02.05.2019

Das neue Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Reiter PR-Gründer Thomas Reiter hat China bereist. Im Gastkommentar verarbeitet er seine Eindrücke und zieht pointiert Schlüsse für seine Heimat Europa.
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China: Das neue Land der unbegrenzten Möglichkeiten
(c) Thomas Reiter: Gesichtserkennung beim Ausgang einer Wohnanlage in Shanghai

Es war ein Genuss, in China zu sein. Fernab vom Trubel verbrachte ich die letzten zehn Tage mit meiner Familie in einer „ungefilterten“ Umgebung in Shanghai, Nanjing, Dongtai und Dafeng (Provinz Jiangsu). Obwohl ich seit fast sieben Jahren mit einer Chinesin verheiratet bin, ist es für mich immer noch schwer, Chinas Kultur und seine Menschen vollständig zu verstehen. Soziale Regeln und die Etikette sind viel komplexer, als sich ein europäischer Reisender vorstellen kann, und Traditionen sind in China nach wie vor stark zu spüren. Wenn ich China in zwei Worten beschreiben müsste, würde ich „heiß“ und „kalt“ wählen – in einer Anlehnung an „Yin“ und „Yang“.

+++ Silicon Valley befürchtet Exodus der Tech-Talente ins Reich der Mitte +++

Heiß

Mit „heiß“ meine ich etwa die neue Architektur des Landes, Infrastrukturinvestitionen in Mobilität, Technologie und industrielle Entwicklung, die Lebensart, Kunst und Kultur und die pulsierende Energie seines Straßen- und Nachtlebens. Ganz zu schweigen von den schier endlosen und genialen Variationen der chinesischen Küche. Übrigens, dieser „Lebenshunger“ ist wahrscheinlich einer der Gründe, warum ich mit einer Chinesin verheiratet bin (abgesehen von der – global betrachtet – hohen statistischen Wahrscheinlichkeit ).

Kalt

Aber es gibt auch diese nicht unbedingt dunkle, aber kalte Seite Chinas, die mich zittern lässt. Ich bin buchstäblich sprachlos über die Anzahl von Überwachungskameras auf den Straßen, in Restaurants, Einkaufszentren, Schulen, Wohnanlagen oder an anderen öffentlichen Orten. Die Gesichtserkennung ist nicht nur ein Kernbestandteil des berüchtigten „Sozialkredit-Systems“, sie wird auch bereits häufig für den Zugang zu Wohnungen und Büros oder mobile Zahlungen über Alipay oder WeChat Pay eingesetzt. Dass Dienste wie Google, Facebook, Instagram und WhatsApp blockiert werden und die „Meinungsfreiheit“ nur einer politischen Partei zusteht, zeigt: Das Land ist in einigen Belangen weit davon entfernt, am Puls der Zeit zu sein.

Startup-PR-Spezialist Thomas Reiter
(c) Aleksandra Pawloff: Thomas Reiter

Wachsende Klüfte

Chinas hohe Investitionen in das Militär (Land, Meer, Luft und Raumfahrt) und seine Bereitschaft und Entschlossenheit, sich gegen andere Supermächte zu stellen, machen mir Sorgen. Die schnell wachsende Kluft zwischen arm (16 Millionen Menschen leben hauptsächlich in Westchina in völliger Armut. China hat immer noch den Status eines Entwicklungslandes. Viele Häuser haben noch kein Heizsystem) und reich (höchste Milliardärsdichte), gebildet (weltweit führende Wissenschaftler in den Bereichen Gesundheit, Technologie, Mobilität und Energie) und ungebildet (siehe ländliches China) bzw. aufgeschlossen oder nicht, erinnert bereits ziemlich an die USA.

China, das neue Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Was mich während dieses China-Aufenthalts am meisten beeindruckt hat, war etwas ganz anderes. Es ist diese neue Generation von gut (aus-)gebildeten Stadtkindern und -jugendlichen.  Sie sind bereit, auf der sozialen Leiter aufzusteigen und die Welt von morgen zu gestalten. Bildung, akademischer Erfolg und intellektuelle Leistung sind die wichtigsten Faktoren, um der Armut oder sogar dem Mittelstand zu entkommen, und ein Leben unbegrenzter Möglichkeiten im neuen Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu führen. Chinesen geben sich nicht mit dem Zweitbesten zufrieden. Sie geben national und global alles, um zu gewinnen – was auch immer dafür nötig ist.

Dare to dream big

Chinesen wagen es nicht nur, große Träume zu haben. Sie setzen ihre Träume auch um. Und es steht viel auf dem Spiel. Die westliche Welt sollte diese Entschlossenheit und Kühnheit übernehmen, anstatt Zeit und Energie mit Bürokratie, Überregulierung, Nationalismus und Debatten über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verschwenden. Sie sollte sich auf zukunftsweisende Themen (Bildung, Green Tech, Energie, Gesundheit, Industrie, Digitalisierung, Mobilität und Nanotechnologie/Halbleiter) fokussieren, die unseren Lebensstandard für die kommenden Jahrzehnte bestimmen werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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