21.01.2021

Biden: Das darf die Startup-Welt vom neuen US-Präsidenten erwarten

Der Demokrat Joe Biden hat die US-Präsidentschaftswahlen für sich entschieden und wurde am 20. Jänner ins Amt eingeführt. Die globale Startup-Gemeinde spekulierte schon länger, welche Auswirkungen die Administration Biden-Harris für die gesamte Szene nach sich ziehen könnte. Eine Analyse.
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(c) Biden/FB -

Die Wahlmänner haben gesprochen. Joe Biden wird der 46. Präsident der USA. Der in Pennsylvania geborene Demokrat übernahm mit dem 20. Jänner das höchste Amt der Vereinigten Staaten und löst bereits vorher breite Spekulationen darüber aus, wie sich seine Politik auf die Startup-Szene auswirken wird. Auch wenn heute noch keine Details sicher sind: Fix ist, dass sich etwas ändern wird.

Protektionistische Kommunikation unter Trump

Um mögliche Entwicklungen unter Biden zu verstehen, muss man zuallererst einen kurzen Blick auf Donald Trumps Aktivitäten und deren Folgen setzen. Politik ist Kommunikation. Und jene ist unter dem 45. Präsidenten protektionistischer geworden.

Das sorgte dafür, dass US-Standorte für internationale Fachkräfte weniger attraktiv wurden und Tech-Firmen Probleme hatten, für ihre Mitarbeiter und Fachkräfte Visa zu bekommen. Hier scheint eine Änderung in Sicht.

Mindeststeuer für Tech-Giganten?

Auch die von Trump getätigte Senkung des Körperschaftssteuersatz von 28 auf 21 Prozent 2017 möchte Biden umkehren. Darüber hinaus schlug der neue US-Leader eine alternative Mindeststeuer (AMT) von 15 Prozent auf „pre-tax book income“ vor, um zu verhindern, dass profitable Unternehmen die Steuerschuld umgehen, wie dies Amazon und Netflix getan haben. Der AMT soll auf Unternehmen mit einem Wert von 100 Millionen US-Dollar oder mehr erhoben werden.

Biden und sein „Made in America“

Zusätzlich soll Biden ins Auge fassen, US-Unternehmen mit Sitz in Übersee eine Mindeststeuer von 21 Prozent aufzuerlegen, was doppelt so hoch wie der derzeitige Steuersatz wäre. Das Ziel dabei: Die Nutzung globaler Steueroasen zu vermeiden und seine Initiative „Made in America“ zu fördern, um Arbeitsplätze in den USA wiederherzustellen und gleichzeitig die Inlandsinvestitionen zu erhöhen.

Die langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft können derzeit jedoch nicht genau abgeleitet werden. Während Moody’s Analytics unter Bidens Führung ein stärkeres Wirtschaftswachstum prognostiziert, schätzt die Tax Foundation, dass mit Bidens Steuerplan das Bruttoinlandsprodukt langfristig um 1,62 Prozent sinken wird. Das bleibt abzuwarten. Allerdings gibt es im Tech-Bereich ein paar Anhaltspunkte, die bestimmte politische Agenden der „Neuen Zwei“ erkennen lassen.

Regulierung stärker?

Biden und Harris sind dafür bekannt, gegen Technologiegiganten vorzugehen. Wie sich dies auf die Technologiepolitik, die Regulierung von Internetplattformen und aufkommende Technologien auswirken wird, steht zwar logischerweise noch nicht fest. Einige Leitlinien, wie die neue US-Führung handeln wird, lassen sich aber zumindest jetzt schon mutmaßend zusammenbauen.

Biden-Administration strenger gegen Tech?

Da sowohl Biden als auch sein Mitstreiterin Harris Tech-Unternehmen kritisch gegenüberstehen, bleibt eine stärkere Regulierung des Tech-Sektors sehr wahrscheinlich. Dies bedeutet eine strengere Handhabe gegen große Technologieunternehmen, denen vorgeworfen wird, wettbewerbswidrige Taktiken anzuwenden, um Kartellrichtlinien, Datenschutzgesetze, Cybersicherheit und Reformen in Abschnitt 230 des Communications Decency Act durchzusetzen.

