11.02.2020

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Laut OGH-Urteil ist Uber kein Taxiunternehmen, sondern ein Reisebüro - was für den Vorarlberger Anbieter Holmi bedeutet, dass er sein Geschäft ebenfalls wieder in Wien betreiben kann.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten.  Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt.

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“Dieses Urteil bestätigt, dass auch unsere Gewerbeberechtigung ausreichend ist”, sagt Kalb: Holmi arbeitet seit Beginn mit der Gewerbeberechtigung als Reisebüro. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden.

Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Hier sind noch Verfahren anhängig, wie unter anderem auch vom Taxiunternehmen Taxi40100 betont wird.

Uber-Fixtarife sind noch nicht fix

Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht. Dieses Gesetz sorgt derzeit für weitere Unsicherheit, wie der brutkasten zuletzt berichtete: Denn das Gesetz sieht auch vor, dass es zu einheitlichen Standardtarifen kommen soll, die auf Basis einer Studie der Stadt Wien festgelegt werden – die besagte Studie wurde bisher jedoch noch nicht präsentiert.

Kommt es bezüglich der Tarife zu keiner Einigung, so würden Angebot und Nachfrage jeweils den Preis bestimmen. Angesprochen auf dieses Thema verweist Kalb auf die Studie, welche derzeit von der Stadt Wien durchgeführt wird. Er hält es für möglich, dass es “zu einer geringen Preisliberalisierung kommen wird.”

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Kurstafel:

📉 Bitcoin fiel zwischenzeitlich auf unter 60.000 US-Dollar

Autsch. Diese Woche ging es ordentlich abwärts am Kryptomarkt. Der Bitcoin-Kurs rasselte vorübergehend sogar unter die 60.000-Dollar-Marke. Nach einer Erholung am Freitag lag er zuletzt wieder deutlich darüber. 

Zwischenzeitlich war es für Bitcoin aber bis auf 56.500 Dollar abwärts gegangen. Damit fiel er auf das tiefste Niveau seit rund zwei Monaten. Von dem Mitte März erreichten Rekordhoch von über 73.000 Dollar ist der Kurs damit um mehr als 20 Prozent gefallen. 

Und das alles nur kurz nach dem Halving. Von dem sich viele einen starken positiven Impuls für den Kurs erwartet haben. Warum diese Annahme ohnehin viel zu vereinfacht gedacht war, ist hier in den vergangenen Wochen immer wieder thematisiert worden - siehe etwa Crypto Weekly #138 oder Crypto Weekly #139

Abgekürzt könnte man es folgendermaßen auf den Punkt bringen: Die kurzfristige Kursreaktion auf das Halving ist nicht vorhersehbar - weil sie hauptsächlich spekulativ getrieben ist. Und deshalb kann es schnell in die eine, wie auch in die andere Richtung gehen. Die tatsächliche Kursreaktion am 20. April fiel äußerst unspektakulär aus.

Rund zwei Wochen später geht’s jetzt aber deutlich nach unten am Markt. Allerdings gibt es keinen Grund, das ursächlich mit dem Halving in Verbindung zu bringen. Wie schon in der Vorwoche geschrieben, deutet für die nächsten Monate vieles darauf hin, dass die makroökonomische Lage der dominierende Faktor für den Kryptomarkt sein wird.  

🤔 Wie die US-Zinsen den Kryptomarkt beeinflussen

Eines der wesentlichen Themen dabei: Die Zinsentwicklung. Das war sie auch schon im letzten Bullenmarkt. Genauer gesagt: Bei dessen Ende. Dieses ging einher mit der Aussicht auf steigende Zinsen in den USA. Die Fed begann im Spätherbst 2021 eine Abkehr von der Nullzinspolitik zu signalisieren. 

Und als sie einige Monate später dann tatsächlich begann, die Zinsen schnell und deutlich zu erhöhen, zog der Kryptowinter auf. Hintergrund des Kurswechsels in der Geldpolitik war die hohe Inflation, die gemessen am Inflationsziel der Notenbank so richtig aus dem Ruder lief. 

Zweieinhalb Jahre später ist die Situation eine andere: Die Inflation ist schon 2023 wieder deutlich gesunken. Am Finanzmarkt rechneten daher viele mit einem erneuten Kurswechsel der Notenbank - hin zu Zinssenkungen. Auch, um eine sich abkühlende Wirtschaft zu stützen.

Allerdings hat sich dann gezeigt: Die von vielen erwartete Rezession in den USA blieb aus. Die Inflation dagegen erwies sich in den vergangenen Monaten allerdings etwas hartnäckiger als von der Notenbank erhofft. Und aus dieser Kombination führt dann eben zu einem vorsichtigereren Vorgehen der Notenbank: Die solide Wirtschaftslage zeigt, dass es nicht unbedingt niedrigere Zinsen braucht - zumal diese potenziell wieder die Inflation befeuern könnten.

Am Mittwoch stand nun die nächste Zinssitzung der US-Notenbank an. Dass der Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent blieb, war bereits im Vorhinein weitgehend erwartet worden. Die begleitenden Aussagen von Notenbank-Chef Jerome Powell wurden an den Märkten aber so interpretiert, dass man sich offenbar noch länger auf hohe Zinsen einstellen müsse. 

Ein solches Szenario gilt gemeinhin als schlecht für sämtliche “Risk Assets”, zu denen neben Aktien eben auch Krypto zählt. Ob es tatsächlich eintritt, wird sich erst zeigen. Klar ist aber: Wer am Kryptomarkt aktiv ist, sollte in nächster Zeit darauf eingestellt sein, dass Einflüsse von der Makroebene den Handel dominieren - und auch das kann in beide Richtungen gehen. 


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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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