11.02.2020

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Laut OGH-Urteil ist Uber kein Taxiunternehmen, sondern ein Reisebüro - was für den Vorarlberger Anbieter Holmi bedeutet, dass er sein Geschäft ebenfalls wieder in Wien betreiben kann.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten.  Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt.

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„Dieses Urteil bestätigt, dass auch unsere Gewerbeberechtigung ausreichend ist“, sagt Kalb: Holmi arbeitet seit Beginn mit der Gewerbeberechtigung als Reisebüro. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden.

Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Hier sind noch Verfahren anhängig, wie unter anderem auch vom Taxiunternehmen Taxi40100 betont wird.

Uber-Fixtarife sind noch nicht fix

Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht. Dieses Gesetz sorgt derzeit für weitere Unsicherheit, wie der brutkasten zuletzt berichtete: Denn das Gesetz sieht auch vor, dass es zu einheitlichen Standardtarifen kommen soll, die auf Basis einer Studie der Stadt Wien festgelegt werden – die besagte Studie wurde bisher jedoch noch nicht präsentiert.

Kommt es bezüglich der Tarife zu keiner Einigung, so würden Angebot und Nachfrage jeweils den Preis bestimmen. Angesprochen auf dieses Thema verweist Kalb auf die Studie, welche derzeit von der Stadt Wien durchgeführt wird. Er hält es für möglich, dass es „zu einer geringen Preisliberalisierung kommen wird.“

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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