Gegen KI-Vorurteile und Überwachungs-Tech

Spannend für die Szene ist auch der Begriff „Algorithmische Verantwortlichkeit“ für Startups mit künstlicher Intelligenz. Man kann davon ausgehen, dass Biden und Harris eine strengere „Anti-Bias-enforcement“-Policy implementieren möchten, um die in KI-Systemen auftretenden Vorurteile zu bekämpfen, die dazu neigen, Stereotypen zu vergrößern und die Umstände von „protected groups“ zu verschlechtern.

Durch den Fokus von Harris auf Transparenz von Algorithmen und Rechenschaftspflicht, kann das für KI-Startups ein erhöhtes Aufkommen von Investitionsmitteln bedeuten, damit diese die Vorgaben einhalten können. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die beiden Demokraten auch versuchen werden, mehr Barrieren in Sachen Gesichtserkennung und anderen Überwachungstechnologien der Polizei aufzubauen.

Förderung der Diversity

Incentives könnte es indes für jene Startups geben, die auf Diversity setzen. Technologie-Startups unter der Leitung diverser Gründer sollen unterstützt werden und Ressourcen erhalten. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass Biden-Harris mehr Arbeitnehmerrechte für Auftragnehmer fördern.

Dies würde vor allem Unternehmen betreffen die unabhängige Vertragspartner engagieren, die nur wenige Rechte haben. Allerdings sind das Vorhaben, deren Umsetzung noch äußerst fraglich bleibt. So hat etwa das demokratische geführte Kalifornien unter Senator Gavin Newsom am vierten November doch noch eine Gesetzesvorlage gestoppt, mit der Gig-Arbeiter als Vollzeitbeschäftigte eingestuft werden sollen.

Besserer Zugang zu Tele-Medizin

Dennoch könnte der allgemein bessere Zugang zur digitalen Infrastruktur für benachteiligte Personen eine der großen Punkte der neuen Administration werden. Die zukünftige Vizepräsidentin Harris hat mehrmals schon laut darüber sinniert, wie sie die Ungleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung bekämpfen möchte.

Besonders Menschen mit dunkler Hautfarbe hätten unter mangelhaftem Möglichkeiten zu Telemedizin und digitaler Gesundheit, sowie „online learning“ gelitten, was in diversen Gruppen zu höheren COVID-19-Infektionsraten geführt habe, betont sie.

Das „altneue“ Thema Netzneutralität

Auch in Sachen Netztneutralität könnte Bewegung hineinkommen. Unter Trump wurden von der „Federal Communications Commission“ die von Obama implementierten Netz-Regeln aufgehoben, die es Internet Service Providern untersagt hätten, Inhalte zu blockieren oder zu diskriminieren.

Biden selbst hatte sich bei diesem Diskurs bisher zurückgehalten, mit Harris‘ Einstellung zu sozialer Gerechtigkeit darf angenommen werden, dass es im Telekommunikationssektor Gespräche für ein offenes Internet geben wird.

Biden: „USA tritt Pariser Klimaabkommen wieder bei“

Einer der Hauptpunkte, von denen Startups profitieren könnten, wird Bidens Einstellung zur Klimakrise sein. Der zukünftige US-Präsident hat die USA bereits zurück ins Pariser Klimaabkommen geführt, aus dem Trump ausgestiegen war. Und könnte mit dieser Aktion eine bereits boomende Branche noch weiter nach oben treiben. Biden selbst hat zudem verlautbart, zwei Billionen US-Dollar in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu investieren. Seine Pläne umfassen dabei Infrastruktur, Automobilsektor, Verkehr, saubere Energie, Gebäude und Wohnungen sowie Landwirtschaft.

Auch nachhaltige Technologien wie Batteriespeicher, Technologien für negative Emissionen, Baumaterialien der nächsten Generation, erneuerbaren Wasserstoff und fortschrittliche Kernenergie werden von Biden mitgedacht.

