11.02.2020

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Laut OGH-Urteil ist Uber kein Taxiunternehmen, sondern ein Reisebüro - was für den Vorarlberger Anbieter Holmi bedeutet, dass er sein Geschäft ebenfalls wieder in Wien betreiben kann.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten.  Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt.

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“Dieses Urteil bestätigt, dass auch unsere Gewerbeberechtigung ausreichend ist”, sagt Kalb: Holmi arbeitet seit Beginn mit der Gewerbeberechtigung als Reisebüro. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden.

Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Hier sind noch Verfahren anhängig, wie unter anderem auch vom Taxiunternehmen Taxi40100 betont wird.

Uber-Fixtarife sind noch nicht fix

Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht. Dieses Gesetz sorgt derzeit für weitere Unsicherheit, wie der brutkasten zuletzt berichtete: Denn das Gesetz sieht auch vor, dass es zu einheitlichen Standardtarifen kommen soll, die auf Basis einer Studie der Stadt Wien festgelegt werden – die besagte Studie wurde bisher jedoch noch nicht präsentiert.

Kommt es bezüglich der Tarife zu keiner Einigung, so würden Angebot und Nachfrage jeweils den Preis bestimmen. Angesprochen auf dieses Thema verweist Kalb auf die Studie, welche derzeit von der Stadt Wien durchgeführt wird. Er hält es für möglich, dass es “zu einer geringen Preisliberalisierung kommen wird.”

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Remitly, ein US-Online-Anbieter für Finanzdienstleistungen, hat 4.200 erwerbstätige Erwachsene aus 22 Ländern in einer Studie rund um das Thema Work-Life-Balance befragt. Im Zuge dessen ging es um tägliche Arbeitsstunden, die Länge des Arbeitsweges, die Schlafdauer vor einem Arbeitstag und und die Länge der täglichen Pausen. Auch die Zufriedenheit mit dem eigenen Arbeitsleben fand Einklang in die Studie. Nach Erhebung der Daten wurden die einzelnen Faktoren bewertet. Das Ziel: Herauszufinden, welche Länder weltweit die “beste Work-Life-Balance bieten”. Erfasst wurden die Daten diesen September.

Der Norden ist am Balance-freundlichsten

Nach dem Ranking des US-Finanzdienstleisters steht Österreich gar nicht so schlecht da: Platz 11 erreichten wir im Rahmen der Studie. Wenig überraschend gingen Platz eins und zwei wieder in den Norden – konkret an Finnland (Platz eins) und Dänemark (Platz zwei). An dritter Stelle im Work-Life-Ranking steht die Schweiz.

Finnland ist laut Remitly mit 73 von 100 Punkten im Index das Land mit den besten Rahmenbedingungen für eine Work-Life-Balance. Der Studie zufolge soll Finnland seinen Erwerbstätigen schon seit fast 30 Jahren flexible Arbeitsbedingungen bieten.

Dänemark auf Platz zwei erreichte 70 von 100 Punkten. Die Durchschnittsarbeitszeit pro Tag belief sich hier auf sieben Minuten und 25 Stunden. Auch laut OECD Better Life Index liegt die Zufriedenheit im Beruf sowie die allgemeine Lebenszufriedenheit in Dänemark über dem weltweiten Durchschnitt.

Trotz längerer täglicher Arbeitszeit und längerer Pendelzeit als Platz 1 und 2 landet die Schweiz auf Platz drei, was Remitly unter anderem mit den vier bis fünf bezahlten Urlaubswochen begründet. Auch die Pausenzeiten umfassen mit 56 Minuten täglich ein Maximum unter den befragten Ländern.

Platz vier ergattert Frankreich – unter anderem auch deshalb, da die Normalarbeitszeit in Frankreich bei 35 Wochenstunden liegt. Alles darüber wird als Überstunde gerechnet und dementsprechend in Zeitausgleich oder Bezahlung vergolten.

Für Work Life Balance wird umgezogen

Neun der zehn führenden Länder befinden sich in Europa. Der einzige Ausreißer: Neuseeland auf Platz 5. Außerdem gaben vier von zehn (42 Prozent) Befragten an, dass sie in den nächsten fünf Jahren auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen ins Ausland ziehen möchten.

In den Top zehn befinden sich nach den ersten vier Platzierten – nach Rangliste Finnland, Dänemark, Schweiz und Frankreich – schließlich Neuseeland (Platz 5), Schweden (Platz 6), die Niederlande (Platz 7), Portugal (Platz 8), Belgien (Platz 9) und Tschechien (Platz 10).

Österreich belegt Platz 11, gefolgt von Deutschland (Platz 12), Spanien (Platz 13), Italien (Platz 14) und Kanada (Platz 15).

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als “Lex Uber” beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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