18.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 4: Das muss beim Tokenisieren beachtet werden

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 4: Das ist zu beachten
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - das ist zu beachten
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist bei der Tokenisierung zu beachten?

In Teil 3 dieser Serie wurde herausgearbeitet, welche Vermögenswerte tokenisierbar sind. Im vierten und letzten Teil geht es nun darum, was noch zu beachten ist.

1. Rechtliche, steuerliche und bilanzielle Strukturierung

Der erste Schritt am Weg zur erfolgreichen Tokenisierung ist stets die Überlegung, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Die in Teil 3 vorgestellten Arten der Tokenisierung können je nach konkreter Ausgestaltung sehr unterschiedliche steuerliche Auswirkungen und auch Auswirkungen auf die bilanzielle Situation des Unternehmens haben. Diese Auswirkungen können gezielt für das Unternehmen genutzt werden. Sollen etwa Verlustvorträge verwerten, kann ein Instrument gewählt werden, das zu einem Ertrag im Unternehmen führt. Soll die Eigenkapitalausstattung ohne ertragsteuerliche Belastung gestärkt werden, kann dies etwa mit tokenisierten Substanzgenussrechten realisiert werden. Die mögliche Steuerbelastung mit Umsatz- und Körperschaftssteuern muss gerade bei nicht rückzahlbaren Instrumenten stets genau im Auge behalten werden. Um nicht unerwartet eine Steuerpflicht auszulösen, empfehlen wir daher frühzeitig einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in die Strukturierung einzubinden.

Abhängig von den vorgenannten steuerlichen und bilanziellen Überlegungen wird das tokenisierte Instrument strukturiert. Hierzu werden entweder die entsprechenden Werttokenbedingungen erarbeitet oder es werden andere notwendig Verträge aufgesetzt. Ist es erforderlich, kommt es zu Anpassungen der Satzung der Gesellschaft. Nötigenfalls wird eine Treuhandschaft eingerichtet.

2. Öffentliches Angebot von Werttoken

Die Erarbeitung der notwendigen Verträge und allenfalls die Anpassung der Satzung sind in der Regel allerdings bloß der erste Schritt. Der zweite Schritt ist in vielen Fällen der Verkauf der tokenisierten Vermögenswerte in einem öffentlichen Angebot. Dabei bietet das geldsuchende Unternehmen die tokenisierten Wertpapiere oder Veranlagungen der breiten Öffentlichkeit zur Zeichnung an.

Zu diesem Zweck legt das Unternehmen in der Regel eine eigene Landingpage für die Abwicklung der Emission auf seiner Website an. Die Landingpage soll zunächst sicherstellen, dass nur Personen Einsicht in das Angebot erhalten, an die es sich richtet. Interessierte Investoren bestätigen dabei zum Beispiel, dass sie aus der EU stammen. Darüber hinaus dient die Landingpage vor allem der Information der Investoren. Sie enthält jene Dokumente und Unterlagen, die von Gesetzes wegen interessierten Investoren zu geben sind. Zuletzt kann die Landingpage dazu dienen, den Zeichnungsprozess abzubilden: Interessierte Investoren zeichnen in diesem Fall die Werttoken direkt beim Emittenten.

Welche Dokumente und Informationen auf der Landingpage aufzunehmen sind, hängt im Wesentlichen von der Mindestzeichnungssumme pro Anleger und von der Gesamtmenge der Mittel ab, die das Unternehmen aufnehmen möchte. Liegt die Mindestzeichnungssumme pro Anleger bei zumindest 100.000 Euro, so sind in der Regel neben den Werttokenbedingungen und einem Zeichnungsschein keine weiteren Informationen notwendig.

Liegt die Mindestzeichnungssumme pro Anleger hingegen bei unter 100.000 Euro, soll also beispielsweise eine Zeichnung schon um wenige hundert Euro möglich sein, so sind in der Regel mehr Informationen auf der Landingpage zu geben. Was genau erforderlich ist, richtet sich dabei nach dem Gesamtvolumen:

Volumen < EUR 250.000Volumen < EUR 5 Millionen*Volumen >= EUR 5 Millionen
Bei Kleinstplatzierungen ist eine allgemeine Risikoaufklärung mit den Eckpunkten des Instruments ausreichendBei kleineren Platzierungen kann mit einem Informationsblatt das Auslangen gefunden werden.Bei größeren Platzierungen ist ein Kapitalmarktprospekt nach der EU-Prospekt Verordnung zu erstellen und von einem Regulator innerhalb des EWR (FMA, BaFin, CSSF, etc) zu billigen.

* Genauer: Platzierungen von weniger als EUR 5 Millionen über einen Zeitraum von 7 Jahren, wobei in einem Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten weniger als EUR 2 Millionen aufgenommen werden dürfen.


