11.02.2020

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Laut OGH-Urteil ist Uber kein Taxiunternehmen, sondern ein Reisebüro - was für den Vorarlberger Anbieter Holmi bedeutet, dass er sein Geschäft ebenfalls wieder in Wien betreiben kann.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten.  Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt.

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„Dieses Urteil bestätigt, dass auch unsere Gewerbeberechtigung ausreichend ist“, sagt Kalb: Holmi arbeitet seit Beginn mit der Gewerbeberechtigung als Reisebüro. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden.

Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Hier sind noch Verfahren anhängig, wie unter anderem auch vom Taxiunternehmen Taxi40100 betont wird.

Uber-Fixtarife sind noch nicht fix

Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht. Dieses Gesetz sorgt derzeit für weitere Unsicherheit, wie der brutkasten zuletzt berichtete: Denn das Gesetz sieht auch vor, dass es zu einheitlichen Standardtarifen kommen soll, die auf Basis einer Studie der Stadt Wien festgelegt werden – die besagte Studie wurde bisher jedoch noch nicht präsentiert.

Kommt es bezüglich der Tarife zu keiner Einigung, so würden Angebot und Nachfrage jeweils den Preis bestimmen. Angesprochen auf dieses Thema verweist Kalb auf die Studie, welche derzeit von der Stadt Wien durchgeführt wird. Er hält es für möglich, dass es „zu einer geringen Preisliberalisierung kommen wird.“

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Ed Prinz | Foto: Ed Prinz / Hintergrund Canva

Wer in den vergangenen Jahren auf Wiener Blockchain-Events unterwegs war, ist an Ed Prinz kaum vorbeigekommen. Seit fast acht Jahren gestaltet er die Blockchain- und Web3-Landschaft als Berater, Projektleiter und Organisator. Neben der Umsetzung zahlreicher Education-Events, Workshops und Meetups verantwortete er unter anderem die Vienna Blockchain Week und unterstützte Unternehmen bei der Entwicklung von Blockchain-Projekten. „Nur wenn man darüber spricht, nimmt man den Menschen die Ängste“, sagt Prinz über seine Motivation, Wissen zu vermitteln und die Community zusammenzubringen. Mit seinem Unternehmen neob hat der Wiener Gründer nun allerdings ein Thema in den Mittelpunkt gerückt, das mit Token und Settlement Layern nur noch die technologische DNA teilt: Agentic AI.

Der Umweg über das Weinviertel

Der Einstieg in das Thema erfolgte über den Kryptomarkt. Gemeinsam mit seinem Team entwickelte Prinz zunächst moonlytics.ai, ein KI-basiertes Portfolio-Management-System für Crypto Asset Manager. Daraus entstand später moonboard.ai, eine Analyseplattform für Krypto-Investoren, die mithilfe mehrerer KI-Agenten Social Media, Markt- und Liquiditätsdaten sowie Nachrichten auswertet und daraus verschiedene Scoring-Modelle für die Identifikation aussichtsreicher Krypto-Assets berechnet.

Die eigentliche Wendung brachte dann eine Anfrage aus dem Freundeskreis: Ein befreundeter Winzer aus dem Weinviertel wollte einen Webshop. Das neob-Team baute den Shop und setzte obendrauf, was es ohnehin schon konnte: einen KI-Agenten. So entstand der „AI Sommelier“ von stich.wine, ein Assistent, der Kund:innen im Webshop berät, Weine empfiehlt und bis zum Kaufabschluss begleitet. Mit dem Projekt wollte man auch international sichtbar werden, etwa auf der Weinmesse ProWein in Düsseldorf und beim Meininger Award.

Der Zeitpunkt war günstig, wie Prinz einräumt: Die Weinbranche steckt angesichts sinkenden Konsums in den USA und Europa in einer Krise. Eine innovative Lösung, die neue Kaufanreize schafft, sei entsprechend gut angekommen.

In wenigen Minuten zum eigenen KI-Agenten

Aus dem Proof of Concept ist eine Plattform geworden: bitpull.ai. Unternehmen erstellen dort laut Prinz in wenigen Minuten einen eigenen KI-Agenten und passen ihn auf ihren Use Case an, ganz ohne Programmierkenntnisse. Danach ist der Agent überall dort im Einsatz, wo Kunden anklopfen: auf der Website, am Telefon mit eigener Rufnummer, auf WhatsApp und Telegram bis hin zur E-Mail. Er beantwortet wiederkehrende Anfragen, bucht Termine oder leitet an die richtige Stelle weiter: rund um die Uhr, in über 90 Sprachen und, wie Prinz betont, „immer freundlich und geduldig“.

Die Zielgruppe sind vor allem KMU: der Friseursalon, die Kfz-Werkstatt, die Tierarztpraxis, das Hotel. Beim Vertrieb setzt Prinz auf den denkbar direktesten Weg: Er spricht Unternehmer:innen an, denen er ohnehin begegnet, und zeigt ihnen eine Live-Demo. „Die meisten verstehen sofort, worum es geht, und haben selbst gleich wieder hundert neue Ideen“, erzählt der Gründer. Ergänzt wird der persönliche Verkauf durch Vertriebspartner, die mit Provisionen zwischen 15 und 30 Prozent beteiligt sind, sowie Affiliate-Programme. In einem nächsten Schritt sollen Kaltakquise und Meta Ads dazukommen.

