07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.“ Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Das Logistikzentrum von Niceshops im steirischen Saaz | (c) Niceshops
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Rund zwei Millionen Pakete versendete Niceshops 2025 aus dem Logistikzentrum im südoststeirischen Saaz. Diese gingen in 80 Länder bei einer Exportquote von 88 Prozent. Es war das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr des E-Commerce-Scaleups, wie brutkasten berichtete. An dessen Ende standen 169 Millionen Euro Umsatz und ein EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von acht Millionen Euro zu Buche. Und das, obwohl man sich erst 2024 auch mit Hilfe eines Stellenabbaus (brutkasten berichtete) aus einer Krise gekämpft hatte.

Ausbau direkt am steirischen Heimatstandort

Mit dem starken Aufschwung sei man auch bei den Lagerkapazitäten an die Grenzen gekommen, heißt es nun vom Unternehmen, das etwa 30 spezialisierte Onlineshops betreibt: „Zuletzt mussten zusätzliche externe Flächen angemietet werden.“ Deswegen soll nun erweitert werden – und zwar direkt am Heimatstandort Saaz, der rund eine Dreiviertelstunde von der steirischen Hauptstadt Graz entfernt ist.

Dort kaufte man nun ein 23.000 m² großes Grundstück zu, wie das Unternehmen verkündet. „Die Erweiterung schafft die Grundlage, Logistikprozesse wieder zentral zu bündeln, Transportwege zu verkürzen und die gesamte Wertschöpfung in der Region zu halten“, heißt es dazu in einer Aussendung.

Schrittweise Automatisierung in kommenden Jahren

Die Ausbaupläne von Niceshops betreffen aber nicht nur die Logistik. Dieses Jahr sollen insgesamt 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden – aktuell beschäftigt man etwa 400 Mitarbeiter:innen an den Standorten Saaz, Graz und Wien. Gleichzeitig will man in den kommenden Jahren schrittweise Automatisierungs- und Robotiklösungen einführen. „Ziel ist nicht die Vollautomatisierung des Lagers, sondern der gezielte Einsatz in speziellen Segmenten, um die Mitarbeiter:innen bei standardisierten Prozessen zu entlasten und die Effizienz weiter zu steigern“, heißt es dazu vom Unternehmen.

Künftig liege der Fokus auf dem weiteren Ausbau der E-Commerce-Plattform sowie der Skalierung von Logistik- und Technologiedienstleistungen für Partnerunternehmen. Zudem setze man weiterhin auf Nachhaltigkeit, etwa mit 100
Prozent Ökostrom, „nahezu“ plastikfreiem Versand und einer im Branchenvergleich sehr niedrigen Retourenquote von rund drei Prozent.

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