16.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 2: Zwei Möglichkeiten, Vermögenswerte zu tokenisieren.
/artikel/tokenisierung-recht-oesterreich-verknuepfung
Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - Verknüpfung zwischen Vermögenswert und Token
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - arahan

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Tokenisierung: Wie wird ein Vermögenswert mit einem Token verknüpft?

Die rechtlich sichere Verknüpfung von digitalem Token und realem Vermögenswert ist der Kern der Tokenisierung. Wie dies umgesetzt wird, hängt davon ab, um welchen Vermögenswert es sich konkret handelt und nach welchem Recht die Tokenisierung vorgenommen wird. Es macht also einen Unterschied, ob das Recht von Österreich, oder beispielsweise Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz oder ein anderes Recht gewählt wird. Da unsere Expertise im österreichischen Recht liegt, stellen wir die Ansätze unter dem österreichischen Recht vor.

Modell 1: Unmittelbare Verknüpfung von Recht und Token

Handelt es sich um ein Forderungsrecht, wie dies etwa bei Wertpapieren, Zahlungsmitteln oder Darlehen der Fall ist, so kann in der Regel das Forderungsrecht mit dem Token unmittelbar verknüpft werden. Für die Ausübung des Rechts ist sodann die Inhaberschaft des Tokens notwendig. Zur Übertragung des Forderungsrechts wird der Token auf der Blockchain an eine andere Person übertragen. Wer den Token besitzt, der ist Gläubiger der Wertpapier-, Zahlungs-, oder Darlehensforderung. Erreicht wird dies durch entsprechende Klauseln in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Tokenisierung - Direkte Verknüpfung von Vermögenswert und Token
Modell 1: Direkte Übertragung eines Forderungsrechts durch Übertragung eines Tokens auf der Blockchain, der das Recht repräsentiert (C: Unternehmen (Company), A: Bisheriger Gläubiger des Unternehmens, B: Neuer Gläubiger nach Besitzanweisung oder Forderungszession durch Übertragung des Tokens).

Ob auch bereits existierende Forderungen tokenisiert werden können, hängt von der zwischen den Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Möchte der Schuldner bestehende Verbindlichkeiten tokenisieren – also seine eigenen Schulden -, so ist dafür in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Möchte ein Gläubiger hingegen eine bestehende Forderung tokenisieren, so kann dies unter Umständen auch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich sein.

Modell 2: Zwischenschaltung eines Treuhänders

Sollen nicht nur einfache Forderungsrechte tokenisiert werden, sondern eine echte Eigentümerposition, oder ist für die Übertragung des Rechts eine bestimmte Form vorgeschrieben – ist zB ein schriftlicher Vertrag notwendig – so muss etwas tiefer in die juristische Trickkiste gegriffen werden. Zu denken ist an die Tokenisierung greifbarer Gegenstände wie etwa Warenbestände, Edelmetalle, Anteile an Immobilien oder auch Beteiligungen an Unternehmen.

In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Treuhandkonstruktion zu wählen, wobei auch hier – je nach Erfordernis – zwei unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. In der ersten Variante (Modell 2.A) vermittelt ein Treuhänder (T) direkt die Eigentümerposition. Der Treuhänder besitzt zB physische Goldbarren für die Tokeninhaber (A und B). Im Zusammenhang mit einem Beispiel zur Tokenisierung von Realgütern wie Edelmetallen oder Zinshausanteilen im dritten Teil dieser Serie gehen wir näher auf diese Konstruktion ein.

Modell 2.A: Treuhandkonstruktion, bei der das tokenisierte Eigentumsrecht von einem Treuhänder für die Tokeninhaber ausgeübt wird (C: Unternehmen (Company), T: Treuhänder, A: Bisheriger Eigentümer, B: Neuer Eigentümer nach Besitzanweisung durch Übertragung des Tokens).

In der zweiten Variante (Modell 2.B) stellt der Treuhänder (T) lediglich indirekt sicher, dass das Unternehmen (U) ein bestimmtes Versprechen auch tatsächlich einhalten kann. Diese Variante ist gerade bei der Tokenisierung von Verwendungszusagen relevant (siehe dazu auch Teil 3). In der Regel ist für die Einhaltung dieses Versprechens nämlich die Mitwirkung der Eigentümer (S) notwendig. In solchen Fällen wird der Treuhänder zum Gesellschafter des Unternehmens bestellt. Dies ist vor allem bei Gesellschaftsformen interessant, die kein genehmigtes Kapital kennen.

Modell 2.B: Treuhandkonstruktion, bei der ein Treuhand-Gesellschafter (T) sicherstellt, dass das Unternehmen (C) Versprechen in Bezug auf eigene Anteile erfüllen kann, die eigentlich von den Eigentümern (S) zu erfüllen wären. Durch Übertragung des Tokens von A an B werden diese sogenannten Verwendungszusagen übertragen.

