Bundesstaat Kalifornien die eine Abstimmung über einen von Uber und weiteren Unternehmen unterstützten Antrag statt, der das geltende Arbeitsrecht zu deren Gunsten abändern soll.
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Gig Workers Rising: Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen von Uber und Lyft
(c) Gig Workers Rising: Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen von Uber und Lyft

Im August sah es nach einem schon länger andauernden Rechtskonflikt bereits so aus, als müssten Uber und weitere Unternehmen ausgerechnet im Heimat-Bundesstaat Kalifornien ihre Geschäftspraxis komplett umstellen. Der oberste Gerichtshof des Westküsten-Staats hatte entschieden, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter – im Fall von Uber die Fahrer – anstellen müssen, und diese nicht mehr als „Selbstständige“ beschäftigen dürfen. Damit sollte im Sinne des geltenden Arbeitsrechts der Scheinselbstständigkeit ein Riegel vorgeschoben werden.

Zehn Tage Frist hatte der ambitionierte Richter den Unternehmen zur Umsetzung gegeben. Doch es sollte anders kommen. Zuerst erreichten Uber, Lyft und Co. einen weiteren Aufschub. Und dann setzten sie auf die Stimme des Volkes – und 205 Millionen US-Dollar Werbebudget.

Uber, Lyft, Instacart and DoorDash: Millionen für Anpassung des Arbeitsrechts an Bedürfnisse der Unternehmen

Soviel pumpten die vier Unternehmen Uber, Lyft, Instacart and DoorDash in eine Kampagne zur Abstimmung über einen Gesetzesantrag (Proposition 22), die in Kalifornien zeitgleich mit der US-Präsidentschaftswahl stattfand. Der Antrag sieht zwar einige Zugeständnisse an die Gig-Worker vor, erlaubt es den Unternehmen aber im Großen und Ganzen, ihre Geschäftspraktiken beizubehalten. Sprich: Das Arbeitsrecht wird an diese angepasst.

Wie das US-Magazin TechCrunch berichtet, steckte DoorDash allein vergangene Woche noch einmal 3,75 Millionen US-Dollar in Werbung für Proposition 22. Bei Uber soll es in den vergangenen Tagen noch eine zusätzliche Million gewesen sein. Und die Millioneninvestition, um nicht mehr Geld für die Mitarbeiter zahlen zu müssen, zahlte sich scheinbar aus. Zwar waren die Stimmen zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht fertig ausgezählt, doch das Ergebnis – zugunsten des Antrags – ist laut TechCrunch bereits fix.

„Unternehmen sollten nicht in der Lage sein, Wahlen zu kaufen“

Naturgemäß zeigen sich die Unternehmen in Aussendungen zufrieden mit dem Ausgang. Auch Anleger an den Börsen reagierten positiv. Beim „Gig Workers Collective“, das den ganzen Prozess mitinitiiert hat, kommentiert man: „Wir sind enttäuscht über das Ergebnis des heutigen Abends, vor allem, weil der Erfolg dieser Kampagne auf Lügen und Panikmache beruht. Unternehmen sollten nicht in der Lage sein, Wahlen zu kaufen. Aber wir sind immer noch für unsere Sache engagiert und bereit, unseren Kampf fortzusetzen“.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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