07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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(c) Propcorn FlexCo

Erst Anfang September gab das Klosterneuburger PropTech-Startup Propcorn AI den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 600.000 Euro bekannt. Unter anderem konnte das Unternehmen damals zahlreiche bekannte Investoren wie Hansi Hansmann mit seiner Hans(wo)men Group sowie den VC-Fonds calm/storm rund um Lucanus Polagnoli für sich gewinnen (brutkasten berichtete).

Propcorn erweitert Finanzierungsrunde

Am Donnerstag gab Propcorn nun die Erweiterung seiner Pre-Seed-Runde in Höhe von 200.000 Euro bekannt. Investor der jüngsten Extension ist der niederösterreichische VC tecnet equity. Insgesamt konnte das Unternehmen nun 800.000 Euro raisen.

“Diese Zusammenarbeit ermöglicht uns nicht nur, unsere technologischen Möglichkeiten auszubauen, sondern auch die nächste Entwicklungsphase unserer Plattform in Angriff zu nehmen. Unser Ziel ist es, die digitale Zukunft des Immobiliensektors maßgeblich zu prägen und als Innovationsmotor zu fungieren”, so Niki Stadler, CEO des Unternehmens.

Das Unternehmen spezialisiert sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Identifizierung von Nachverdichtungs- und Neubaupotenzialen, um die Berechnung von Quadratmetern zu vereinfachen. Unter anderem sollen so Immobilieninvestitionen optimiert werden. Die Plattform richtet sich an Projektentwickler, Immobilienmakler aber auch Banken, Versicherungen und Fonds sowie Städte und Kommunen.

KI-Plattform soll weiterentwickelt werden

Die Finanzierungsrunde soll dem Startup nun “neue Wachstums- und Innovationspotenziale, darunter die Weiterentwicklung der KI-basierten Plattform, die Ausweitung auf weitere Marktsegmente sowie die Erschließung von neuen Städten” eröffnen.

“Propcorn AI verfügt sowohl über ein sehr erfahrenes, visionäres Team als auch über eine selbstentwickelte Technologie, um einen signifikanten Beitrag zur Digitalisierung des Immobilienmarktes zu leisten,” so Rene Danzinger, Investment Manager bei tecnet equity.

Das Gründungsteam besteht neben CEO Niki Stadler aus CPO Benni Buchta und Bertty Contreras, CTO. Die Founder vereinen Erfahrungen aus der Immobilienentwicklung und Softwareentwicklung. Stadler ist bereits seit über eine Dekade mit der in Wien ansässigen Mantaray Holding in der Immo-Branche tätig und mit Buchta ist ein erfahrener Bauprojekt-Manager im Team. Mit Contreras verstärkt der Chilene als CTO das Team, der Erfahrung im Software Development und der Datenverarbeitung mitbringt.


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