15.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 1: Eine Definition

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 1: Was ist Tokenisierung überhaupt?
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist Tokenisierung?

Auch wenn wir Gefahr laufen, Eulen nach Athen zu tragen, so möchten wir im ersten Teil der Serie dennoch für jene Leser, die sich möglicherweise erstmals damit befassen, kurz zusammenfassen, was Tokenisierung eigentlich bedeutet. Im Allgemeinen versteht man darunter den Vorgang, für bestimmte reale Vermögenswerte ein digitales Abbild auf der Blockchain zu schaffen. Häufig sind dies Wertpapiere, Zahlungsmittel, Unternehmens- oder Projektbeteiligungen, Darlehen, Edelmetalle oder auch Anteile an Immobilien.

Die Tokenisierung erfüllt dabei in der Regel zwei verschiedene Funktionen. Einerseits fällt die Notwendigkeit für bestimmte Intermediäre weg, was hilft, Transaktionskosten einzusparen. Andererseits können auf diese Weise illiquide Vermögenswerte einfach handelbar gemacht werden.

Funktionen der Tokenisierung
1. Reduzierung notwendiger Intermediäre
2. Liquiditätssteigerung von Vermögenswerten

Die erste Funktion der Tokenisierung betrifft also die Reduzierung notwendiger Intermediäre. Dies ist vor allem bei der Ausgabe von tokenisierten Wertpapieren ein Aspekt. Anders als bei klassischen Emissionen am Kapitalmarkt sind weder eine Zahlstellenbank, noch eine Hinterlegungsstelle oder sonstige Intermediäre erforderlich. Das geldsuchende Unternehmen emittiert die tokenisierten Wertpapiere (oder auch ‚Werttoken‘) direkt an den kapitalgebenden Investor. Dieser hält Werttoken selbst in seiner eigenen Wallet.

Die zweite Funktion der Tokenisierung betrifft die Möglichkeit, illiquide Vermögenswerte liquid zu machen, also für den einfachen und raschen Handel vorzubereiten. Ein physischer Goldbarren oder auch Anteile an einem Zinshaus sind eben schwieriger zu handeln als etwa ein Token.

Grenzen und Erfordenisse

Die Grenzen des bei der Tokenisierung Möglichen werden im Wesentlichen von wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanziellen Überlegungen vorgegeben. Steht fest, welcher Vermögenswert tokenisiert werden soll, und sind auch steuerliche und bilanzielle Fragen geklärt, steht der Umsetzung in der Regel nichts im Wege. Erforderlich ist dafür Zweierlei.

Schritte zur Tokenisierung
1. Erzeugung der Token auf einer Blockchain
2. Verknüpfung mit dem Vermögensgegenstand

In einem ersten Schritt wird in technischer Hinsicht das digitale Abbild des Vermögenswerts erzeugt: Auf einer beliebigen Blockchain wird ein Smart Contract veröffentlicht, der die gewünschte Anzahl an Token herstellt und verwaltet. In der Praxis kommt dafür am Häufigsten die Ethereum-Blockchain zum Einsatz. Die auf diese Weise selbstgeschaffenen Token sollen später den gewünschten Vermögenswert digital repräsentieren.

In einem zweiten Schritt ist diese digitale Abbildung mit dem realen Vermögenswert zu verknüpfen. Dieser zweite Schritt – die Schnittstelle zwischen digitaler und realer Welt – stellt die eigentliche Herausforderung dar. Im Ergebnis soll der Inhaber eines Tokens so gestellt werden, dass er einen in der realen Welt unter allen Umständen durchsetzbaren Anspruch auf den tokenisierten Vermögenswert hat. Der rechtliche Schutz des Tokeninhabers muss bei der Strukturierung des Vorhabens dabei die oberste Priorität genießen, möchte man aus dem gegenwärtigen Trend zur Tokenisierung auch einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung den Weg ebnen.


Welche Möglichkeiten es für die Verknüpfung eines Vermögenswerts mit Token gibt, wird in Teil 2 dieser Serie behandelt.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Der Alpike ist aus Carbon gefertigt und wiegt 5,5 Kilogramm © Alpike

Ein Bergaufstieg, wie er im Buche steht: In der Ferne sind noch Kuhglocken zu hören und es sind nur noch wenige Schritte bis zum langersehnten Gipfelkreuz. Doch während die Anstrengung des Aufstiegs langsam vom euphorischen Gipfelgefühl abgelöst wird, schleicht sich ein anderer, weniger angenehmer Gedanke ein: Und jetzt das alles wieder runter. Die Knie schmerzen schon beim bloßen Gedanken, die Motivation lässt nach, und die Vorstellung des langweiligen Forstwegs zieht sich in Gedanken schon in die Länge. Genau damit soll dank Alpike jetzt Schluss sein: Mit dem Scooter am Rücken soll der Spaß am Berg, wenn es nach Lukas Jungmann und seinem Partner Edwin Meindl geht, beim Abstieg erst richtig losgehen.