Am Markt ist neob damit freilich nicht allein: Voice- und Agenten-Lösungen für KMU sind derzeit eines der am dichtesten besetzten Felder im AI-Bereich. Prinz reklamiert für bitpull.ai dennoch ein Alleinstellungsmerkmal: Man sei aktuell einer der wenigen Anbieter, der Agenten-Erstellung samt Knowledge Base über mehrere Kanäle in wenigen Minuten ermögliche, bei einer Marge von 90 Prozent, so seine Darstellung.

Bootstrapped, mit Mentor an der Seite

Finanziert ist das alles bislang aus eigener Tasche. „Ich war schon lange in der Berufswelt tätig und hab mir ein kleines Pölsterchen zur Seite gelegt“, sagt Prinz. Externe Investoren gibt es keine, und aktuell auch keinen akuten Bedarf: Das nächste Etappenziel für 2026 sind 100 zahlende Kunden, danach soll die Marke von 1.000 Kunden fallen.

Begleitet wird Prinz dabei von einem prominenten Mentor: Peter Augustin, einer der Internet-Pioniere des Landes. Augustin gründete 1996 gemeinsam mit Michael Gredenberg den Internetprovider Inode, der aus kleinsten Anfängen zum größten privaten Provider Österreichs heranwuchs und Ende 2005 für einen kolportierten dreistelligen Millionenbetrag an UPC verkauft wurde. Zuletzt war Augustin vor allem als Web3-Investor aktiv, unter anderem gemeinsam mit dem von David Teufel aufgesetzten Fonds Tigris Web3.

Die ersten vier Jahre führten Gredenberg und Augustin Inode komplett zu zweit, ohne Mitarbeiter. „Da kriegst du einfach die besten Learnings“, erinnert sich Augustin: „Du hast deine Technik, du hast dein Produkt und du verkaufst.“ Das Projekt von Prinz erinnere ihn stark an die eigene Anfangszeit im Internet-Boom: „Du hast kein Branchenlimit. Du kannst es einem Anwalt verkaufen, einem Arzt, einer Autowerkstatt, einem Architekten.“ Der Bedarf sei damals wie heute praktisch zu hundert Prozent vorhanden gewesen, man habe nur den Markt einfangen müssen: „Genau in der Phase sind wir jetzt.“

Investiert ist Augustin bei neob übrigens nicht, wie beide betonen. Die Beziehung sei freundschaftlich, Augustin coacht. Perspektivisch sieht er sich aber durchaus auf der Investorenseite, „wenn es eines Tages dazu kommen sollte“. Momentan sei das schlicht nicht notwendig: „Das Produkt verkauft sich von selber.“

Die wichtigste Lektion aus dem Mentoring? Für Prinz ist es der Fokus auf den Vertrieb: Wer Product-Market-Fit finden wolle, müsse in erster Linie lernen, das eigene Produkt selbst zu verkaufen, und über das direkte Kundenfeedback prüfen, ob es überhaupt ein konkretes Problem löst.

AI Act als Pflichtprogramm, Krypto als Geduldsspiel

Beim Thema Regulierung gibt sich Prinz gelassen: Dieses sei von Anfang an mitgedacht worden. Die Transparenzpflichten des EU AI Acts (Art. 50) setze die Plattform standardmäßig um: Anrufer wie Website-Besucher werden zu Beginn jeder Interaktion darauf hingewiesen, dass sie mit einem KI-System sprechen, im Gespräch selbst ebenso wie in schriftlicher Form. Auch beim Datenschutz orientiert sich bitpull.ai an europäischen Standards: Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform auf Servern in der EU, Auftragsverarbeitungsverträge stellt das Unternehmen seinen Kunden standardmäßig bereit. Eine Übergabe an einen menschlichen Mitarbeiter bleibt (je nach Konfiguration) jederzeit möglich.

Und die alte Heimat Krypto? Dort sieht Prinz ein gespaltenes Bild: Auf institutioneller Seite gebe es dank Regulierung immer mehr Adoption, auf der Retail-Seite komme davon derzeit wenig an. Es fehle schlicht an sinnvollen Produkten mit guter Usability, und „es hat ziemlich oft verbrannte Erde gegeben, weil viele sehr viel Geld verloren haben“.

Vorerst gehört die Aufmerksamkeit des Gründers also den Agenten. Aktuell ist neob bewusst breit aufgestellt, um herauszufinden, welche Branche und welche Nische am besten funktioniert. Danach, so der Plan, geht es spitz hinein.

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AI Summaries

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Nach dem Uber-Urteil: Auch Holmi fährt in Wien wieder mit Mietwägen

Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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Ende vergangener Woche urteilte der Oberste Gerichtshof, dass Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben darf, womit eine klare Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde. Und auch ein kleinerer Marktteilnehmer nimmt nun wieder Fahrt auf: Der Vorarlberger Anbieter Holmi hatte Ende Oktober 2019 sein Mietwagenangebot in Wien eingestellt und die Fahrten nur noch zum gesetzlichen Taxitarif angeboten. Ab dieser Woche bietet Holmi die Mietwagenbuchung wieder an, wie COO & Managing Director Matthias Kalb nach einem Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber dem brutkasten bestätigt. Ab dieser Woche können Mietwagen-Fahrten in Wien also wieder bei Holmi gebucht werden – allerdings nun nur auf Vorbestellung, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Stunden. Diese Vorlaufzeit wurde gewählt, weil bei einem Punkt noch immer Rechtsunklarheit herrscht: Nämlich die Frage, ob die aktuell von Anbietern wie Uber und Bolt angebotene Fahrten Spontanfahrten, also Taxifahrten, sind. Im Sommer vergangenen Jahres hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT gemeinsam das Gelegenheitsverkehrsgesetz (auch bekannt als „Lex Uber“ beschlossen, welches die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ab September 2020 vorsieht.

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