09.09.2024
KOOPERATION

Technology Talks Austria: Was die Startup- und Innovations-Community erwartet

Die Technology Talks Austria finden von 12. - 13. September in Wien statt. Das Programm verspricht hochkarätige Expert:innen aus Politik, Forschung und Wirtschaft. Unter anderem sprechen dort Ministerin Leonore Gewessler, Alexia Cambon von Microsoft und Horst Bischof von der TU Wien. brutkasten ist als Medienpartner der Technology Talks Austria vor Ort.
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Museumsquartier
Die Technology Talks Austria finden heuer erstmals im Museumsquartier in Wien vom 12. - 13. September statt (c) Paul Bauer

Unter dem neuen Namen „Technology Talks Austria“ werden dieses Jahr in Wien die neuen Technologiegespräche stattfinden. Dabei wird die Veranstaltung erstmals eigenständig und nicht im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach (EFA) abgehalten. Mehr als 700 Interessierte aus Wissenschaft, Wirtschaft, Industrie und dem öffentlichen Sektor finden sich im Wiener MuseumsQuartier zusammen.

Bereits sie einigen Jahren tritt das Austrian Institute of Technology (AIT) als Mitveranstalter auf und übernimmt diese Aufgabe auch dieses Mal bei den Technology Talks Austria in Wien. „Das Zentrale an der Veranstaltung ist, dass wir die Rolle von Forschung, Technologie und Innovation sichtbar machen und dass wir diese Rolle stärken wollen“, sagt Brigitte Bach, Geschäftsführerin des AIT.

Der Technology-Community werden auf den Technology Talks insgesamt acht Plenary Sessions, zwölf Workshops, eine Ausstellung und mehrere Side Events, darunter eine Gartenparty geboten. Auch für die Startup- und Innovationsszene sind viele spannende Programmpunkte dabei, wie AIT-Geschäftsführer Alexander Svejkovsky gegenüber brutkasten erläuterte: „Gerade Startups, die erfolgreich sein wollen, haben einen langen Vorlauf. Bei den Technology Talks trifft man genau jene Organisation, die das unterstützen wollen.“

Technology Talks Austria: Vielseitiges Programm – hochkarätige Speaker:innen

Dabei stehen die Technology Talks Austria 2024 unter dem Leitthema der Transformationsgestaltung. Die laufenden Transformationsprozesse in ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht stellen große Herausforderungen dar. Hier wollen die Technology Talks den Scheinwerfer auch auf die großen Chancen und das Potenzial der Transformationsprozesse richten. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, Transformationsprozesse aktiv strategisch mitzugestalten und das Zusammenspiel von Forschung, Technologie und Innovation fördern.

Über zwei Tage hinweg werden den Besucher:innen acht Keynote-Speaches und 12 Workshops angeboten. Dabei können sich Interessierte über globale RTI-Policy-Entwicklungen informieren, die Europäische Forschungs- und Entwicklungsstrategie direkt von EU-Kommissionsvertrerin Anna Panagopoulou erfahren und Talks über automatisierte Mobilität oder Kreislaufwirtschaft mitverfolgen. Als Speaker:innen treten Expert:innen wie Gauri Singh von IRENA, Kurt Satzinger von der voestalpine AG oder Caroline Paunov von der OECD auf.

Zusätzlich dazu werden in den insgesamt 12 Workshops die unterschiedlichsten Technologiethemen in kleinerer und interaktiver Atmosphäre behandelt. In den Workshops können die Besucher:innen tief in Diskussionen über Innovationsmanagment, Wasserstofftechnologien oder Künstliche Intelligenz eintauchen.

Zwei Startup-Workshops

Auch der Startup-Community werden im Rahmen der Technology Talks Austria relevante Inhalte geboten. So findet am 12. September zwischen 15:00 – 16:30 der Workshop unter dem Titel „Start-ups und Spin-offs: Von der Gründer:innen-Idee zur VC-Finanzierung“ statt. In dieser Veranstaltung wird diskutiert, warum Österreich im internationalen Gründungsranking hinterherhinkt und wie ein stärkeres Ökosystem für Spin-Offs hier helfen könnte.

Im Gespräch mit Dejan Jovicevic, Herausgeber und CEO von brutkasten, sind dabei:

  • Helmut Schönenberger, (CEO UnternehmerTUM GmbH, TU München)
  • Manon Sarah Littek (Founding General Partner, Green Generation Fund)
  • Anna Pölzl (Geschäftsführerin/Co-Founder Nista.io)
  • Birgit Hochenegger-Stoirer (Vizerektorin, Medizinische Universität Innsbruck)
  • Markus Wanko (Geschäftsführer, xISTA)
  • Bernhard Sagmeister (Geschäftsführer Austria Wirtschaftsservice)
  • Georg Kopetz (Mitgründer und Geschäftsführer, TTTech)

Ab 17.00 Uhr hat gibt es eine weitere Startup-relevante Workshop-Session: Wie die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen besser funktionieren kann, diskutieren Expert:innen in der zweiten Startup-Session der Technology Talks. Hier im Gespräch mit Dejan Jovicevic sind:

  • Hannes Bintinger (CEO of n-Ink und Assistant Professor at TU Wien and Linköping University)
  • Birgit Mitter (Mitgründerin, Ensemo)
  • Dorothea Pittrich (Produktmanagerin, CellEctric)
  • Alexander Svejkovsky (Managing Director, AIT)
  • Doris Agneter (Geschäftsführerin, tecnet equity)
  • Christian Hoffmann (Senior Advisor Innovation, Internationalisierung & Beteiligungsmanagement, TU Wien)
  • Patrik Cesky (Geschäftsführer, aws Gründungsfonds)

Veranstaltet werden die Technology Talks Austria vom AIT Austrian Institute of Technology in Zusammenarbeit mit Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Forschungsförderungsgesellschaft und der Industriellenvereinigung.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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