07.07.2025
AUSTRIAN INVESTING REPORT 2024

Trotz Rückgang: 225 Millionen Euro Kapital für Innovation in Österreich verfügbar

Das Finanzierungsvolumen in Österreich ist im ersten Halbjahr deutlich zurückgegangen. Trotzdem zeigt der aktuelle Austrian Investing Report 2024, dass Investor:innen weiterhin bereit und finanziell in der Lage sind, Kapital für Startups, Scaleups und KMU bereitzustellen.
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Joshua Maurer (Data Analyst, invest.austria), Daniela Haunstein (Geschäftsführerin, invest.austria), Niki Futter (Präsident, invest.austria), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Johanna Stolberg (Head of Communications, invest.austria) und Markus Lang (General Partner, Speedinvest) | © invest.austria
Joshua Maurer (Data Analyst, invest.austria), Daniela Haunstein (Geschäftsführerin, invest.austria), Niki Futter (Präsident, invest.austria), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Johanna Stolberg (Head of Communications, invest.austria) und Markus Lang (General Partner, Speedinvest) | © invest.austria

Das erste Halbjahr verlief bislang alles andere als vielversprechend – zumindest legt das der aktuelle „EY Start-up Barometer“ nahe. Demnach ist das Gesamtfinanzierungsvolumen auf 110 Millionen Euro gesunken. Das bedeutet einen Rückgang um 65 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und markiert den niedrigsten Halbjahreswert seit 2019.

Wie geht es nun weiter für die Startup- und Investmentszene in Österreich? Einen Überblick über Potenziale und aktuellen Stand gibt der Austrian Investing Report 2024, der heute Vormittag von Staatssekretärin Elisabeth Zehetner gemeinsam mit invest.austria im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus vorgestellt wurde. Die zentrale Botschaft: Österreichs private Investor:innen blicken „vorsichtig optimistisch“ in die Zukunft.

Großes Potenzial

Zunächst ausschließlich positive Nachrichten: Trotz geopolitischer Unsicherheiten, hoher Zinsen und teils herausfordernder regulatorischer Vorgaben planen private Investor:innen, ihre Mittel in diesem Jahr stärker zu mobilisieren als im Vorjahr.

Die Analyse stützt sich auf eine Umfrage unter 165 Investor:innen, darunter Business Angels ebenso wie institutionelle Anleger – also Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds, Family Offices und Beteiligungsgesellschaften.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Investitionsbereitschaft nach wie vor vorhanden ist. Auch ausreichend Kapital steht zur Verfügung: Rund 225 Millionen Euro könnten theoretisch in Startups, Scaleups und KMUs in Österreich fließen. Business Angels wollen im Durchschnitt 270.000 Euro investieren – ein Plus von 13 Prozent. Institutionelle Anleger planen mit einem Durchschnittswert von 12,6 Millionen Euro, was einer Steigerung von 15,6 Prozent entspricht.

Ein weiterer Trend: Immer mehr Kapital soll im Land bleiben. Institutionelle Investor:innen wollen ihren Inlandsanteil von derzeit 39 Prozent auf 47 Prozent erhöhen – ein Zuwachs von gut 20 Prozent. Bei den Business Angels liegt der geplante Anstieg sogar bei über 30 Prozent: Sie wollen künftig 59 Prozent ihrer Investments im Inland tätigen, verglichen mit 45 Prozent im Vorjahr.

Tech-Bereich im Mittelpunkt

Für 80 Prozent der befragten Investor:innen stellen Startups und Scaleups die wichtigste Anlageklasse dar. Institutionelle Kapitalgeber setzen darüber hinaus einen klaren Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bei den thematischen Schwerpunkten liegt der Fokus deutlich auf technologiegetriebenen Bereichen: Über 81 Prozent der Befragten nennen KI und Big Data als Top-Priorität, gefolgt von Cybersecurity, Defense sowie Health Care und MedTech.

Neben dem Erhalt bestehender Beteiligungen geht es dabei auch um neue Engagements: 70 Prozent der Angels und 45 Prozent der institutionellen Investoren planen, 2025 in neue Startups zu investieren. Im Bereich der KMU wollen 86 Prozent der institutionellen Investoren neue Beteiligungen eingehen.

