27.04.2018

Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten!

Gastkommentar. Der erklärte "Vielfahrer" Berthold Baurek-Karlic schreibt, warum die einstweilige Verfügung gegen Uber in Wien ein "Pyrrhussieg" ist und welche "echten Probleme" es zu lösen gilt.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Weltweit kämpfen Transport-Unternehmer seit Jahren, mehr oder minder erfolgreich gegen Uber. Auch in Europa hagelte es in den letzten Jahren eine Menge Klagen, wobei sich Uber aber in vielen Fällen in Millionenhöhe vergleichen konnte. Das Unternehmen ist den Gegenwind seit seiner Gründung gewohnt. Es hat eine enorme Kriegskasse, die es ihm erlaubt bei diesen Prozessen dagegen zu halten. Diese Woche war es dann auch bei Uber in Wien soweit. Der Wiener Taxi-Funk 40100 erreichte eine kurzfristige einstweilige Verfügung (EV) – der Brutkasten berichtete – und Uber muss seit dem 26. April 2018 kurzfristig seine Fahrtendienste einstellen.

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

“Uber ist böse, aber der Service ist trotzdem unschlagbar”

Unterdessen gingen im Internet die Wogen hoch – in den online Foren der traditionellen Medien, sowie auf Social-Media entbrannten hitzige Diskussionen. Die Quint-Essenz ist einfach: “Uber ist böse, aber der Service ist trotzdem unschlagbar”. Wie ich zu der Aussage komme, erkläre ich gleich. Uber selbst schreibt seinen Fans auf Facebook, dass sie bald wieder fahren werden und bereits in den nächsten Tagen eine Lösung präsentieren werden.

Ich will die Freude der obsiegenden Taxi-Unternehmer nicht trüben, aber ich fürchte dieser Sieg wird letztlich ein “Pyrrhussieg” gewesen sein. Die Taxi-Unternehmer und die Wirtschaftskammer (Taxi-Innung) dürften von außen betrachtet bereits einiges an Geld in Anwälte, Demos und sonstige “Kampfmaßnahmen” gesteckt haben – viel mehr als sie offenbar bereit waren in Innovation oder etwa eine Verbesserung ihrer Services zu stecken. Und das ist ein riesen Fehler.

Denn es gibt nicht nur den einen digitalen Wettbewerber Uber in Wien – es gibt eine ganze Reihe von Startups, die sich das Thema Transport vorgenommen haben, und eines von diesen oder eine Gruppe davon wird überleben. Philipp Baldauf von Butleroy – selbst gerade bei der BMW (Startup) Garage in Bayern – brachte es mit seiner Aussage via Facebook Posting auf den Punkt: “Innovation kann gebremst, aber sicher nicht aufgehalten werden”!

Was Kunden an Uber mögen?

Es gibt eine Reihe von Dingen, die Uber ausmachen. Der Service ist simpel, die Qualität stimmt, die Kosten sind transparent und der Fahrer kann kontaktiert werden, wenn man etwas verliert. Im Detail sind es eine Reihe von Kleinigkeiten, die die Innovation “Uber” ausmachen:

  • Bei Uber wird jede Fahrt abgerechnet. Die Wiener Taxifahrer beschweren sich immer noch über die Registrierkasse (warum?).
  • Uber gibt eine optimale Strecke vor. Wiener Taxilenker wählen bei mangelnder Ortskenntnis gerne mal “kreative” Routen.
  • Bei Uber ist die Kreditkarte in der App hinterlegt und damit die Zahlung mit einem einfachen “Danke” beim Aussteigen erledigt. Bei Wiener Taxilenkern werden in vielen Fällen überhaupt keine Karten akzeptiert – die Zahlung mit Terminals dauert ewig!
  • Die App von Uber besticht durch Nutzerfreundlichkeit und sie funktioniert problemlos. 40100 hat auch ein App veröffentlicht – die Nutzerfreundlichkeit ist allerdings leider sehr schwach (offenbar wurde diese sehr günstig umgesetzt).
  • Ist der Uber-Lenker freundlich, hat ein gepflegtes Auto und fährt umsichtig, bekommt er fünf Sterne. Wiener Taxilenker sind anonym als Fahrer, ihr Tarif ist unabhängig von ihrer Leistung oder ihrem Fahrzeug. Es fehlt schlicht ein Anreiz zu besserer Leistung.
  • Wenn man ein Uber für eine Route bestellt, steht der Preis vorab fest. Bei einem Taxi ist das nicht so und je nach Fahrer oder Wetterlage kann der Preis schon mal um 30 Prozent schwanken (nach meiner Erfahrung als jahrelanger VIELFAHRER nach mehr als 500 Fahrten auf der gleichen Strecke!).

