30.08.2021

Von Uber bis KI: Die Standort-Elchtests der Europäer

Wie man am Umgang mit Uber und KI die Zukunftsfähigkeit der Standortpolitik eines Landes beurteilen kann, beschreibt Mic Hirschbrich in seiner aktuellen Kolumne.
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Hirschbrich: Was Uber und KI über den Standort aussagen
Brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Thibault Penin on Unsplash
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Man kann und soll neue, am Markt eingeführte Technologie auch aus dem Blickwinkel der Standortpolitik beurteilen:

  1. Hätte diese Innovation auch im eigenen Land entstehen können?
  2. Welche Chancen hat die Innovation im neuen Markt aus regulatorischer Sicht?

Uber spielt dabei eine zentrale Rolle. In meinem vor fünf Jahren verfassten Buch „Schöne neue Welt 4.0“ widmete ich dem Startup das erste Kapitel und stellte die These auf: Diese App wird die Zukunftsfähigkeit globaler Standorte messen und transparent machen. Sie wird zum „Elchtest der Technologiepolitik“.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Sie hat einen disruptiven Charakter und war immer stark skalierend. Jeder Smartphone-Benutzer erhielt plötzlich ein neues, niederschwelliges Mobilitätsangebot, das den bisherigen Anbietern haushoch überlegen war.

  • Man musste plötzlich keine Taxi-Zentralen mehr anrufen, sondern konnte instant Fahrer buchen, von denen man noch dazu genau wusste, wie nahe sie waren.
  • Fahrer waren namentlich und bildlich in der App transparent gemacht, was Frauen in Großstädten ein Gefühl von Sicherheit vermittelte.
  • Durch die benutzte Maps Technologie (Waze oder Google Maps), wurde der kürzeste Weg plötzlich transparent.
  • Und der unangenehme und punkto Belegwesen umständliche Bezahl-Vorgang wurde dezent in die App integriert und automatisiert.
  • Ein ausgeklügeltes Bewertungssystem half Uber darüber hinaus, Fahrer*innen zu belohnen, die sich bemühten und beliebt waren.

Die 2 Merkmale der Uber-Disruption:

„Disruptiv“ aber waren eigentlich diese 2 Merkmale:

  1. Uber positionierte sich zu Beginn als neuer Gestalter der Sharing-Economy, wo jeder Mensch Kunde aber auch Anbieter sein kann. Du bist Student und hast zwei Stunden am Nachmittag frei, dann verdiene ein wenig Geld mit Uber.
  2. Das zweite Produkt-Merkmal war technologisch spannender, denn Uber baute fast von Beginn an parallel an einer eigenen „Selfdriving-Cab“-Technologie, der Albtraum der Technologieskeptiker.

Denn, so argumentierten sie, Uber würde die Uber-Driver dazu benutzen, den Markt aufzubauen und Trainingsdaten zu gewinnen und diesen dann ihre Jobs durch Automatisierung wegnehmen. Die Kritik ist vielleicht berechtigt. Technologische Substitution fordert unsere Gesellschaften seit mehreren industriellen Revolutionen immer wieder heraus, aber sie hat in Summe eben immer auch den Wohlstand erhöht und durch einen Sozialstaat die Errungenschaften von Innovation und deren Wertschöpfung für alle zugänglich gemacht. Ohne technologische Innovation keine Wohlstandssicherung.

Diess am EFA21 zum Europäischen Datendrama

VW Boss Diess hat es gestern am Europäischen Forum Alpbach live im Congress-Zentrum auf den Punkt gebracht: Während Amerikaner mit Daten Geld verdienen und Chinesen diese für die Gesellschaft nutzen (müssen), versucht Europa sie vor allem individuell zu schützen. Uns schwimmen damit die Wettbewerbsvorteile weg. Denn unzählige Datensets und Korpora, die man z.B. für KI-Entwicklungen brauchen würde, müssten nicht reguliert werden, stehen in Europa aber häufig im Konflikt mit dem Gesetz. Ein Wahnsinn, in Zeiten der Datenökonomie, wo bald alles von unserer Fähigkeit abhängen wird, wie gut wir von Daten lernen bzw. KIs trainieren können.

Aber zurück zum Thema „Regulierung“ und Uber.

„Ziel erreicht: Uber ist gleich schlecht wie Taxis“

titelte die Presse vor wenigen Tagen. Uber habe ein völlig neues Erlebnis für Fahrgäste gebracht. Und anstatt sich als Taxi-Unternehmen daran zu orientieren und für seine Fahrgäste attraktiver zu werden, sei man vor Gericht gezogen. Das Ende ist bekannt.

Die strengen regulativen Vorgaben sind der perfekte Schutzrahmen für ein lange etabliertes Transport-Gewerbe, das es sich damit leisten konnte, nicht in die eigene Zukunftsfähigkeit zu investieren. Und das ist mit ein Grund, warum in Europa kein Uber entstanden ist und entstehen konnte.

Es wäre eine große Chance für den Standort gewesen, die berechtigte Kritik an Uber aufzugreifen (etwa jene der Unterbezahlung von Fahrer*innen), dies gesetzlich im Sinne der Arbeitnehmer*innen zu lösen, aber gleichzeitig auch die Vorteile der Technologie gesetzlich zu fördern bzw. zu erlauben, im Sinne der Konsument*innen.

