27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung „Österreich“ berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

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Uber-Fahrer müssen „zum Betriebssitz zurückfahren“

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: „In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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Foto: Symbolbild / KI-generiert (Google Gemini)

Österreich bündelt seine Kräfte im Bereich digitale Gesundheit: Beim Austrian Life Sciences Day im Palais Niederösterreich wurde am heutigen Tag die Initiative „Digital Health Austria – Innovationen für das Gesundheitssystem von morgen“ vorgestellt. Hinter dem Programm stehen die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG). Umgesetzt wird es im Rahmen der Industriestrategie der Bundesregierung mit Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien im Bereich Life Sciences.

Drei Player, klare Rollen

Ziel ist es, digitale Lösungen mit konkretem Nutzen für Patient:innen und Gesundheitsversorgung schneller in die Anwendung zu bringen. Adressiert werden sollen reale Herausforderungen wie der demografische Wandel, steigende Anforderungen an die Versorgung, regionale Versorgungslücken oder die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten.

Die Rollen sind klar verteilt: Die FFG verantwortet die Forschungs- und Innovationsförderung, die aws bringt ihre Expertise zu Verwertung, Skalierung und Innovationsschutz ein, die LBG unterstützt bei Co-Creation, Open Innovation und gesellschaftlicher Wirkung. Finanziert wird die Initiative aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ). Insgesamt stehen 13 Millionen Euro für Förderformate und Begleitmaßnahmen zur Verfügung.

Erste Ausschreibung gestartet

Mit dem Kick-off startet zugleich die erste Ausschreibung für großvolumige Leitprojekte („Flagship Projects“). Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die digitale Innovationen mit konkreten Herausforderungen im Gesundheitssystem verbinden. Schwerpunkte sind unter anderem KI- und datenbasierte Anwendungen, Interoperabilität und Gesundheitsdaten, Lösungen für strukturschwache Regionen sowie Gender Health und Diversität.

Für die Leitprojekte stehen 7,5 Millionen Euro bereit. Geplant ist die Förderung von bis zu drei Projekten mit einem Volumen von jeweils zwei bis drei Millionen Euro und einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Ab 2027 soll eine zweite Förderschiene für kooperative F&E-Projekte („Ideas Labs“) folgen, in der potenzielle Konsortien Projektideen gemeinsam weiterentwickeln.

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