15.11.2018

TTTech: Sichere und noch komfortablere Mobilität in der Smart City

Alle reden von der Smart City und dem autonomen Fahren. Aber wer sorgt eigentlich dafür, dass im Straßenverkehr der Zukunft alles sicher abläuft? Das Wiener Unternehmen TTTech arbeitet mit der Safety-Plattform „MotionWise“ an einem "Gehirn" für selbstständig fahrende Autos.
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TTTech
TTTech-Gründer Georg Kopetz | (c) TTTech
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Eine Stadt wird nur dann zur Smart City, wenn alle Bausteine, die den urbanen Raum lebenswert machen, gemeinsam Mehrwert für ihre BewohnerInnen schaffen. Das gilt besonders auch für den Bereich der Mobilität. Der klare Trend zu autonomem Fahren und zu „Shared Mobility“ wird dazu beitragen, die urbane Mobilität nicht nur intelligenter, sondern auch energieeffizienter, sicherer und komfortabler zu gestalten. Die TTTech Auto AG beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Thematik und ist Spezialist für zuverlässige Computersysteme und bietet weltweit eine sichere Softwareplattform für Funktionen des autonomen Fahrens an. Die TTTech Auto AG ist Bestandteil der TTTech Group, wo mittlerweile über 1400 MitarbeiterInnen an 12 Standorten daran arbeiten, die Vision des Unternehmens „Advancing safe technologies, improving human lives“ in unterschiedlichen Sektoren der Industrie (von der Raumfähre bis zum Robotaxi) zu realisieren. Georg Kopetz, Co-Founder und CEO der TTTech Auto AG, im Interview zum Thema sichere Mobilität in der Smart City.

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Herr Kopetz, wie sehen Sie die Rolle des autonomen Fahrens in einer Smart City der Zukunft?

Der Trend zu autonomen Fahrzeugen ist mit dem bevorstehenden Aufstieg der Smart Cities eng verbunden. Zum einen wird die Technologie des autonomen Fahrens dazu beitragen, den Individualverkehr sicherer und komfortablerer zu machen. Nicht zuletzt bietet die autonome Funktionalität die Chance, die Zeit im Auto anderweitig zu nutzen, als selbst das Fahrzeug (oft im Stau) zu steuern. Die erfreulicherweise sinkende Zahl an Verkehrstoten und Verletzten im vergangenen Jahrzehnt ist heute auch schon dem Fortschritt im Bereich der elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme zu verdanken, die wir als Vorstufe des autonomen Fahrens verstehen. Denkt man diese Funktionen weiter in Richtung einer intelligenten vernetzten autonomen Zukunft („shared mobility“), haben ausgereifte Computersysteme enormes Potenzial, um den Alltag in den Smart Cities stark zu verändern. Als Beispiel möchte ich hier die die erhöhte Nutzungsfrequenz der Autos durch Sharing, einen besser abgestimmten und effizienteren Verkehrsfluss sowie die drastische Reduktion des Parkens im öffentlichen Raum nennen.

Was trägt TTTech Auto dazu bei?

Wir sind weltweit die Sicherheits- und Softwarespezialisten auf dem Gebiet des autonomen Fahrens. Genauer gesagt entwickeln wir die zulässige Computerarchitektur, die dafür sorgt, dass alle Funktionen sicher in „real-time“ abgearbeitet werden und damit die Datenflüsse zwischen Sensoren und Aktoren im Auto durch Intelligenz sicher vernetzt funktionieren. Im Fall eines Fehlers tragen wir mit unserer Lösung dazu bei, dass Back-up-Strategien ausgeführt werden können, und das Fahrzeug z.B. sicher weiterfahren kann. Unsere Safety-Plattform „MotionWise“ agiert sozusagen als wichtiger Teil des Gehirns des Fahrzeugs, auf dessen Basis die Fahrentscheidungen auf der Applikationsebene getroffen werden können.

Wann werden sich Ihrer Meinung nach Fahrzeuge autonom in einer Stadt bewegen können?

Bis zu einem echten City-Autopiloten, der ein Fahrzeug sicher autonom durch Städte bewegen kann, wird es noch dauern. In einer Stadt gibt es viele Szenarien, die man in absehbarer Zeit mit den heutigen Technologien noch nicht ausreichend sicher abdecken kann. Jedoch ist es heute gut vorstellbar, dass autonome Shuttles in gewissen Anwendungsszenarien, verbunden mit intelligent unterstützter Infrastruktur, nicht nur im Probebetrieb schon bald unser Straßenbild bereichern werden. Heute sind die meisten Systeme auf einem Automatisierungsgrund der Stufe 2, die damit als intelligente Fahrhilfen eingestuft werden können. Erste Level-3-fähige Computersysteme mit unserer Technologie stehen jedoch bei Audi kurz vor der Straßenfreigabe: Ein Staupilot wird das Fahrzeug sicher durch Stop-and-Go Verkehr steuern. Der nächste Innovationsschritt wird wohl ein Highway-Pilot sein, der das teilautonome Fahren auf gewissen Autobahnstrecken ermöglicht. An solchen Projekten arbeiten wir bereits heute mit mehreren namhaften Automobilherstellern.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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