16.04.2021

Das steckt hinter dem Verbot von Krypto-Zahlungen in der Türkei

In der Türkei ist es ab 30. April illegal, mit Kryptowährungen zu bezahlen. Die Zentralbank will damit die Position der angeschlagenen Landeswährung schützen.
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Die Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen.
Die Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen. | Foto: Michael Parulava/Unsplash

Kann man Bitcoin verbieten? Diese Debatte wurde erst kürzlich von Hegdefonds-Legende Ray Dalio wieder befeuert. Unser Finanzkolumnist Nikolaus Jilch hat daraufhin in einer dreiteiligen Miniserie (Teil 1, Teil 2, Teil 3) zu diesem Thema beleuchtet, warum ein Bitcoin-Verbot sehr schwer umzusetzen wäre. Einen Versuch startet nun aber die Türkei – wobei es hier um kein Totalverbot geht. Wohl aber werden mit 30. April sämtliche Zahlungen mit Kryptowährungen für illegal erklärt, wie die Zentralbank der Türkei am Freitag bekannt gab.

Die Notenbank führte dazu mehrere Risikofaktoren von Krypto-Assets an: Diese würden keinen Regulierungsmechanismen und keiner zentralen Autorität unterliegen. Ihre Marktwerte könnten extrem volatil sein. Sie könnten aufgrund ihrer „anonymen Strukturen“ in illegalen Aktivitäten verwendet werden. Wallets könnten gestohlen oder ohne die Zustimmung ihrer Eigentümer verwendet werden und Transaktionen seien unwiderruflich. Zusammengefasst also: Alles bekannte Argumente, wie sie häufig von Bitcoin-Kritikern verwendet werden – die Befürworter allerdings noch nie überzeugt haben.

Türkische Lira am Devisenmarkt unter Druck

Die Notenbanker schreiben in ihrer Mitteilung weiter, dass in der Türkei zuletzt einige Initiativen entstanden seien, die Zahlungen mit Krypto-Assets ermöglichen würden. Die zuvor genannten Risikofaktoren würden aber das Vertrauen in die „Methoden und Instrumente, die aktuell für Zahlungen verwendet werden“ unterminieren.

Gemeint ist die Landeswährung – die türkische Lira. Diese hat am Devisenmarkt in den vergangenen Wochen sowohl gegenüber dem Euro als auch gegenüber dem Dollar stark an Wert verloren. Der Kurs der Lira bewegte auch am Freitag nahe historischer Tiefstände. Mit dem Verbot will die Zentralbank nun wohl die Position der Landeswährung gegenüber Kryptowährungen schützen.

Dalio: Regierung will keine konkurrierenden Währungen

Hedgefonds-Manager Dalio hat genau dies als Grund dafür angeführt, warum er ein Bitcoin-Verbot unter gewissen Umständen für wahrscheinlich hält – wenn auch in Bezug auf die USA. In den 1930ern habe die US-Regierung Gold als eine mit dem Dollar konkurrierende Wertanlage gesehen und dies nicht akzeptieren wollen, sagte Dalio. So könnte es in Zukunft auch Bitcoin gehen. Jedes Land behüte sein Monopol über die Kontrolle des Geldangebots. „Sie wollen nicht, dass andere Gelder im Umlauf sind oder Konkurrenz machen, weil Dinge außer Kontrolle geraten können. Daher denke ich, dass es – unter bestimmten Umständen – sehr wahrscheinlich sein wird, dass Bitcoin genauso verboten wird wie Gold verboten worden ist“, sagte der Hedgefonds-Manager.

In der Türkei sind Kryptowährungen wohl genau wegen der Schwäche der Lira zunehmend populär geworden. Wie etwa das Portal Decrypt schreibt, ist das Land im „Global Crypto Adaption Index“ der Analysefirma Chainalysis am 29. Platz unter 154 Staaten und damit das führende Land in der Region. Auch das Wiener Trading-Fintech Bitpanda ist seit vergangenem September in der Türkei aktiv. Das Land sei ein „bedeutender Markt“, sagte Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth anlässlich des Markteintritts. Das Handeln von Kryptowährungen ist wie auch deren Besitz in der Türkei weiterhin erlaubt.

Der Bitcoin-Kurs stand am Freitag zu Mittag bei rund 60.900 Dollar – ein Minus von gut drei Prozent gegenüber dem Vortag. Auch die meisten übrigen großen Kryptowährungen lagen im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich im Minus.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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