15.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 1: Eine Definition

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 1: Was ist Tokenisierung überhaupt?
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist Tokenisierung?

Auch wenn wir Gefahr laufen, Eulen nach Athen zu tragen, so möchten wir im ersten Teil der Serie dennoch für jene Leser, die sich möglicherweise erstmals damit befassen, kurz zusammenfassen, was Tokenisierung eigentlich bedeutet. Im Allgemeinen versteht man darunter den Vorgang, für bestimmte reale Vermögenswerte ein digitales Abbild auf der Blockchain zu schaffen. Häufig sind dies Wertpapiere, Zahlungsmittel, Unternehmens- oder Projektbeteiligungen, Darlehen, Edelmetalle oder auch Anteile an Immobilien.

Die Tokenisierung erfüllt dabei in der Regel zwei verschiedene Funktionen. Einerseits fällt die Notwendigkeit für bestimmte Intermediäre weg, was hilft, Transaktionskosten einzusparen. Andererseits können auf diese Weise illiquide Vermögenswerte einfach handelbar gemacht werden.

Funktionen der Tokenisierung
1. Reduzierung notwendiger Intermediäre
2. Liquiditätssteigerung von Vermögenswerten

Die erste Funktion der Tokenisierung betrifft also die Reduzierung notwendiger Intermediäre. Dies ist vor allem bei der Ausgabe von tokenisierten Wertpapieren ein Aspekt. Anders als bei klassischen Emissionen am Kapitalmarkt sind weder eine Zahlstellenbank, noch eine Hinterlegungsstelle oder sonstige Intermediäre erforderlich. Das geldsuchende Unternehmen emittiert die tokenisierten Wertpapiere (oder auch ‚Werttoken‘) direkt an den kapitalgebenden Investor. Dieser hält Werttoken selbst in seiner eigenen Wallet.

Die zweite Funktion der Tokenisierung betrifft die Möglichkeit, illiquide Vermögenswerte liquid zu machen, also für den einfachen und raschen Handel vorzubereiten. Ein physischer Goldbarren oder auch Anteile an einem Zinshaus sind eben schwieriger zu handeln als etwa ein Token.

Grenzen und Erfordenisse

Die Grenzen des bei der Tokenisierung Möglichen werden im Wesentlichen von wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanziellen Überlegungen vorgegeben. Steht fest, welcher Vermögenswert tokenisiert werden soll, und sind auch steuerliche und bilanzielle Fragen geklärt, steht der Umsetzung in der Regel nichts im Wege. Erforderlich ist dafür Zweierlei.

Schritte zur Tokenisierung
1. Erzeugung der Token auf einer Blockchain
2. Verknüpfung mit dem Vermögensgegenstand

In einem ersten Schritt wird in technischer Hinsicht das digitale Abbild des Vermögenswerts erzeugt: Auf einer beliebigen Blockchain wird ein Smart Contract veröffentlicht, der die gewünschte Anzahl an Token herstellt und verwaltet. In der Praxis kommt dafür am Häufigsten die Ethereum-Blockchain zum Einsatz. Die auf diese Weise selbstgeschaffenen Token sollen später den gewünschten Vermögenswert digital repräsentieren.

In einem zweiten Schritt ist diese digitale Abbildung mit dem realen Vermögenswert zu verknüpfen. Dieser zweite Schritt – die Schnittstelle zwischen digitaler und realer Welt – stellt die eigentliche Herausforderung dar. Im Ergebnis soll der Inhaber eines Tokens so gestellt werden, dass er einen in der realen Welt unter allen Umständen durchsetzbaren Anspruch auf den tokenisierten Vermögenswert hat. Der rechtliche Schutz des Tokeninhabers muss bei der Strukturierung des Vorhabens dabei die oberste Priorität genießen, möchte man aus dem gegenwärtigen Trend zur Tokenisierung auch einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung den Weg ebnen.


Welche Möglichkeiten es für die Verknüpfung eines Vermögenswerts mit Token gibt, wird in Teil 2 dieser Serie behandelt.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Hivesense
© Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer - Alexander Moosmann (l.) und Florian Entleitner von Hivesense.

Die beiden FH-Absolventen Florian Entleitner und Alexander Moosmann teilen eine Leidenschaft namens IT-Security. Daraus ist ein Startup geworden: Mit Hivesense entwickelten beide eine sogenannte Deception-Plattform, die Cyberangriffe frühzeitig erkennt, indem sie Angreifende mit gezielt platzierten digitalen Fallen aufdeckt und dadurch wichtige Informationen für Cyberdefense liefert. Dabei setzen sie bewusst auf europäische Infrastruktur und digitale Souveränität. Die Idee entstand im Studium an der FH Salzburg.

Hivesense mit „Deception Technology“

Konkret haben sich Entleitner und Moosmann im Studium Informationstechnik & System-Management an der FH Salzburg kennengelernt. Die Idee für das Startup entstand schließlich im Rahmen von Entleitners Abschlussarbeit. „Ich habe mich in meiner Masterarbeit intensiv mit sogenannten ‚Honeypots‘ beschäftigt, einem Teilbereich der Täuschungstechnologie. Dabei wurde mir klar, wie viel Potenzial in diesem Ansatz steckt“, erklärt er.

Die Founder pitchten ihre Idee beim FHStartup Center und wurden im Herbst 2025 in die Startup Factory des Netzwerks Startup Salzburg aufgenommen. Im März 2026 gründeten sie schlussendlich ihr Unternehmen.

Hivesense entwickelt – wie erwähnt – eine „Deception Technology“, eine – eigenen Angaben nach – noch wenig verbreitete Form der Cyberabwehr. Das Prinzip: Im Netzwerk eines Unternehmens werden gezielt „Stolperdrähte“ platziert. Angreifer, die sich im System bewegen, sollen dann darauf stoßen und erkannt werden, so der Claim.

„Wir bauen keine klassische Schutzmauer“, sagt Entleitner. „Wir legen bewusst falsche Spuren und warten, bis jemand darüber stolpert – vergleichbar mit einem Stolperdraht, an dem ein Glöckchen platziert wurde.“ Moosmann ergänzt: „Viele Sicherheitslösungen erkennen nur bekannte Bedrohungen. Wir gehen einen Schritt weiter: Wir erkennen Verhalten und interagieren direkt mit Angreifern.“ Dabei setzt Hivesense im Inneren des Netzwerks an, einem der, wie beide Gründer sagen, kritischsten Bereiche.

Erste Pilotkunden

Die Decoy-Plattform von Hivesense befindet sich im Einsatz bei ersten Pilotkunden. Das Team treibt den Markteintritt im DACH-Raum aktiv voran und sucht weiterhin nach Unternehmen, die die Plattform in ihrer Infrastruktur einsetzen und gemeinsam mit Hivesense weiterentwickeln möchten.

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