16.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 2: Zwei Möglichkeiten, Vermögenswerte zu tokenisieren.
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - Verknüpfung zwischen Vermögenswert und Token
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - arahan

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Tokenisierung: Wie wird ein Vermögenswert mit einem Token verknüpft?

Die rechtlich sichere Verknüpfung von digitalem Token und realem Vermögenswert ist der Kern der Tokenisierung. Wie dies umgesetzt wird, hängt davon ab, um welchen Vermögenswert es sich konkret handelt und nach welchem Recht die Tokenisierung vorgenommen wird. Es macht also einen Unterschied, ob das Recht von Österreich, oder beispielsweise Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz oder ein anderes Recht gewählt wird. Da unsere Expertise im österreichischen Recht liegt, stellen wir die Ansätze unter dem österreichischen Recht vor.

Modell 1: Unmittelbare Verknüpfung von Recht und Token

Handelt es sich um ein Forderungsrecht, wie dies etwa bei Wertpapieren, Zahlungsmitteln oder Darlehen der Fall ist, so kann in der Regel das Forderungsrecht mit dem Token unmittelbar verknüpft werden. Für die Ausübung des Rechts ist sodann die Inhaberschaft des Tokens notwendig. Zur Übertragung des Forderungsrechts wird der Token auf der Blockchain an eine andere Person übertragen. Wer den Token besitzt, der ist Gläubiger der Wertpapier-, Zahlungs-, oder Darlehensforderung. Erreicht wird dies durch entsprechende Klauseln in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Tokenisierung - Direkte Verknüpfung von Vermögenswert und Token
Modell 1: Direkte Übertragung eines Forderungsrechts durch Übertragung eines Tokens auf der Blockchain, der das Recht repräsentiert (C: Unternehmen (Company), A: Bisheriger Gläubiger des Unternehmens, B: Neuer Gläubiger nach Besitzanweisung oder Forderungszession durch Übertragung des Tokens).

Ob auch bereits existierende Forderungen tokenisiert werden können, hängt von der zwischen den Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Möchte der Schuldner bestehende Verbindlichkeiten tokenisieren – also seine eigenen Schulden -, so ist dafür in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Möchte ein Gläubiger hingegen eine bestehende Forderung tokenisieren, so kann dies unter Umständen auch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich sein.

Modell 2: Zwischenschaltung eines Treuhänders

Sollen nicht nur einfache Forderungsrechte tokenisiert werden, sondern eine echte Eigentümerposition, oder ist für die Übertragung des Rechts eine bestimmte Form vorgeschrieben – ist zB ein schriftlicher Vertrag notwendig – so muss etwas tiefer in die juristische Trickkiste gegriffen werden. Zu denken ist an die Tokenisierung greifbarer Gegenstände wie etwa Warenbestände, Edelmetalle, Anteile an Immobilien oder auch Beteiligungen an Unternehmen.

In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Treuhandkonstruktion zu wählen, wobei auch hier – je nach Erfordernis – zwei unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. In der ersten Variante (Modell 2.A) vermittelt ein Treuhänder (T) direkt die Eigentümerposition. Der Treuhänder besitzt zB physische Goldbarren für die Tokeninhaber (A und B). Im Zusammenhang mit einem Beispiel zur Tokenisierung von Realgütern wie Edelmetallen oder Zinshausanteilen im dritten Teil dieser Serie gehen wir näher auf diese Konstruktion ein.

Modell 2.A: Treuhandkonstruktion, bei der das tokenisierte Eigentumsrecht von einem Treuhänder für die Tokeninhaber ausgeübt wird (C: Unternehmen (Company), T: Treuhänder, A: Bisheriger Eigentümer, B: Neuer Eigentümer nach Besitzanweisung durch Übertragung des Tokens).

In der zweiten Variante (Modell 2.B) stellt der Treuhänder (T) lediglich indirekt sicher, dass das Unternehmen (U) ein bestimmtes Versprechen auch tatsächlich einhalten kann. Diese Variante ist gerade bei der Tokenisierung von Verwendungszusagen relevant (siehe dazu auch Teil 3). In der Regel ist für die Einhaltung dieses Versprechens nämlich die Mitwirkung der Eigentümer (S) notwendig. In solchen Fällen wird der Treuhänder zum Gesellschafter des Unternehmens bestellt. Dies ist vor allem bei Gesellschaftsformen interessant, die kein genehmigtes Kapital kennen.

Modell 2.B: Treuhandkonstruktion, bei der ein Treuhand-Gesellschafter (T) sicherstellt, dass das Unternehmen (C) Versprechen in Bezug auf eigene Anteile erfüllen kann, die eigentlich von den Eigentümern (S) zu erfüllen wären. Durch Übertragung des Tokens von A an B werden diese sogenannten Verwendungszusagen übertragen.

