11.02.2020

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Laut OGH-Urteil ist Uber kein Taxiunternehmen, sondern ein Reisebüro - was für den Vorarlberger Anbieter Holmi bedeutet, dass er sein Geschäft ebenfalls wieder in Wien betreiben kann.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten.  Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt.

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„Dieses Urteil bestätigt, dass auch unsere Gewerbeberechtigung ausreichend ist“, sagt Kalb: Holmi arbeitet seit Beginn mit der Gewerbeberechtigung als Reisebüro. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden.

Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Hier sind noch Verfahren anhängig, wie unter anderem auch vom Taxiunternehmen Taxi40100 betont wird.

Uber-Fixtarife sind noch nicht fix

Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht. Dieses Gesetz sorgt derzeit für weitere Unsicherheit, wie der brutkasten zuletzt berichtete: Denn das Gesetz sieht auch vor, dass es zu einheitlichen Standardtarifen kommen soll, die auf Basis einer Studie der Stadt Wien festgelegt werden – die besagte Studie wurde bisher jedoch noch nicht präsentiert.

Kommt es bezüglich der Tarife zu keiner Einigung, so würden Angebot und Nachfrage jeweils den Preis bestimmen. Angesprochen auf dieses Thema verweist Kalb auf die Studie, welche derzeit von der Stadt Wien durchgeführt wird. Er hält es für möglich, dass es „zu einer geringen Preisliberalisierung kommen wird.“

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© Phil Lihotzky - (vorne v.r.n.l.): Niklas Lorber CTO, Moritz Hiebl CEO Hinten v.r.n.l.: Wolfgang Bartelme Designer, Gunther Marktl Ideengeber.

Das im vergangenen Jahr gegründete EdTech-Startup Digidoo digitalisiert Kompetenzen, Lernfortschritte und Leistungen von Schüler:innen und ermöglicht es Lehrer:innen, daraus transparente und rechtssichere Notenempfehlungen abzuleiten (brutkasten berichtete). Mittlerweile nutzen über 10.000 Lehrer:innen im DACH-Raum die Plattform, die Leistungen von mehr als 150.000 Schüler:innen werden so dokumentiert, heißt es zum Schulstart vom Startup. Laut Digidoo sparen Lehrer:innen dadurch Zeit, die sie vor der Klasse nutzen können.

„Wir sehen, wie dringend Lehrpersonen gerade in Zeiten des Lehrermangels nach digitalen Werkzeugen suchen, die sie im Schulalltag tatsächlich entlasten“, sagt Digidoo-Geschäftsführer Moritz Hiebl.

„Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt“

Die Anwendungen seien seit dem Launch intuitiver und einfacher geworden. Mit einer Notiz-Funktion können allgemeine Beobachtungen und Lernfortschritte während des Unterrichts unkompliziert erfasst werden. „Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt. Mit dem neuen Tool bleibt mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht: das Unterrichten“, erklärt Hiebl.

Fokus auf individuelle Förderung

Noch in diesem Schuljahr soll es möglich sein, über die Plattform zu dokumentieren, welches Kind in welchem Bereich mit welcher konkreten Maßnahme gefördert wurde. Besonders in Bezug auf Nachhilfe ist diese Dokumentation laut Digidoo wichtig. Durch diese neue Erfassung wird es einfacher, Leistungen und Kompetenzen der Schüler:innen im Schulalltag festzustellen. Damit möchte das EdTech-Startup einen Schwerpunkt auf die individuelle Förderung setzen.

Die Weiterentwicklung der Plattform erfolgt in Abstimmung mit Lehrer:innen. „Wir hören sehr genau hin, was Lehrpersonen im Schulalltag brauchen, und entwickeln Digidoo laufend weiter“, sagt Hiebl. 

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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