07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.“ Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Xund
© Xund - Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Das Wiener Scaleup Xund gewinnt die AOK NordWest als Partner für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ab sofort integriert die Krankenkasse den Symptom Check der Wiener direkt in ihre hauseigene NAVIDA-App.

Xund in Deutschland

Die digitale Anwendung ermöglicht es nun den rund 2,97 Millionen Versicherten der AOK NordWest, bei gesundheitlichen Beschwerden ortsunabhängig eine medizinisch validierte Ersteinschätzung vorzunehmen. Auf Basis strukturierter Angaben zu den Symptomen analysiert die Wiener Technologie das Profil und liefert Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Das als Medizinprodukt zertifizierte Tool von Xund möchte damit die Patientensouveränität stärken und eine digitale Anlaufstelle direkt auf dem Smartphone sein.

Bei unseren nördlichen Nachbarn prägen Fachkräftemangel, lange Wartezeiten und überlastete Notaufnahmen den Versorgungsalltag. Gleichzeitig suchen immer mehr Menschen online nach schnellen Antworten bei Gesundheitsfragen, stoßen dabei jedoch oft auf Fehlinformationen. Der Symptom Check von Xund soll nun genau an dieser Schnittstelle ansetzen: Durch eine validierte, digitale Ersteinschätzung kann das Tool Patientinnen und Patienten gezielt zu der für sie am besten geeigneten Versorgungsebene (z. B. Hausarzt, Apotheke, Telemedizin oder Notaufnahme) führen, so der Claim. Dies könne unnötige Arztbesuche verhindern und wertvolle Ressourcen im System schonen.

„Gesundheitssystem mitgestalten“

Der Symptom Check von Xund basiert konkret auf einer Technologie, die als Medizinprodukt der Klasse IIa nach der strengen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zertifiziert ist. Die IT-Infrastruktur erfüllt zudem sowohl die internationale Norm ISO 27001 für Informationssicherheit als auch Kriterien des C5-Anforderungskatalogs. Durch die Integration in die NAVIDA-App verarbeitet das Scaleup alle medizinischen Eingaben ausschließlich pseudonymisiert. Das bedeutet, dass Xund keine direkten Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Versicherten ziehen kann, wie es heißt.

„Wir sind stolz darauf, mit einem Innovationsführer wie der AOK NordWest zusammenzuarbeiten und unsere Technologie knapp drei Millionen Versicherten zugänglich zu machen. Für Xund ist diese Partnerschaft ein entscheidender Schritt, um den aktuellen Wandel hin zu einem digital ausgerichteten Gesundheitssystem in Deutschland aktiv mitzugestalten“, erklärt Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, ergänzt: „Moderne Krankenversicherung bedeutet für uns, genau dort zu sein, wo unsere Versicherten uns brauchen – und das ist heute immer öfter das Smartphone. Mit dem neuen Symptom Check in unserer NAVIDA-App schaffen wir ein digitales Serviceangebot, das schnelle Unterstützung bei gesundheitlichen Beschwerden liefert.“

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