21.02.2023

Ex-VW-Stratege sieht Tesla als „Übernahmekandidat“

Tesla musste in den USA zuletzt politischem Druck nachgeben. Ein ehemaliger Stratege des Konkurrenten VW bezeichnete den Hersteller von Elektroautos unterdessen sich als "Übernehmekandidat".
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Der Tesla Model Y knapp vor dem Aufprall mit der Kinder-Schaufensterpuppe
Screenshot: Der Tesla Model Y knapp vor dem Aufprall mit der Kinder-Schaufensterpuppe

Beinah niemand kennt die Autobranche so gut wie Ex-VW-Antriebschefstratege Jens Andersen. Im Jahr 1990 heuerte er als Planer in der Produktion von VW an. Kurz darauf folgten schon erste Einsätze in China und in Taiwan. Dabei fungierte Andresen als Bindeglied zwischen den örtlichen Finanzmärkten und der technischen Produktion.

Tesla nicht das erste Mal Übernahmekandidat

Nun sorgte Andersen mit einer Aussage für Aufsehen. Im Gespräch mit „Business Insider“ meinte er zwar, dass man Musk zugestehen müsse „Großes geleistet zu haben“, von Tesla habe er jedoch ein klares Bild: „Langfristig ist Tesla für mich eher ein Übernahmekandidat“, so Andersen.

Neu ist die Meinung jedenfalls nicht. Helmut Becker vom Münchner Institut für Wirtschaftsanalyse und ehemalige Chefökonom von BMW hatte 2021 davon gesprochen, dass Tesla ein Übernahmekandidat sei. „Der Elektroautomarkt ist dabei, sich zum Wettbewerbs-Massenmarkt zu entwickeln. Das war’s dann, Tesla wird geschluckt werden“, so Becker.

Software-Probleme und Politik-Streit

Zuletzt sah sich Tesla ohnehin mit Problemen konfrontiert. So musste das Unternehmen am Ende der letzten Woche 363.000 Fahrzeuge aufgrund technischer Probleme zurückrufen. Doch dem nicht genug.

In den USA war Tesla einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge Gefahr gelaufen, von öffentlichen Förderungen ausgeschlossen zu werden. Die US-Regierung hatte beschlossen, mehr Geld für den E-Mobilitätssektor zur Verfügung zu stellen. Bedingung dafür war jedoch, dass Tesla sein Ladenetz für andere Hersteller zur Verfügung stellt – was das Unternehmen zunächst nicht wollte. Am vergangenen Mittwoch lenkte Tesla schließlich ein.

US-Präsident Joe Biden hatte 7,5 Milliarden US-Dollar für seine entsprechenden Pläne in Aussicht gestellt. Demnach sollen bis 2030 die Hälfte aller verkauften Neuwägen in den USA E-Autos sein. Die Zahl der Ladestationen soll bis dahin auch von 130.000 auf 500.000 ausgebaut werden.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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