27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung „Österreich“ berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

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Uber-Fahrer müssen „zum Betriebssitz zurückfahren“

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: „In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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Auf dem Bild zu sehen ist ein Architektenplan vom Innenhof des Innovationshubs in Steyr. Menschen sitzen im Garten des ehemaligen Klosters, arbeiten und genießen das schöne Wetter.
Der geplante Innenhof des Innovationshub. (c) TP3 Architekten Gunther Mühlehner/Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH

Im 17. Jahrhundert hausten die Cölestinerinnen im Kloster in der Berggasse in Steyr. Als das Kloster aufgehoben wurde, wurde in einigen Gebäuden ein Gefängnis errichtet. Heute stehen diese leer. Nun soll hier ein Forum für Wissenschaft & Technologie, ebenso wie ein Inkubator für Startups entstehen.

„Es ist seit jeher ein abgekapselter Ort gewesen, ein verbotener Teil der Stadt, ein Stadtteil, der nicht zugänglich war. Und jetzt ist er da für die Öffnung. Das macht den Reiz aus. Eine verbotene Stadt zu betreten, einen verbotenen Stadtteil zu erkunden“, erklärt Chris Müller gegenüber dem ORF Oberösterreich.

Geplant sind konkret mehr als 40 private Offices, Co-Working Spaces, Meetingräume, ein Theatersaal für ca. 250 Personen, Meetingpoints sowie grüne Stadtoasen und gastronomische Einrichtungen.

Industrieregion Steyr

Die Stadtregion Steyr, mit ihren rund 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, zählt zu den führenden Industrie- und Wirtschaftsregionen Österreichs. Der Standort ist vor allem durch Leitbetriebe wie BMW, AVL List, BMD, SKF und Steyr Automotive bekannt. Mit dem Projekt Horizont Steyr soll vor allem das Wachstum und die Vernetzung der Jungunternehmen vorangetrieben werden.

„Horizont Steyr verbindet Innovation mit verantwortungsvoller Stadtentwicklung. Die Wiederbelebung ungenutzter Flächen ist gelebte Nachhaltigkeit – ökologisch, ökonomisch und sozial“, betont Simon Asanger, Projektmanager bei Business Upper Austria.

Geplantes Restaurant & Seminarraum. (c) TP3 Architekten Gunther Mühlehner/Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
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