Durch die intelligente Vermittlung etwa durch Annäherungsalgorithmen, verbrauchen diese Autos wesentlich weniger Sprit als Taxis, die immer wieder zu Sammelpunkten fahren und dort dann oft stundenlang (im Winter mit laufenden Motoren) auf Gäste warten.

Wenig Trost ist dabei, dass Uber weltweit Gesetzgeber und etablierte Taxi-Innungen gegen sich aufbrachte, nicht nur bei uns.

Uber Konkurrent DiDi in China kämpft übrigens auch mit den Behörden. Das Unternehmen wurde zuletzt mit 76 Milliarden bewertet und bekommt Probleme, je mächtiger seine Daten werden.


Land der Hämmer zukunftsreich!

Die österreichische Lyrikerin Paula Preradović wies in der Österreichischen Nationalhymne darauf hin: Land der Hämmer zukunftsreich! – sollte Österreich werden und „mutig in die neuen Zeiten gehen“, „arbeitsfroh und hoffnungsreich“. „Hämmer“ standen metaphorisch für die „menschlichen Werkzeuge“, mit denen man sich aus dem vorindustriellen Zeitalter befreien könne – und dieser Innovationsprozess würde zu einer „reichen Zukunft“ führen.

Ja, unsere Hymne klammert die Identifikation des Landes nicht nur an Berge, Äcker und Dome, sondern weiß um die Wichtigkeit sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und, um es neudeutsch zu sagen, um das dafür nötige Mindset.

Land falscher Regulation – zukunftsarm!

Wer glaubt, man komme in modernen Gesellschaften ohne Regulierung aus, irrt. Sie ist der Weg, Gefahren und unerwünschte Entwicklungen von einer Gesellschaft fernzuhalten. Aber, sie hat auch enorm destruktives Potential. Uber ist ein Beispiel, das es in den allermeisten EU-Ländern richtig schwer hat. Das ist vielleicht schade für Uber, aber vernichtend für die Länder, die besser einen Weg gefunden hätten, diese Technologie im Sinne seiner Menschen zuzulassen. Denn jedes neue Startup, das sich mit ähnlichen Technologien beschäftigt, wird in Länder gehen, wo diese auch willkommen ist. Wenn Tech-Gründer*innen heute etwas sind, dann so mobil, wie das Kapital, das sie für ihr Wachstum brauchen.

Und es gibt viele Beispiele. Die Urheberrichtlinie der EU hat in beispielloser Art und Weise den europäischen, digitalen Medienmarkt zugunsten nicht transformierter Medien-Unternehmen reguliert und Europas Finanzminister sind gerade drauf und dran, dasselbe mit Krypto- und Blockchaintechnologien zu tun. Wie das in Österreich aussehen wird, dürften wir in den kommenden Wochen erfahren. Und auch im KI-Bereich reguliert sich der Kontinent ins Aus, wird auf wichtigen Konferenzen neben China und den USA nicht mal mehr genannt. Derweil wäre diese Technologie der „Hammer“ unserer Neu-Zeit. Wir haben in zahlreichen Kolumnen (wie in dieser) auf die Bedeutung von KI hingewiesen.


„Hammer-KI-Software“ und eine Strategie dafür

Die Bundesregierung hat soeben eine KI-Strategie mit dem Titel „AIM AT 2030“ vorgelegt. Darin hat man erkannt, dass KI-Entwickler vor allem Kunden und Corporate-Partner brauchen (Match-Making-Marktplätze und Innovation-Hubs) und Freiräume zum Testen („regulatory sandboxes in ai“). Dafür wurde einiges angestoßen. Daneben stecken im Papier aber auch viel „Angst-Therapie“ und Ethik-Überlegungen, die zwar prinzipiell sinnvoll klingen, aber thematisch besser nach China oder in die USA passen als nach Österreich und unsere KI-Wirklichkeit, die alles andere als bedrohlich ist. Das einzig bedrohliche an Österreichs KI ist, dass sie oft falsch eingeschätzt und gewaltig unterkapitalisiert ist.

Die Community meint jedenfalls, dass wir rasch weitere, konkrete Dinge auf Schiene bringen sollten: Etwa die Einbindung der führenden KI-Forscher in die operative KI-Strategie. Den erleichterten Zugang von KI-Anbietern in die Beschaffung. Deutlich größere Budgets für KI Forschung und -Entwicklung, denn wir haben ein globales Marktversagen und eine beachtliche Konzentration mit hoher Wettbewerbsverzerrung. Der Standort braucht ausreichend Mittel und Talente (!). In beidem sind wir derzeit Wüste. KI-Firmen und Institute suchen einzelne Entwickler über Jahre, das ist die KI-Realität heute in unserem Land. Hiesige Investoren bevorzugen zudem Business-Modelle, die sich in wenigen Jahren rechnen. KI braucht aber fast immer einen langen Atem, um sein Potential auszuschöpfen. Es gibt zudem lange bekannte Forderungen, wie etwa größere GPU-Cluster, mehr Professuren und Geld für Grundlagenforschung, aber eben bis heute keine konkreten Beträge dafür und grünes Licht?

Das war zumindest bis gestern so. Denn da erklärte Frau Minister Schramböck beim #EFA21, dass bis 2030 rund 2 Milliarden in diesen Bereich fließen sollen. Und das klingt ermutigend!

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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