17.07.2024
MENTAL HEALTH

Toto Wolff: „Mentale Gesundheit ist eine Superpower“

Die “sense of self”-Initiative von Bernadette Frech, CEO von Instahelp, und Mercedes Benz möchte mehr Awareness für die psychische Gesundheit schaffen. Unterstützt wird sie dabei von prominenten Testimonials, wie etwa dem Teamchef des Mercedes AMG Petronas Formula One Teams Toto Wolff, Spitzenköchin Viktoria Fahringer und Schifahrlegende Franz Klammer.
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Sense of Self, Toto Wolff, Instahelp, Bernadette Frech, Mental Health, Formel 1, Mercedes
(c) Obscura - Bernadette Frech, CEO Instahelp und Toto Wolff, darunter Teamchef des Mercedes AMG Petronas Formula One Teams.

Höher, schneller, weiter – wer immer Höchstleistungen bringt, genießt in der Arbeitswelt oft große Anerkennung. Dass gerade High-Performer Gefahr laufen, unter mentalen Belastungen zu leiden, ist mittlerweile keine große Überraschung mehr. Der Weg der ständigen Leistungssteigerung führt in vielen Fällen zu Überforderung und anhaltendem Dauerstress.

Das hat man auch bei Mercedes-Benz Österreich erkannt und gemeinsam mit Bernadette Frech, CEO von Instahelp (Plattform für psychologische Beratung online) die „sense of self“-Initiative für mehr Awareness für psychische Gesundheit geschaffen – brutkasten berichtete.

Neben Toto Wolff auch Fahringer und Klammer dabei

Unterstützt wird die Initiative (die gemeinsam mit der Wiener Agentur Obscura entwickelt wurde) neben Toto Wolff auch von der Spitzenköchin Viktoria Fahringer und Schifahrlegende Franz Klammer.

Besonders Toto Wolff weiß aus erster Hand, was es heißt, ein High-Performer zu sein und unter ständigem Druck und hohen Erwartungen zu arbeiten: „Ich habe Warnsignale, bei denen ich merke, dass alles zu schnell wird oder die Tage mir keinen Spaß mehr machen. Dann weiß ich, dass ich mich zurücknehmen muss und suche das Gespräch mit meiner Psychologin“, sagt er. „Mentale Gesundheit wird immer noch als Schwäche gesehen, und genau deswegen möchte ich sagen: Das ist überhaupt keine Schwäche, es ist eine Superpower.“

„Es ist okay, nicht okay zu sein“

In diesem Sinne soll „sense of self“ dazu ermutigen, offen über mentale Gesundheit zu sprechen, wie auch Michaela Burgstaller-Stritzinger, Director Marketing & Communications von Mercedes-Benz Österreich betont: „Wir treten mit Leistungsträger:innen aus verschiedenen Bereichen in einen offenen Dialog, um deren Erfahrungen und Denkansätze zu beleuchten. Auch vor dem Hintergrund das Bewusstsein für das Thema zu schärfen, als Basis für langfristige Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Es ist wichtig, dass wir anerkennen, dass es okay ist, nicht okay zu sein und aufzuzeigen, wie eine Unterstützung aussehen kann.“

Neben Toto Wolff sprach im Rahmen dieser Initiative Bernadette Frech auch mit Viktoria Fahringer, jüngste Spitzenköchin Österreichs, und Franz Klammer, österreichische Skilegende, über ihren Umgang mit Stress und hohen Leistungsanforderungen.

Alle drei erklärten, wie wichtig es sei, offen über mentale Gesundheit zu sprechen und wollen damit auch andere ermutigen, sich bei Bedarf Hilfe zu suchen.

Ob in der Spitzenküche, auf der Skipiste oder der Formel-1-Rennstrecke – für die drei Testimonials ist klar, dass es den richtigen Ausgleich braucht, um dem Druck standzuhalten. Für Toto Wolff bedeutet das, Zeit mit der Familie zu verbringen, Franz Klammer findet in der Musik seine Entspannung, und bei Viktoria Fahringer hilft auch süßes Soul-Food, um Kraft für bevorstehende Herausforderungen zu tanken.

Instahelp-CEO: „Es braucht emotionale Stabilität“

Für Frech selbst liegt der Schlüssel im Umgang mit ständigem Leistungsdruck und dem Finden des eigenen „sense of self“ in der „Emotional Diversity“.

Sie sagt: „Emotionale Vielfalt, die das gesamte Spektrum unserer Gefühle zulässt und gezielt managt, ist entscheidend. Wer ständig auf Höchstleistung getrimmt ist, braucht emotionale Stabilität, um langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben. Nur wenn es uns mental gut geht, können wir unser Potenzial auf Dauer gesund nutzen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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