Motivation hinter den Investments

Ein weiteres Ergebnis des Reports zeigt, dass 81 Prozent der befragten Investor:innen selbst bereits unternehmerische Erfahrung gesammelt haben. Hinter ihren Investments steht also meist mehr als nur die Aussicht auf Rendite: “Sie machen es deshalb, weil sie Know-how, Netzwerk und unternehmerische Expertise einbringen wollen in diese jungen Unternehmen”, sagt Zehetner.

Vor allem Business Angels betonen dabei die Freude an der Zusammenarbeit mit den Gründerteams – rund 65 Prozent sehen darin eine ihrer wichtigsten Motivationen. Ebenso möchten sie aktiv zum Wachstum der Unternehmen beitragen. Auch das Engagement für Nachhaltigkeit und die Weiterentwicklung des Standorts spielt für viele Investor:innen eine zentrale Rolle. 

Hoffnung liegt auf rot-weiß-roten Dachfonds

Einer der Ansätze, um das vorhandene Kapital im Land wirksam zu mobilisieren, könnte der von der Bundesregierung geplante rot-weiß-rote Dachfonds sein. „Das wird von über 60 Prozent der Befragten als wichtiger Hebel genannt wird, um Kapital zu aktivieren“, sagt Niki Futter, Präsident von invest.austria und Business Angel. Mit dem geplanten Dachfonds erhofft man sich, die Investitionsbedingungen zu verbessern, zusätzliches Kapital zu erschließen und die Gründung weiterer VC- und PE-Fonds zu fördern. Auf diese Weise sollen Risiken gestreut, private Mittel effizient mobilisiert und neue Impulse für den Standort gesetzt werden.

Derzeit befindet sich die Bundesregierung noch in Verhandlungen darüber, wie der Dachfonds konkret ausgestaltet sein könnte. Dafür werden unterschiedliche Modelle aus den USA, Europa und Asien unter die Lupe genommen, um herauszufinden, was sich für Österreich am besten eignen könnte. Geplant ist, wie Staatssekretärin Zehetner vor Ort bestätigte, den Fonds bis Ende 2026 finalisiert zu haben.

„Wir wollen einen Dachfonds auf den Weg bringen, der für Investorinnen und Investoren interessant ist und der genau das Ziel erreicht, dass wir möglichst viele Unternehmen in Österreich unterstützen können, hier zu skalieren, aber auch Österreich als Startup-Nation international attraktiv zu machen“, so Zehetner.

Potenzial von universitären Spin-offs

Der Standort Österreich verfügt laut invest.austria und Staatssekretärin Zehetner nicht nur über Innovationskraft und verfügbares Kapital, sondern auch über ein großes Reservoir an Talenten. Dementsprechend seien „Initiativen rund um die Förderung des Unternehmergeistes wichtig. Damit zeugen wir auch den Nachwuchs für die Menschen, die später bereit sind in neue Ideen, die für diesen Standort wichtig sind, zu investieren“, betont Zehetner.Ein erhebliches ungenutztes Potenzial sieht sie dabei vor allem in universitären Spin-offs. „Wir müssen dorthin, dass aus jedem Patent, das an einer Universität erfunden wird, am Ende auch eine Chance wird. Ganz wichtig ist dabei auch wieder der Fokus auf diese Entrepreneurship Education, weil es eine sehr große Hemmung bei Forschenden gibt, tatsächlich selbst Unternehmerin oder Unternehmer zu werden“, so die Staatssekretärin weiter.

Aktuell beschäftigen heimische Startups rund 30.000 Menschen. Laut Austrian Startup Monitor 2024 planen fast 80 Prozent von ihnen, im kommenden Jahr neue Mitarbeiter:innen einzustellen. Langfristig könnte die Startup-Szene damit ein Beschäftigungspotenzial von bis zu 200.000 Arbeitsplätzen in Österreich schaffen. „Dieses Potenzial kann nur realisiert werden, wenn man auch die nötigen Fachkräfte findet und dabei braucht man natürlich auch internationale Talente“, sagt Zehetner. Dafür sei eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte ausschlaggebend.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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