Die Begründungen klingen so einfach, dass man sich schlicht fragt, warum es Taxilenker nicht einfach auch schaffen, einen besseren Service anzubieten. Hätte man einen Bruchteil des bereits verpulverten Geldes und Zeitaufwands darin investiert, von Uber zu lernen und neue Mitbewerber durch Partnerschaft zum Vorteil des Gewerbes zu nutzen, wäre den Kunden und den Fahrern ein großer Dienst erwiesen worden. Eine sinnvolle Strategie hierfür zu entwickeln, ist wirklich keine Raketenwissenschaft – aber mich fragt bislang keiner.

Das rechtliche Problem mit Uber?

Uber ist eine Mobile-App, die Fahrgäste gegen eine Kommission an in der App registrierte Fahrer vermittelt. Theoretisch kann sich jeder bei Uber als Fahrer anmelden und seinen Service anbieten. Es gelten aber natürlich die nationalen Bestimmungen für Transportunternehmen und damit viele kleine Unterschiede in Sachen Regulierung auf der ganzen Welt. Eine EU-weite Regelung gibt es bislang für das Transport- bzw. Taxigewerbe nicht. Deshalb muss Uber auch in allen Ländern und Städten einen eigenen Rechtsstreit führen. Nach em Uber in Barcelona dazu verpflichtet wurde, die Anforderungen für Taxi Unternehmer zu erfüllen, eskalierte man den Fall zum europäischen Gerichtshof, welcher im Dezember 2017 entschied, dass Uber ein Transportunternehmen ist und als solches durch nationale Gesetzte zu regeln ist.

Antiquiertes Gesetz gegen Uber in Wien

Soweit so klar. In Österreich waren Uber-Fahrer – aller Kategorien – unter dem Regulativ der Mietwagen-Unternehmer (wie Limo-Services) unterwegs. Das Gesetz dahinter ist leider recht antiquiert und wurde im Falle der aktuellen einstweiligen Verfügung gegen Uber in Wien nun streng ausgelegt. Die wesentliche Regelung in dieser Sache besagt:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Kurzum – eine Vermittlung von Fahrgästen via App und die Aufnahme von Fahrgästen nach einander ist nicht erlaubt. In wie weit das sinnvoll ist, darüber lässt sich eben sehr intensiv diskutieren und streiten. Die Gesetze und Regelungen in Bezug auf das Taxi bzw. Transportgewerbe scheinen generell etwas antiquiert. So dürfen zum Beispiel keine Wiener Taxis vom Wiener Flughafen (in Wien-Schwechat) Fahrgäste aufnehmen (außer man geht zum Schalter in der Ankunftshalle und bestellt einen Wagen). Schwechater Taxifahrer wiederum müssen überbordende Gebühren für Fahrten nach Wien verlangen, da sie in Wien keine Kunden aufnehmen dürfen. Wer dachte, dass der Gebietsschutz bei Apotheken ein Irrsinn ist, der sollte sich mal mit diesem Gewerbe auseinandersetzen!

Die echten Probleme, die es zu lösen gilt!

Ich bin überzeugt, dass Uber in Wien bald wieder seine Dienste auf Hochtouren anbieten wird – genau so wie viele andere digitale Services. Bei aller Begeisterung für den Kundennutzen und die schönen Seiten dieser innovativen Anbieter, müssen wir aber auch daran arbeiten, dass es nicht zur Ausbeutung von Arbeitskräften kommt. Uber steht vielfach in der Kritik, sehr hohe Gebühren von den Fahrern zu verlangen und diese Einnahmen nicht in Österreich oder gar Europa zu versteuern. Diese Entwicklung ist bedenklich und als negative Auswirkung der sog. “gig-economy” bestens bekannt. Die Politik ist alarmiert – so hat auch Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem Live-Stream diese Woche wieder betont, dass es wichtig ist, dass wir in Europa hier eine saubere Lösung schaffen.


Der Autor

Berthold Baurek-Karlic ist Gründer der Beratungs- und Venture Capital Firma – Venionaire (www.venionaire.com), Vorstand des European Super Angels Clubs (www.superangels.club), Expert Partner diverser Akzeleratoren und Venture Fonds, Vorstand der Austrian Private Equity und Venture Capital Association (www.avco.at), Blogger (www.baurek-karlic.at), sowie externer Berater in den Programmen Horizon2020, Innovation Radar der Europäischen Kommission.

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  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
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  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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