Achtung: Nicht jede Rechtsordnung ist gleich. Während etwa das österreichische Recht gut für die vorgestellten Arten der Tokenisierung gerüstet ist, und in Liechtenstein sogar ein eigenes Gesetz zur Tokenisierung von Vermögenswerten geschaffen wurde, weicht die Rechtslage in anderen Ländern möglicherweise davon ab. In vielen Fällen kann jedoch mit einer Rechtswahlklausel österreichisches oder auch liechtensteinisches Recht zur Anwendung gebracht werden, um diese günstigen Rechtsordnungen für sich zu nutzen, auch wenn das Unternehmen nicht in Österreich oder Liechtenstein ansässig ist.


Im dritten Teil der Serie „Die Tokenisierung der Welt“ geht es darum, welche Vermögenswerte überhaupt tokenisiert werden können.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Das Bending-Spoons-Büro in Milan. | © Bending Spoons

Vor einigen Monaten erreichten Breaking News die Startup-Szene. Im März verkündete das Paschinger Pet-Tech-Scaleup Tractive den vielleicht größten Exit in der österreichischen Startup-Geschichte. Zum genauen Kaufpreis wurden damals keine Angaben gemacht, Gerüchte über einen Verkauf in Milliardenhöhe standen im Raum.

Verkauft wurde an das italienische Tech-Unternehmen Bending Spoons, das für tiefgreifende Einschnitte in Unternehmen nach deren Übernahme bekannt ist. Jetzt scheinen sich diese auch bei Tractive bemerkbar zu machen. Wie der ORF Oberösterreich berichtete, steht das Unternehmen vor einem Stellenabbau. Gründer und Ex-CEO von Tractive, Michael Hurnaus, wurde vom brutkasten für ein Statement angefragt, es kam keine Rückmeldung.

Keine Angaben über betroffene Mitarbeiter:innen

Vor zehn Monaten wurde in einem LinkedIn-Post noch die Auszeichnung Tractives als Unternehmen unter den Top 1% der Leading Employers Austria gefeiert – jetzt werden Stellen abgebaut. Wie viele Personen betroffen sind, ist nicht bekannt. „Man wolle jedoch weiterhin an den Plänen von Tractive festhalten und die Kernfunktionen des Unternehmens ausbauen“, so die Paschinger Firma in ihrer Stellungnahme gegenüber dem ORF.

Umstrittener Exit

Bending Spoons-CEO Luca Ferrari kommentierte den Deal im März sehr positiv: „Wir beabsichtigen, langfristig erheblich in Tractive zu investieren – indem wir seine Gesundheits- und Sicherheitsfunktionen ausbauen [und] Geräte der nächsten Generation entwickeln.“ Die bisherige Historie des italienischen Unternehmens könnte diesen Versprechungen entgegenstehen. So kam es auch bei anderen Firmen, die von Bending Spoons übernommen wurden, zu Kündigungswellen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit steigende Abo-Preise und Funktionskürzungen bei den übernommenen Apps kritisiert.

Trotz dieser bekannten Begleiterscheinungen – und nach eigenen Angaben trotz anderer Anfragen – entschied sich Tractive bewusst für Bending Spoons. In einem LinkedIn-Post vor einem Monat zeigte sich Hurnaus zuversichtlich: „Nach zahlreichen Anfragen haben wir uns entschieden, die Chance mit Bending Spoons zu ergreifen, anstatt uns für einen Private-Equity-Investor oder einen klassischen strategischen Partner zu entscheiden. Wir sind überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war, einen ‚Forever Owner‘ an Bord zu holen, der unsere Wachstums- und Abo-Mentalität teilt.“ Parallel dazu kündigte Hurnaus nach der Übernahme an, sich zurückzuziehen.

„Teamgeist war Schlüssel zum Erfolg“

Im genannten Post ergänzt Hurnaus, dass gerade das Team und der aufgebaute Teamgeist der Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens waren. „Während die 4-Tage-Woche und die Mallorca-Trips zweifellos einen positiven Einfluss hatten, war der wahre Erfolgsfaktor, dass wir Teammitglieder aus fast 50 Ländern haben, die wirklich gerne miteinander arbeiten und ihre Kollegen stets respektiert und unterstützt haben. So etwas kann von der Führungsebene gefördert werden, aber es kann nur dann wachsen, wenn das Team es auch wirklich verkörpert“, so der Ex-CEO.

Wie sich das Team von Tractive in der kommenden Zeit entwickeln wird, bleibt offen.

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