24.05.2023

Governance of Superintelligence – ChatGPT-Führung fordert globale KI-Vereinigung

So steht es in einem Blogeintrag der OpenAI-Führungsriege. Konkret geht es den ChatGPT-Entwicklern darum, aktuelle KI-Initiativen mithilfe großer Regierungen zusammenzuführen. Um mit proaktiver Weitsicht auf das, was kommen mag, vorbereitet zu sein.
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KI, Sam Altman OpenAI, ChatGPT
(c) Adobe Stock/TechCrunch Disrupt SF - Sam Altman, CEO von OpenAI.

Eigentlich fing es bereits in der Entertainment-Industrie an. Die Angst vor KI war spätestens mit der Terminator-Reihe ein Massenphänomen geworden, wurde anschließend hier und da von der Kulturszene in diversen Ausprägungen behandelt, um lange Zeit bloß am Rande der Gesellschaft Science-Fiction-Fans zu beschäftigen. OpenAI und ChatGPT änderten alles.

Die Angst des Menschen vor der KI

Aktuell befindet sich die Welt in einer Experimentierphase und einem Diskurs darüber, was Künstliche Intelligenz alles vermag, wie sie Gesellschaften formen wird und welche Gefahren von ihr ausgehen. Elon Musk etwa forderte vor kurzem einen Stopp der Forschung an KI, nur um kurz später eine eigene KI-Firma zu gründen- der brutkasten berichtete.

Nun haben OpenAI-Gründer Sam Altman, Präsident Greg Brockman und Chief Scientist Ilya Sutskever per Blogbeitrag erklärt, dass das Innovationstempo im Bereich der Künstlichen Intelligenz derart hoch ist; sie könnten eine Zügelung der Technologie durch bestehende Behörden nicht abwarten.

„Was die möglichen Vor- und Nachteile angeht, wird die Superintelligenz leistungsfähiger sein als andere Technologien, mit denen sich die Menschheit in der Vergangenheit auseinandersetzen musste. Wir können eine wohlhabendere Zukunft haben, aber wir müssen die Risiken beherrschen, um an diesen Punkt zu gelangen“, schreibt das Trio in dem Beitrag.

Und weiter: „Angesichts der Möglichkeit eines existenziellen Risikos können wir nicht einfach nur reaktiv sein. Wir müssen auch die Risiken der heutigen KI-Technologie abmildern. Diese Superintelligenz wird eine besondere Behandlung und Koordination erfordern.“

Die OpenAI-Führungsriege hat daher drei Überlegungen angestellt und die Bereiche „Koordination„, „Organisation“ und „demokratische Partizipation“ ausgearbeitet, um möglichen Ausuferungen der KI vorzubeugen.

Eine Idee der globalen Koordination

Erstens fordern Altmann, Brockman und Sutskever ein gewisses Maß an Koordination zwischen den „KI-Leadern dieser Welt“. Um sicherzustellen, dass die Entwicklung von Superintelligenz in einer Weise erfolgt, die sowohl die Aufrechterhaltung der Sicherheit, als auch eine reibungslose Integration der Systeme in Gesellschaften ermöglicht.

„Es gibt viele Möglichkeiten, wie dies umgesetzt werden kann. Große Regierungen auf der ganzen Welt könnten ein Projekt ins Leben rufen, an dem sich viele aktuelle Initiativen beteiligen, oder wir könnten uns gemeinsam darauf einigen, dass das Wachstum der KI-Skills auf eine bestimmte Rate pro Jahr begrenzt ist“, so die Idee. „Und natürlich sollten einzelne Unternehmen an einem extrem hohen Standard für verantwortungsvolles Handeln gemessen werden.“

IAEO als Vorbild

Die zweite Überlegung dreht sich indes darum, eine Organisation – ähnlich der Atombehörde IAEO – ins Leben zu rufen. Denn jede KI-Entwicklung, die eine bestimmte Fähigkeitsschwelle überschreitet, müsse einer internationalen Behörde unterstellt werden, die Systeme inspizieren, Audits verlangen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards prüfen sowie Beschränkungen für den Einsatzgrad und das Sicherheitsniveau festlegen kann.

Konkret liest es sich im Blogeintrag so: „Die Nachverfolgung des Rechen- und Energieverbrauchs könnte einen wichtigen Beitrag leisten und lässt uns hoffen, dass diese Idee tatsächlich umsetzbar ist. In einem ersten Schritt könnten sich die Unternehmen freiwillig verpflichten, bereits mit der Umsetzung von Richtlinien zu beginnen, die eine mögliche Organisation eines Tages verlangen könnte. Und in einem zweiten Schritt könnten die einzelnen Länder dies umsetzen. Es wäre wichtig, dass sich eine solche Organisation auf die Verringerung existenzieller Risiken konzentriert und nicht auf Fragen, die einzelnen Staaten überlassen werden sollten, wie z. B. die Definition dessen, was eine KI sagen darf.“

Die Demokratisierung der Künstlichen Intelligenz?

Drittens und abschließend bringen die KI-Experten die Frage „Entscheidungsmacht des Individuums“ ins Spiel.

Altmann, Brockman und Sutskever sind sich einig, dass KI-Systeme, die uns aktuell besorgen, eine Macht haben, die jede bisher entwickelte Technologie übertrifft. Deshalb müssten die Verwaltung dieser Systeme sowie die Entscheidungen über deren Einsatz einer starken öffentlichen Kontrolle unterliegen.

„Wir sind der Meinung, dass die Menschen auf der ganzen Welt demokratisch über die Grenzen und Vorgaben für KI-Systeme entscheiden sollten“, heißt es im Blog. „Wir wissen noch nicht, wie ein solcher Mechanismus aussehen soll. (…) Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der einzelne Mensch innerhalb dieser weiten Grenzen viel Kontrolle darüber haben sollte, wie sich die von ihm verwendete KI verhält.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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