Österreichische Green-Startups und ihre Chancen unter neuer US-Führung

Florian Krisch vom Österreichisches AußenwirtschaftsCenter New York sieht hierbei besonders für heimische Gründer große Chancen: „Österreichische Startups können von einer Biden-Präsidentschaft insofern profitieren, da die Biden-Administration gezielt auf ‚Green Technology‘ setzen will und Milliarden in Infrastruktur und Forschung investieren möchte. Heimische Green-Tech Startups die in diesem Sektor innovative Lösungen haben, könnten dadurch für Investoren interessanter werden“, sagt er: „Geplante Steuererhöhungen für Firmen, könnten auch für Startups zum Nachteil werden – dazu müssten am US-Markt allerdings zuerst Gewinne erzielt werden. Grundsätzlich bewerten Experten und Analysten Bidens geplante Wirtschaftspolitik als stabiler und nachhaltiger als Trumps Vorschlag und gehen davon aus, dass sie größeres Wirtschaftswachstum ermöglicht – was die Gesamtsituation von Startups in den USA weiter verbessern sollte.“

„Präsident Biden to Ground Control“

Insgesamt ist eine positive Einstellung hinsichtlich des neuen Präsidenten zu bemerken, auch wenn es für manche Tech-Firmen drastische Veränderungen geben könnte. Überhaupt hat der am 20. November 2020 78 Jahre alt gewordene Politiker Kritikern und Besorgten die Angst genommen, dass Tech-Themen und Startups nicht in seinen Dunstkreis fallen könnten. Ein Beispiel zeigt seine Affinität zu Startups: Die Kooperation mit Ground Control.

(c) Bidens Briefing – Joe Biden bei seinem podcastähnlichen Format, bei dem er ausgewählte Artikel vorlas.

Joe Biden hat sich mit dem neuen Startup zusammengetan, um Podcasts zu erstellen, die zwischen drei und 15 Minuten lang sind. Die Themen handeln vom Gesundheitswesen und Klimawandel sowie Wirtschaft. Dabei liest und teilt der Präsiden in „Biden’s Briefing“ Artikel und gibt seine Meinung dazu ab. Das Unterhaltungsunternehmen Creative Artists Agency und das Sprachbetriebssystem SpokenLayer sind bei diesem Projekt ebenfalls mit dabei. Es ist über Dienste wie iTunes und Spotify verfügbar und mit dem Alexa-Sprachassistenten von Amazon kompatibel.

„Welt verändert sich schnell“

„Es ist nicht nur eine Sammlung von Geschichten, die ich genossen habe, es ist Teil eines viel größeren Gesprächs“, meinte Biden während einer Episode: „Die Welt verändert sich schnell und jetzt müssen wir mehr denn je unsere Perspektive erweitern und besser informiert sein. Diese Briefings enthalten eine Reihe von Gedanken und Meinungen, denen ich zustimme und denen ich nicht zustimme, die ich jedoch für wichtig halte, um einige Zeit damit zu verbringen, darüber nachzudenken.“

Kampf gegen Fake-News und Hate-Speech

Auch in Sachen Regulierung wird Biden eine andere Schiene fahren als sein Vorgänger. Dabei geht es vor allem um die bereits erwähnte „Sektion 230 des Communication-Decency-Acts“, einer Art Haftungsschutz für die Inhalte sozialer Netzwerke.

Während Donald Trump angekündigt hatte, dagegen vorzugehen, um Facebook und Twitter zu verbieten „zu moderieren“ und Content zu löschen, möchte Biden eine Reform einleiten, die einen Anstieg der Moderation anpeilt. Um gegen Hassrede und Fake-News anzugehen, die für beide Portale ein Problem darstellen. Ein wichtiger Punkt zur Handlungsmacht von Joe Biden lag an der Zusammensetzung des Senats, der bisher republikanisch dominiert war. Heute aber zu gleichen Teilen, 50 zu 50, auf beide Parteien aufgeteilt ist. Bei einem Patt kann jedoch Vize-Präsidentin Harris mit ihrer Stimme den entscheidenden Ausschlag geben.

