25.05.2021

Wer schützt uns vor dem Datenschutz?

In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt sich Mic Hirschbrich mit der Frage nach dem Schaden, den Datenschutz verursachen kann.
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Mic Hirschbrich über Datenschutz
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Adobe Stock / peterschreiber.media
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Machen Sie sich Sorgen um Ihre Daten? Etwa wenn es um den neuen Impfpass geht? Eine unverhältnismäßig große „Gier nach Daten“ werfen zahlreiche Medien diesem neuen Instrument vor, das uns zurück zur Normalität begleiten soll nach diesem Pandemie-Ausnahmezustand. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit bei Datenzugriffen des Staates ist berechtigt und wichtig. Unsere sensiblen Daten wollen beschützt werden.

Konkret wollen wir uns vor einem Schaden schützen, der entsteht, wenn jemand unsere persönlichsten Daten – für was auch immer – missbraucht. Aber wer beschützt uns eigentlich vor Schäden eines Datenmangels? Wer beschützt uns vor einem „falschen Datenschutz“, also einem,  der vielleicht unsere Daten besser schützt als unser Leben und Wohlergehen?

Wozu braucht man auch unsere Daten?

Daten sind hervorragend dafür geeignet, die Welt zu beschreiben. Sie beschreiben die Wirklichkeit heute so detailliert, wie wir uns das wünschen. Moderne Digitaltechnologie macht es möglich. Damit können wir die Realität faktisch besser einordnen, verstehen und Sachverhalte analysieren. Und noch wichtiger, wir können basierend auf diesen Daten-Mustern immer bessere Entscheidungen treffen (auch automatisiert). Wie in der letzten Kolumne beschrieben, entwickeln wir uns von der Daten- in eine Entscheidungsökonomie.

Dieses Prinzip, aus Daten zu lernen, nutzen wir in der modernen Medizin genauso wie im Finanzwesen, der Mobilität, der Bildung, in Sicherheitsfragen oder eben in staatlichen Bereichen und der Forschung. Die Frage also „wer braucht schon unsere Daten“ ist folgerichtig zu beantworten mit: Jeder, der etwas besser verstehen und darauf aufbauend besser entscheiden möchte. Fortschritt braucht eine moderne Daten-Kultur!

Forschung wirkt, aber nur mit den richtigen Daten

Bleiben wir beim Beispiel Pandemie. Wenn Komplexitätsforscher Peter Klimek versucht herauszufinden, wo künftige pandemische Risiken liegen, hat er es mit hoch-komplexen Mustern zu tun. Qualität und Verfügbarkeit guter Daten aus dem epidemiologischen Geschehen sind daher eine wichtige Basis für brauchbare Vorhersagemodelle. Die Nutzung geschieht in diesen Bereichen meist mithilfe sogenannter „pseudonomysierter Daten“. Das bedeutet, anstatt von z.B. richtigen Namen, werden irgendwelche Zahlen und Buchstaben verwendet, um die Datensätze anonym zu machen. Denn es geht nicht um Herrn Bauer und Frau Mayer als Personen, sondern um statistische Werte, deren Gewichtung und Entwicklung. Analysten und Forscher tun dies, um elementar wichtige Fragen für uns zu beantworten. Etwa, wie können wir uns als Gesellschaft wieder maximal viel Freiheit gewähren, die Schwächsten schützen oder der Wirtschaft zum Aufschwung verhelfen? Wir sind als Gesellschaft darauf angewiesen, dass die Erkenntnisse aus solchen Datenmodellen möglichst präzise und aussagekräftig sind.

Wenn wir uns also (zu Recht) die Frage stellen, welchen Schaden wir nehmen könnten, wenn wir einer Institution oder Behörde Zugriff auf bestimmte Daten erlauben, dann sollten wir uns fortan auch fragen, welchen Schaden wir nehmen, wenn wir dies nicht tun! Ja, es kann mit Risiken verbunden sein, manche Datensätze zusammenzuführen. Es kann aber auch in einem ethischen Dilemma münden, es nicht zu tun.  

Wir sind das Abwägen von Risiken eigentlich gewohnt

Wenn wir das Auto als Transportmittel unserer Wahl sehen, um von A nach B zu kommen, wägen wir etliche Fragestellungen ab. Ist das Auto sicher, hat es einen Gurt, Airbags, vielleicht einen Seitenaufprallschutz? Sicherheit ist uns wichtig. Aber die Angst vor realen Risiken verhindert nicht, dass wir sogar täglich ins Auto steigen. Wir wissen, dass etwa 40.000-mal pro Jahr ein Unfall passiert. In 400 Fällen verlieren Österreicher*innen sogar ihr Leben dabei.

Wir haben in wirklich vielen Themen des Lebens gelernt, Nutzen und Gefahr sinnstiftend gegeneinander abzuwiegen. In der Datenökonomie ist uns das noch nicht gelungen.

Datenschutz: Kritik am Regulierungsmonster EU

Bengt Holström, Professor am MIT und Wirtschaftsnobelpreisträger von 2016, bringt es in einem Ö1-Interview auf den Punkt.  Als ihm die Frage gestellt wird, ob Europa in der digitalen Ökonomie zurückfalle, antwortet er: „Europa bemerkt gar nicht, welchen positiven Wert Daten darstellen“. Sorgen bereiteten ihm die sozialen Medien. Die EU aber würde (sinnvolle, Anm.) Daten-Anwendungen stark regulieren anstatt die sozialen Netzwerke. Die kommerzielle Auswertung der Daten in Europa müsse endlich positiver gesehen werden. Europa sei auch deshalb global abgeschlagen im Digitalbereich, hinter den USA und China. Was Privacy und Datenschutz angehe, befinde sich Europa noch mental in der Zeit des Kalten Krieges.

Am Ende des Tages müssen wir zudem den Eigentumsbegriff von Daten gesellschaftlich neu bewerten. Wenn wir aus Daten nicht lernen dürfen, sondern sie beschützen wie physisches Eigentum, verhindern wir den Fortschritt.

Fazit

Smart gemachter Datenschutz ist wichtig, denn eine missbräuchliche Verwendung unserer Daten und ein daraus entstehendes Misstrauen in unsere Datenkultur hemmen unsere Entwicklung und den Glauben an unsere digitale Zukunft. Bürger*innen und Konsument*innen haben aber auch ein Anrecht auf die allerbeste Nutzenstiftung digitaler Dienste. Ansonsten werden wir das Ungleichgewicht, wer aus Daten lernen darf und tolle Anwendungen damit entwickelt und wer nicht, einfach nicht los.   

Während ich als europäischer Kolumnist im Zuge dieser Recherche das 20-ste Cookie-Fenster im Browser wegklickte, um „meine Daten zu schützen“, und unsere Behörden viel zu wenig (gute) Daten haben, um die allerbesten Entscheidungen in dieser Pandemie zu treffen, hat Google dieser Tage LaMDA gestartet. Das ist vielleicht eines der größten „Daten-Lern“-Projekte, das es je gab. Mit LaMDA bekommen wir eine Technologie, die mit Menschen über alle erdenklichen Themen kommunizieren und diskutieren kann. Vielleicht auch darüber, wie man eine Pandemie bewältigt. Das Sprach-Modell kann das, weil es mit seiner KI über all diese Themen aus unfassbar großen Datensätzen und -Korpora lernen konnte und durfte. Das ist wunderbar, denn es gibt bestimmt viele sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten dafür. Aber wir können diese Art des „Lernens“ auch Organisationen und Institutionen ermöglichen, die sich um unsere Gesundheit, Bildung, Sicherheit und unseren Wohlstand kümmern!

Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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