Die Erstellung eines Kapitalmarktprospekts ist aufwändig. Unternehmen sollten eine Vorlaufzeit von zumindest drei Monaten einplanen. Der Vorteil liegt darin, ein Angebot in mehreren Ländern des EWR vorzunehmen, ohne sich um das nationale Recht kümmern zu müssen. Wird hingegen kein Kapitalmarktprospekt erstellt und soll das Angebot in mehreren Ländern erfolgen, sind die jeweiligen nationalstaatlichen Vorschriften zu beachten.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Cyber-Attacken, Cybersecurity, KI-Scam
© KPMG/Eva Kelety - (v.l.) Andreas Tomek, Michael Höllerer und Robert Lamprecht.

Cyberangriffe auf heimische Unternehmen sind in den vergangenen zwölf Monaten – auch wenn diese bereits auf hohem Niveau waren – noch einmal mehr geworden. 25 Prozent der Befragten in einer aktuellen KPMG-Studie sagen, dass Cyberangriffe auf ihr Unternehmen stark bzw. eher zugenommen haben. Jeder achte registrierte Cyberangriff war dabei erfolgreich und überwand die Sicherheitsbarrieren der Unternehmen. Der Trend, der sich abzeichnet: Cyberangriffe werden effizienter, nicht harmloser. Heute dominieren unauffällige und mit KI strategisch orchestrierte Angriffe das Bild.

Diese Erkenntnisse aus der KPMG-Studie lassen sich mit einem konkreten Beispiel der jüngsten Vergangenheit gut belegen und zeigen, wie gefährlich Unachtsamkeit in so einem Fall sein kann.

Niederösterreichisches Startup als jüngstes Beispiel

Letzte Woche wurde – wie brutkasten berichtete – das NÖ-Kindermöbel-Startup poptop Opfer eines KI-Scams. Und überwies 41.000 Euro an eine dubiose US-Firma. Dabei wurden interne Zahlungsfreigaben per KI-generierter Mail täuschend echt imitiert. Man konnte den überwiesenen Betrag mithilfe der Bank zurückbekommen.

Doch KI- und Cyberangriffe kommen nicht nur über E-Mail, wie die Untersuchung weiter ausweist.

Die Top-Angriffsarten sind in diesem Jahr Malware über E-Mail-Anhänge (von 78 Prozent der Unternehmen berichtet), (Spear-)Phishing über Links (69 Prozent), die Ausnutzung von Hardware-/Software-Schwachstellen (58 Prozent), Business-E-Mail-Compromise, also CEO-/CFO-Fraud (57 Prozent), sowie Scam-Anrufe (52 Prozent).

Abgenommen haben im Vergleich zum Vorjahr Denial-of-Service-Attacken, Scam-Anrufe und (Spear-)Phishing-Angriffe. Gestiegen sind unter anderem die Umgehung der Multifaktor-Authentifizierung (MFA) sowie Angriffe gegen Industriesteuerungsanlagen (OT).

Neu hinzugekommen ist das Ausnutzen von Hardware-/Software-Schwachstellen, was verdeutlicht, dass KI die Art der Angriffe in den letzten zwölf Monaten wesentlich verändert hat.

  • Die Hälfte aller Angriffe (50 Prozent) lässt sich auf organisierte Kriminalität zurückführen.
  • Jeder zehnte Angriff wird von staatlich unterstützten Akteuren ausgeführt.
  • Jedes vierte von Ransomware betroffene Unternehmen gibt an, die Lösegeldforderungen bezahlt zu haben.
  • In 40 Prozent der Angriffsfälle war ineffektives Patch-Management das Einfallstor.

Künstliche Intelligenz verändert die Spielregeln

„Wir stehen mit KI an einem Wendepunkt und bewegen uns weg von einer Welt, die auf klaren Regeln, bekannten Mustern und nachvollziehbaren Reaktionen basiert, hin zu Systemen, die Entscheidungen zunehmend autonom treffen und die wir nicht immer vollständig nachvollziehen können. Die zentrale Frage ist daher nicht nur, ob KI eingesetzt wird, sondern ob sie steuerbar bleibt“, beschreibt KPMG-Partner und Studienautor Robert Lamprecht die aktuelle Lage.

Besonders kritisch sei zudem die Verkürzung der Zeitspanne zwischen dem Auffinden von Schwachstellen und deren Ausnutzung durch die Angreifer. Was früher Tage oder Wochen gedauert hat, kann heute in wenigen Stunden passieren. Gleichzeitig herrsche in Unternehmen eine spürbare Skepsis, ob KI tatsächlich zur Verbesserung der Cybersicherheit beiträgt (nur 33 Prozent Zustimmung), da die Vorteile aktuell stärker aufseiten der Cyberkriminellen gesehen werden.

