24.05.2023

Tietoevry Austria: IT-Unternehmen startet GPT-Chatbot für Unternehmen früher als OpenAI

Tietoevry Austria verspricht ersten KI-Chatbot mit voller Datensicherheit für Unternehmen. Und zeigt drei Anwendungsgebiete auf.
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Tietoevry, GPT, GPT for Business
(c) Tietoevry/Thomas Unterberger - Robert Kaup, Managing Director von Tietoevry Austria.

Der IT-Dienstleister Tietoevry Austria startet die erste GPT-Chatbot-Lösung für Business-Anwendungen – noch vor Marktführer OpenAI, der ein ähnliches Angebot für die nächsten Monate angekündigt hat. Der Vorteil von „Tietoevry GPT for Business“ sei: Unternehmensdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, wie es per Aussendung heißt.

Die Chatbot-Lösung läuft über Microsoft Azure OpenAI Services, einer Cloudlösung für KI-Anwendungen, und garantiere Firmen, volle Datenkontrolle und -sicherheit.

Tietoevry und sein interaktiver Chatbot

Im Detail: „Tietoevry GPT for Business“ ist ein interaktiver Chatbot, der auf der neuesten Technologie des Unternehmens OpenAI basiert und von Tietoevry weiterentwickelt wurde. Er lässt sich in bestehende Kommunikationssysteme und gängige Kollaborationstools (Microsoft Teams, Cisco Webex,…) sowie in Unternehmens-Apps einbinden, um rascher textbasierte Antworten auf alle möglichen Fragen zu erhalten. Im Gegensatz zur öffentlich zugänglichen Gratisversion von ChatGPT laufe der KI-Textgenerator des IT-Dienstleistungsunternehmens sicher über die Cloudlösungen Microsoft Azure Services und Microsoft Azure OpenAI Services.

„Unternehmen, die bei KI-Anwendungen bisher Datenschutz-Bedenken hatten, ermöglichen wir ab sofort eine Business-Chatbot-Anwendung, bei der sie die volle Kontrolle über ihre Unternehmensdaten behalten und diese sicher über eine Microsoft-Cloudlösung verwalten können“, erklärt Robert Kaup, Managing Director von Tietoevry Austria. „Mit der Lösung ‚Tietoevry GPT for Business‘ garantieren wir, dass alle Datenschutzrichtlinien eingehalten werden, die Informationen der Mitarbeiter:innen und des Unternehmens somit vertraulich bleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden.“

Für Unternehmen mit hohem Bedarf an Textverarbeitung und Kommunikation

Ähnliche lobend zeigt sich Hermann Erlach, General Manager bei Microsoft Österreich: „Tietoevry GPT for Business ist eine sehr innovative Anwendung am Puls der Zeit. Und ein Beispiel dafür, wie die Cloud den Weg für ein digitales Österreich ebnet und Unternehmen jeglicher Größen ermöglicht, Spitzentechnologie für sich zu erschließen“, erklärt er. „Insbesondere Unternehmen mit einem hohen Bedarf an Textverarbeitung und Kommunikation können von der Lösung sehr schnell profitieren und an Produktivität gewinnen.“

Tietoevry, GPT for Business
(c) Inge Prader- Hermann Erlach, General Manager Microsoft Österreich zeigt sich von GPT for Business überzeugt.

„Tietoevry GPT for Business“ soll Fragen zu verschiedenen Themenbereichen schnell und präzise beantworten können, Texte schreiben, ändern oder korrigieren, Protokolle verfassen sowie Zusammenfassungen erstellen.

Tietoevry: Drei Use-Cases

Laut dem Tietoevry-Team kristallisieren sich zu Beginn drei größere Anwendungsbereiche heraus. Erstens könnten Mitarbeiter:innen rasch und effizient auf Kundenanfragen reagieren, ohne Zeit für die Suche nach Antworten in Handbüchern oder kostspielige Schulungen aufwenden zu müssen. Zweitens trage der KI-Chatbot dazu bei, die Effizienz der Marketingabteilung zu steigern, indem er Einblicke in die Kundenbedürfnisse und -präferenzen liefere. So könnten personalisierte Marketingmaßnahmen gesetzt werden, um gezielt die Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Der dritte Anwendungsbereich umfasst Weiterbildung und Wissenstransfer: Der Frage-Antwort-Prozess mit „Tietoevry GPT for Business“ ermögliche einen schnellen Zugriff auf verstreute Geschäftsinformationen und kontinuierliches Lernen. Dadurch sollen Unternehmen ohne großen Schulungsaufwand die interne Weiterbildung des Personals fördern können – egal, ob beim Onboarding neuer Mitarbeiter:innen oder bei der laufenden Wissensvermittlung an die bestehende Belegschaft.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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