15.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 1: Eine Definition

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 1: Was ist Tokenisierung überhaupt?
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort “Tokenisierung” kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist Tokenisierung?

Auch wenn wir Gefahr laufen, Eulen nach Athen zu tragen, so möchten wir im ersten Teil der Serie dennoch für jene Leser, die sich möglicherweise erstmals damit befassen, kurz zusammenfassen, was Tokenisierung eigentlich bedeutet. Im Allgemeinen versteht man darunter den Vorgang, für bestimmte reale Vermögenswerte ein digitales Abbild auf der Blockchain zu schaffen. Häufig sind dies Wertpapiere, Zahlungsmittel, Unternehmens- oder Projektbeteiligungen, Darlehen, Edelmetalle oder auch Anteile an Immobilien.

Die Tokenisierung erfüllt dabei in der Regel zwei verschiedene Funktionen. Einerseits fällt die Notwendigkeit für bestimmte Intermediäre weg, was hilft, Transaktionskosten einzusparen. Andererseits können auf diese Weise illiquide Vermögenswerte einfach handelbar gemacht werden.

Funktionen der Tokenisierung
1. Reduzierung notwendiger Intermediäre
2. Liquiditätssteigerung von Vermögenswerten

Die erste Funktion der Tokenisierung betrifft also die Reduzierung notwendiger Intermediäre. Dies ist vor allem bei der Ausgabe von tokenisierten Wertpapieren ein Aspekt. Anders als bei klassischen Emissionen am Kapitalmarkt sind weder eine Zahlstellenbank, noch eine Hinterlegungsstelle oder sonstige Intermediäre erforderlich. Das geldsuchende Unternehmen emittiert die tokenisierten Wertpapiere (oder auch ‘Werttoken’) direkt an den kapitalgebenden Investor. Dieser hält Werttoken selbst in seiner eigenen Wallet.

Die zweite Funktion der Tokenisierung betrifft die Möglichkeit, illiquide Vermögenswerte liquid zu machen, also für den einfachen und raschen Handel vorzubereiten. Ein physischer Goldbarren oder auch Anteile an einem Zinshaus sind eben schwieriger zu handeln als etwa ein Token.

Grenzen und Erfordenisse

Die Grenzen des bei der Tokenisierung Möglichen werden im Wesentlichen von wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanziellen Überlegungen vorgegeben. Steht fest, welcher Vermögenswert tokenisiert werden soll, und sind auch steuerliche und bilanzielle Fragen geklärt, steht der Umsetzung in der Regel nichts im Wege. Erforderlich ist dafür Zweierlei.

Schritte zur Tokenisierung
1. Erzeugung der Token auf einer Blockchain
2. Verknüpfung mit dem Vermögensgegenstand

In einem ersten Schritt wird in technischer Hinsicht das digitale Abbild des Vermögenswerts erzeugt: Auf einer beliebigen Blockchain wird ein Smart Contract veröffentlicht, der die gewünschte Anzahl an Token herstellt und verwaltet. In der Praxis kommt dafür am Häufigsten die Ethereum-Blockchain zum Einsatz. Die auf diese Weise selbstgeschaffenen Token sollen später den gewünschten Vermögenswert digital repräsentieren.

In einem zweiten Schritt ist diese digitale Abbildung mit dem realen Vermögenswert zu verknüpfen. Dieser zweite Schritt – die Schnittstelle zwischen digitaler und realer Welt – stellt die eigentliche Herausforderung dar. Im Ergebnis soll der Inhaber eines Tokens so gestellt werden, dass er einen in der realen Welt unter allen Umständen durchsetzbaren Anspruch auf den tokenisierten Vermögenswert hat. Der rechtliche Schutz des Tokeninhabers muss bei der Strukturierung des Vorhabens dabei die oberste Priorität genießen, möchte man aus dem gegenwärtigen Trend zur Tokenisierung auch einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung den Weg ebnen.


Welche Möglichkeiten es für die Verknüpfung eines Vermögenswerts mit Token gibt, wird in Teil 2 dieser Serie behandelt.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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(c) HMW

Die EICMA (Esposizione Internazionale Ciclo Motociclo e Accessori) gilt als die bedeutendsten Messe für die Motorrad- und Fahrradbranche. Sie findet jährlich Anfang November in Mailand statt und gilt als Schaufenster für die neuesten Innovationen, Trends und Technologien im Bereich der motorisierten Zweiräder. Auf über 280.000 Quadratmetern präsentieren führende Hersteller jährlich ihre neuesten Modelle. Neben großen Namen wie Honda, Yamaha und Co. wird in diesem Jahr mit HMW-Mobility auch ein österreichisches Startup vor Ort in Mailand ausstellen.

HMW-Mobility

Hinter HMW-Mobility steht die 2023 gegründete Acceleration Hub GmbH rund um Elias Juraszovich. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt die 1948 gegründete Halleiner Motorenwerk (HMW) als Traditionsmarke neu zu beleben. Die Werke mussten 1962 aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen werden (brutkasten berichtete über den Relaunch der Marke).

“Mit HMW verfügen wir über die Markenrechte einer anerkannten historischen Marke und die Produkte werden unter dem Einfluss aktueller Markttrends entwickelt und auf zukünftige Mobilitätsbedürfnisse zugeschnitten”, so CEO Elias Juraszovich über die Vision des Startups.

Aktuell bietet das Startup zwei elektrische Fahrzeuge an: ConnE ist ein elektrische Scooter, der sich für die Mobilität im urbanen Raum eignet. Er verfügt über eine Höchstgeschwindigkeit von 105 km/h und wir von einem 8,6 kW-Motor angetrieben. Zudem hat das Startup ein geländegängiges Elektromotorrad namens FoxE im Programm, das für Offroad-Touren konzipiert ist.

Classic-Reihe wird in Mailand vorgestellt

Neben seiner Reihe an Elektrofahrzeugen hat das Startup auch eine Classics-Reihe in der Pipeline, die nun auf der EICMA Anfang November der Öffentlichkeit präsentiert wird. Konkret wird HMW drei Motorräder vorstellen.

Wie auf der Website des Unternehmens anhand von Vorschaubilder ersichtlich ist, dürfte es um drei 125ccm-Motorräder handeln, die mit einem klassischen Verbrenner-Motor betrieben sind. Zu den näheren technischen Daten liegen allerdings noch keine Details vor.

Zudem arbeitet HMW noch an einer dritten Modellreihe namens HMW Innovations, die rein elektrisch betrieben wird. Diese Modelle werden allerdings noch nicht in Mailand zu sehen sein, sondern sollen zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert werden.


Tipp der Redaktion:

Die EICMA 2024 findet vom 5. bis 10. November in Mailand statt. HMW ist in Halle 10, Stand H94 zu sehen.

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