  • Für jedes zweite befragte Unternehmen (50 Prozent) stellen KI-unterstützte Cyberangriffe die größte Herausforderung dar.
  • 47 Prozent geben an, dass bei Cyberangriffen gegen ihr Unternehmen verstärkt KI eingesetzt wird. 28 Prozent haben sich mit dem Einsatz von KI zur Verbesserung der eigenen Cybersicherheit beschäftigt.
  • Bei 61 Prozent führten Anwender:innenfehler bei der Nutzung von KI zu Cybersicherheits- und Datenschutzvorfällen sowie Know-how-Abfluss.

Laut der, zum elften Mal in Folge veröffentlichten, Studie bringen zudem KI-Systeme und zunehmende Vernetzung Unternehmen unter Druck, da Kontrolle und Überblick über komplexe Abhängigkeiten schwinden. Besonders die Lieferkette gilt als kritisches Einfallstor: Angreifer nutzen gezielt schwache Glieder im IT-Ökosystem, wodurch ganze vernetzte Strukturen gefährdet werden.

So waren bei 39 Prozent der Unternehmen die eigenen Dienstleister oder Lieferanten innerhalb der letzten zwölf Monate Opfer eines Cyberangriffs; bei weiteren 14 Prozent gab es zumindest einen entsprechenden Verdacht. Derartige Vorfälle bleiben oft nicht ohne direkte Konsequenzen für die Auftraggeber: Mehr als jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) berichtet, dass ein Vorfall bei einem Dienstleister oder Lieferanten in der Folge auch zu einem Angriff auf das eigene Haus geführt hat. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung hinsichtlich der IT-Sicherheit in der Lieferkette. 31 Prozent der Betriebe treibt die Sorge um, dass ihre Zulieferer nicht dieselben hohen Sicherheitsstandards einhalten wie sie selbst und dadurch zu einem gefährlichen Einfallstor für Angreifer werden.

„Es geht nicht darum, Lieferanten als Risiko zu sehen. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass unsere Vernetzung unsere größte Stärke und gleichzeitig unsere größte Verwundbarkeit ist“, betont KPMG-Partner Andreas Tomek.

Digitale Souveränität als Antwort auf Cyber-Attacken

Digitale Souveränität – so der Bericht weiter – sei ein Eckpfeiler wirksamer Cybersicherheit: Nur wer Kontrolle über Daten und Infrastruktur behalte, könne Abhängigkeiten reduzieren und im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Laut Studie sind jedoch 70 Prozent der Unternehmen stark von digitalen Technologien aus dem Ausland abhängig, 69 Prozent beziehen Cybersicherheitsanwendungen von dort – und mehr als die Hälfte könnte im Ernstfall nicht länger als drei Monate ohne diese auskommen.

Außerdem ende Cybersicherheit nicht bei technischen Schutzmaßnahmen: Fallen Cloud-Lösungen oder Plattformen plötzlich aus, geraten Unternehmen schnell in reale Existenzprobleme. Andreas Tomek dazu: „Für digitale Souveränität ist es notwendig, dass Unternehmen ihre strategische Ausrichtung neu denken und Abhängigkeiten klar identifizieren und analysieren.“

Staat doch gefragt

All dies sowie steigende Komplexität und Dynamik der Bedrohungslage führen den Autoren zufolge zu einer zentralen Erkenntnis: Cybersicherheit sei nicht länger ein optionales Investitionsthema, sondern eine Voraussetzung für stabile Geschäftsmodelle in einer digitalisierten Wirtschaft.

Unternehmen sehen hierbei den Staat zunehmend als aktiven Partner in Sachen Cybersicherheit: „Wir brauchen nicht nur das Miteinander von Unternehmen, Behörden sowie Forschungs- und Technologieeinrichtungen auf nationaler Ebene: Vielmehr braucht es eine gemeinsame europäische Kraftanstrengung in einem geopolitisch volatilen Umfeld, um die digitale Sicherheit von Unternehmen zu unterstützen“, sagt Michael Höllerer, Präsident des KSÖ (Kompetenz­zentrum Sicheres Österreich) und aktuell noch Generaldirektor von Raiffeisen NÖ-Wien.

„Eine Welt, in der wir den Angreifern gezeigt haben, wie schnell verwundbar wir sind“

Und Robert Lamprecht ergänzt: „Es ist eine Welt, in der wir den Angreifern gezeigt haben, wie schnell wir heute verwundbar sind. Im Wettlauf gegen die Cyberkriminellen sind wir um viele Plätze zurückgefallen, und das Momentum liegt eindeutig auf der Seite der Angreifer. Angriffe werden dort erfolgreicher, wo Verteidigung zu spät, zu langsam oder zu bequem ist. Das ist kein Grund für Alarmismus, aber ein guter Grund für Cybersecurity. Wer hier noch auf Zeit spielt, wird irgendwann überholt. Nicht die Bedrohung ist neu. Neu ist nur die Geschwindigkeit. Die entscheidende Frage für Unternehmen lautet heute nicht mehr, ob sie in Cybersicherheit investieren sollen, sondern ob sie es sich leisten können, es nicht zu tun.“

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