Achtung: Nicht jede Rechtsordnung ist gleich. Während etwa das österreichische Recht gut für die vorgestellten Arten der Tokenisierung gerüstet ist, und in Liechtenstein sogar ein eigenes Gesetz zur Tokenisierung von Vermögenswerten geschaffen wurde, weicht die Rechtslage in anderen Ländern möglicherweise davon ab. In vielen Fällen kann jedoch mit einer Rechtswahlklausel österreichisches oder auch liechtensteinisches Recht zur Anwendung gebracht werden, um diese günstigen Rechtsordnungen für sich zu nutzen, auch wenn das Unternehmen nicht in Österreich oder Liechtenstein ansässig ist.


Im dritten Teil der Serie „Die Tokenisierung der Welt“ geht es darum, welche Vermögenswerte überhaupt tokenisiert werden können.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

Deine ungelesenen Artikel:
01.06.2026

11,5 Mio. Euro: Wiener HealthTech-Startup Contextflow mit Exit nach Australien

Das australische Medizintechnikunternehmen 4DMedical übernimmt das Wiener KI-Startup Contextflow im Rahmen eines Deals im Volumen von rund elf Millionen Euro. Damit will das Unternehmen seine Präsenz in Europa deutlich ausbauen und seine Plattform für KI-gestützte Lungenbildgebung strategisch erweitern.
/artikel/115-mio-euro-wiener-healthtech-startup-contextflow-mit-exit-nach-australien
01.06.2026

11,5 Mio. Euro: Wiener HealthTech-Startup Contextflow mit Exit nach Australien

Das australische Medizintechnikunternehmen 4DMedical übernimmt das Wiener KI-Startup Contextflow im Rahmen eines Deals im Volumen von rund elf Millionen Euro. Damit will das Unternehmen seine Präsenz in Europa deutlich ausbauen und seine Plattform für KI-gestützte Lungenbildgebung strategisch erweitern.
/artikel/115-mio-euro-wiener-healthtech-startup-contextflow-mit-exit-nach-australien
contextflow, Corona, Radiologie
(c) contextflow - Das contextflow-Team.

In den vergangenen Jahren war es um das auf KI-basierte Radiologie spezialisierte Wiener Startup Contextflow medial etwas stiller. Davor, im September 2021, hatte man eine bereits kommunizierte Investmentrunde um zwei Millionen Euro auf 6,7 Millionen Euro erweitert – brutkasten berichtete.

Contextflow-Deal: Millionen und Aktien

Nun gibt es wieder Neuigkeiten. 4DMedical, ein australisches Medizintechnikunternehmen für Atemwegsmedizin mit KI-basierter Bildgebung, hat eine verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Contextflow unterzeichnet. Der Deal umfasst laut einer am Montag bei der australischen Börse eingereichten Mitteilung eine Cash-Vorauszahlung in Höhe von rund 18,6 Millionen australischen Dollar (aktuell ca. 11,5 Millionen Euro), 56.235 Aktien sowie einen Earn-out von bis zu 2,6 Millionen Optionen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Leistungsziele.

Die Übernahme soll 4DMedical eine umfassende kommerzielle Plattform direkt vor Ort in Europa ermöglichen und die globale Wachstumsstrategie beschleunigen.

Schnelle Expansion und eine Ersparnis

Während sich die Transaktion strategisch auf die geografische Expansion konzentriert, stärke sie zugleich die Technologieplattform von 4DMedical, heißt es in der Aussendung. Die KI-basierten Erkennungs- und Workflow-Tools von Contextflow, insbesondere im Bereich des Lungenkrebs-Screenings, sollen dabei die funktionellen Bildgebungsfähigkeiten von 4DMedical ergänzen, die eine quantitative Bewertung von Ventilation, Perfusion und Lungenmechanik ermöglichen.

Durch die Übernahme von Contextflow gewinnt 4DMedical ein in Europa ansässiges Team mit kommerzieller und technischer Expertise, einen etablierten Kundenstamm sowie eine klinische Präsenz in ganz Europa. Darüber hinaus erhält das Unternehmen eine CE-gekennzeichnete Produktsuite, die bereits in routinemäßigen klinischen Workflows eingesetzt wird, sowie eine regulatorisch konforme Plattform, die den Anforderungen der europäischen Medical Device Regulation (MDR) entspricht. Diese Grundlage diene 4DMedical dazu, den Zeit- und Komplexitätsaufwand für den Aufbau einer neuen regionalen Präsenz zu umgehen.

Contextflow-CEO wird General Manager

Durch diese Kombination komplementärer Produktsuiten sei das australische Unternehmen nun konkret in der Lage, funktionelle Lungenbildgebungslösungen in etablierte europäische radiologische Workflows einzuführen, Cross-Selling innerhalb der bestehenden installierten Kundenbasis zu betreiben, in Märkte mit etablierten Erstattungspfaden – einschließlich Deutschland – zu expandieren sowie die Markteinführungszeit für neue KI-gestützte Lösungen zu verkürzen. Die Ergänzung um eine kommerziell aktive, MDR-konforme Plattform reduziere dabei zusätzliche regulatorische Reibungsverluste und ermögliche skalierbares Wachstum in mehreren europäischen Märkten.

Markus Holzer, CEO von Contextflow, übernimmt künftig die Rolle des General Managers von 4DMedical Europe, verantwortet das Wachstum des Unternehmens in der Region und berichtet direkt an Gründer und CEO Andreas Fouras.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token