Handlungsmacht kommt auf Senatsverteilung an

Krisch dazu: „Grundsätzlich erwarten Experten von einer Biden-Administration, dass sie Tech-Konzerne stärker reguliert und die absolute Marktmacht der FAAN- Companies (Anm.: Facebook, Amazon, Apple, Netflix and Alphabet) etwas einschränken möchte. Ein wichtiges Grundgesetz für viele Tech-Konzerne, die ‚Section 230‘ des Communications Decency Act von 1996, stand in den vergangenen Jahren immer wieder unter Kritik. Dieses Gesetz legt im Grunde fest, dass Plattformbetreiber nicht für User-generierten Content haftbar sind. Demokraten und Republikaner haben, wenn auch aus teilweise unterschiedlichen Motiven, bereits öfter einen Widerruf der Regelung debattiert und wollen Internet-Konzerne im Fall von ‚Hate-Speech‘ und ‚Fake-News‘ haftbar machen.“

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(c) WKO – Florian Krisch vom Österreichisches AußenwirtschaftsCenter New York sieht mit Joe Biden für Green-Tech-Startups große Chancen.

Allerdings, so eine weit verbreitete Meinung, werde der internationale Druck auf das Valley sinken. Diese Annahme bezieht sich auf die Beziehung zwischen der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung der USA und den Social-Media-Plattformen Youtube, Facebook und Twitter.

Die Folgen der letzten Jahre lassen erkennen, dass sich die US-Tech-Giganten im Visier der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments wiedergefunden haben. Der internationale Druck könnte mit einem neuen Präsidenten, der nicht als wandelndes Mahnmal für Hate-Speech bezeichnet wird, etwas abnehmen.

Die Krux mit der Visa

Als einer der Erfolgsfaktoren des Silicon Valley galt, dass man weltweit Tech-Talente ins Land geholt hat. Unter Trump wurde es sowohl für Unternehmen als auch Fachkräfte schwieriger in den USA zu arbeiten. Die H-1B Visa, mit denen viele Unternehmen internationale Mitarbeiter ins Valley gebracht hatten, gilt nur für Jobs mit mehr als 208.000 Dollar Einkommen pro Jahr. Biden strebt hierbei eine Reform an.

„In Bezug auf die H-1B Visa für Fachkräfte dürfte sich in der Tat eine Erleichterung der Situation einstellen. Biden möchte Talente ins Land holen, setzt aber auch stark darauf, Jobs an Amerikaner zu vergeben. Ein plötzlicher Einwanderungsstopp, wie etwa Trumps kontroverser ‚Muslim Ban‘ wird von ihm nicht erwartet“ sagt Krisch, der aber auch weiß, dass der US-Arbeitsmarkt in der Krise steckt und deswegen Startups weiterhin gut argumentieren müssen, warum etwa ein Europäer statt einem Amerikaner einen bestimmten Job in der US-Niederlassung ausüben soll

Kein Brain-Drain aus Europa

„Europa wird nur dann unter einem ‚Brain-Drain‘ in die USA leiden, wenn es die europäische Entrepreneur-Szene vernachlässigt. Da sich dort aber in den letzten Jahren auch starke Ökosysteme entwickelt haben, halte ich die Gefahr eines Brain-Drains nach Amerika für überschaubar“, so Krisch weiter.

Ende des China-Handelskonflikt?

Auch der Handelskrieg mit China könnte mit einem moderateren Biden entschärft werden, was für einige Startups eine Erleichterung in Sachen Lieferketten und direkten Export, Stichwort Strafzölle, bedeuten könnte.

US-Präsident für Ö-Startups „untergeordneter Faktor“

Krisch abschließend: „Im Endeffekt sollte die Rolle des US-Präsidenten für österreichische Startups aber ein untergeordneter Faktor sein. Viel entscheidender für den Erfolg am US-Markt ist der „US market fit“ des Produkts, ausreichend Kapital und das passende Team.“

(Der Artikel wurde aktualisiert)

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Biden: Das darf die Startup-Welt vom neuen US-Präsidenten erwarten

  • Trump sorgte dafür, dass US-Standorte für internationale Talente weniger attraktiv wurde und Tech-Firmen Probleme hatten für ihre Mitarbeiter und Fachkräfte Visas zu bekommen.
  • Ein Beispiel zeigt Bidens Affinität zu Startups: Die Kooperation mit Ground Control.
  • Biden möchte Talente ins Land holen, setzt aber auch stark darauf, Jobs an Amerikaner zu vergeben.
  • Unter Biden steigen die Chancen für Green-Tech-Startups.

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