Vom eigenen Bedürfnis zum Produkt

Lukas Jungmann führt das Designbüro Aberjung, Edwin Meindl das Konstruktionsbüro Micado und beide zieht es fast jedes Wochenende auf einen der unzähligen Berge ihrer Heimatregion Osttirol. „Ich glaube, die schönsten Storys entstehen, wenn du selber eigentlich das für dich baust“, erzählt Jungmann. Die erste Skizze des Alpikes lässt sich auf das Jahr 2021 datieren. Über die Jahre ist ein komplett aus Carbon gefertigtes Gefährt entstanden, das knapp fünf Kilogramm wiegt und sich am Gipfel in wenigen Sekunden aufbauen lässt. Zum Vergleich: Fünf Kilo entsprechen in etwa einer ausgewachsenen Hauskatze oder einem kleinen Hund, etwa einem Mops.

© Alpike

Fahrgefühl jenseits der Forstwege

Der Alpike grenzt sich bewusst von bisherigen, oft sperrigen Konzepten ab. Er kommt ohne Motor und ohne Sattel aus, was den Rider:innen ein besonderes Sicherheitsgefühl geben soll: Man steht dicht über dem Boden und könnte bei Hindernissen jederzeit sicher abspringen. Jungmann beschreibt den technischen Ansatz so: „Wir sind eine Mischung aus Fahrrad und Roller, ohne Motor. Es soll jetzt nicht nur eine Krücke sein, damit man irgendwie den Berg runterkommt, sondern es ist ein Performance-Gerät, was Spaß machen soll.“

Zudem soll das kompakte Design völlig neue Routen abseits breiter Wege eröffnen. „Wenn es steigiger wird, dann wirst du nicht das Mountainbike schultern und tragen“, erklärt Jungmann. Mit dem Alpike ließen sich hingegen auch schmale Steige bewältigen und Felspassagen durch leichtes Tragen überwinden, was mit dem Mountainbike schlichtweg unmöglich wäre.

Der geschulterte Alpike © Alpike

Skitourengeher:innen als potentielle Zielgruppe

Das Geschäftsmodell basiert auf dem Verkauf dieses Premium-Geräts, das für 3.900 Euro netto die Besitzer:in wechseln soll. Die ideale Zielgruppe sieht der Gründer in gut verdienenden Menschen zwischen 30 und 50 Jahren, die im Beruf stehen und bereit sind, nennenswerte Summen in hochwertige Sportausrüstung zu investieren. Von denen gäbe es in Osttirol einige, erklärt der Gründer.

Ein besonderes Potenzial liegt hierbei in einem aktuellen Markttrend: Da die Winter kürzer werden und der klassische Skitourenmarkt droht nach und nach einzubrechen, positioniert sich der Alpike als Sommer-Alternative. „Die Skitourengeher:innen investieren relativ fest in ihren Sport und haben eigentlich keine Alternative im Sommer. Die Leute haben mit dem Alpike dann trotzdem das Gefühl, rauf zu gehen und runter zu fahren, wie sie das vom Skitouren gewohnt sind“, so Jungmann.

© Alpike

Motorisierte, urbane Produktabwandlung

Neben der antriebslosen Sport-Variante bietet Alpike laut Website auch die „Urban“-Edition an – eine elektrische Last-Mile-Lösung für den städtischen Alltag. Sie wiegt zehn Kilogramm, leistet bis zu 1,8 kW und erreicht laut Unternehmen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie eine Reichweite von 25 Kilometern. Der 260-Wh-Akku ist herausnehmbar und soll in 30 Minuten vollständig aufgeladen sein. Wie die Sport-Version lässt sich auch die Urban-Edition werkzeugfrei in 15 Sekunden zusammenfalten.

Launch für nächstes Frühjahr geplant

Bislang haben die Gründer die Entwicklung weitgehend ohne externes Kapital vorangetrieben und rund eine Million Euro, maßgeblich in Form von unbezahlten Arbeitsstunden, investiert. Derzeit laufen Verhandlungen, um einen externen Investor an Bord zu holen, der den finalen Go-to-Market-Schritt finanzieren soll.

Frisches Kapital wird nun für das Marketing, den Bau von großen Werkzeugen für die Serienfertigung sowie den Zusammenbau benötigt. Aktuell will man das Gerät als Mountainbike klassifizieren lassen. Im Frühjahr des nächsten Jahres soll der Alpike offiziell in den Handel kommen.

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