27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung „Österreich“ berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Uber-Fahrer müssen „zum Betriebssitz zurückfahren“

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: „In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten heute die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten
Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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