04.03.2020

Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Studie zur geplanten "Lex Uber" vorgelegt. Ergebnis: Fixe Taxi-Tarife gibt es in der EU nur noch in Österreich und Deutschland.
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Keine Lizenz: Deutscher Taxiverband klagt Uber
(c) fotolia.com - orelphoto

Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden. Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.

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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat zu diesem Punkt im September 2019 eine Studie gestartet, zu der nun die ersten Ergebnisse vorliegen. Derartige Untersuchungen gibt es, wenn die Vermutung besteht,  dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Untersucht wurden die Städte Wien und Salzburg, da „in diesen beiden Regionen ein verstärkter Wettbewerb durch das Anbieten von unterschiedlichen Geschäftsmodellen am Markt vorhanden ist“, heißt es seitens der BWB in einer Aussendung.

Erkenntnise der BWB zu Regulierung und Digitalisierung

Die BWB hat dabei drei essentielle erste Erkenntnisse gewonnen. Erstens stellt die Behörde fest, dass Digitalisierung die Regulierung minimieren kann. „Personenbeförderungs-Apps und deren Bewertungsfunktionen stellen den gesetzlichen Regulierungsbedarf in Frage“, heißt es von der BWB: „Der Bestellprozess per App ermöglicht es Kunden und Kundinnen vorab Informationen über die Wartezeit, Preis, Beschaffenheit des Autos und Informationen zum Fahrer zu erhalten.“ Dadurch steige sowohl die Vertrauenswürdigkeit als auch die Transparenz, welche laut der BWB „die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung insbesondere von Qualitätskriterien vermindert.“

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Zweitens führt die BWB explizit an, dass durch den Eintritt neuer Plattformen wie Uber traditionelle Unternehmen „gezwungen sind, in den Wettbewerb einzutreten und die Digitalisierung voranzutreiben.“ Dies führe unter anderem dazu, dass sich das Angebot im gesamten Markt für die Kundschaft durch die technologischen Mittel verbessere.

Fixe Taxitarife eine Seltenheit in der EU

Der dritte Punkt schließlich geht explizit auf die „Tendenz zur Deregulierung von Taxipreisen in der Europäischen Union“ ein. „Ein europäischer Vergleich zeigt, dass sich die Entwicklung der Taximarktregulierung in Richtung Deregulierung bewegt“, heißt es wörtlich seitens der Behörde.

Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen. Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

„Richtiges Maß an Regulierung“ für Taxi und Uber

„Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass das richtige Maß an Regulierung gefragt ist, um Wettbewerb und Innovation im Mietwagen- und Taximarkt zu fördern. Eine wesentliche Rolle spielt die Tarifgestaltung“, erklärt der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner: „Reguliert man zu stark, könnte dies innovative digitale Unternehmen vom Markt drängen. Reguliert man zu schwach, könnte dies eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellen.“

Die Frage, ob überhaupt ein einheitlicher Tarif festgelegt werden muss, liegt nun in der Hand der Landesgesetzgeber. Für die ökonomische Begutachtung wurden Fragen an 200 Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Online-Vermittlungsplattformen versendet. Der endgültige Bericht wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht – darin soll auch stärker auf das Thema der Tarife eingegangen werden, außerdem wird der Nutzen für die Konsumenten in einer Befragung noch weiter beleuchtet.

Taxi-App Free Now begrüßt Bericht der BWB

In einer ersten Reaktion begrüßt das Mobilitäts-Joint-Venture hinter der Taxi-App Free Now den Zwischenbericht der BWB. „Wir sind zuversichtlich, dass die verantwortlichen Stellen den Zwischenbericht der Behörde ernst nehmen und damit zu mehr Qualität und Transparenz sowie zu einer Modernisierung des Taxigewerbes beitragen“, sagt Sarah Lamboj, Geschäftsführerin von FREE NOW Österreich: „Vor allem der Einsatz neuer Technologien – von App-basierten Bezahlsystemen bis zur Nutzung von Navigationsgeräten – sollte mittlerweile in jedem Taxi eine Selbstverständlichkeit sein.“

Doch auch bezüglich der Flexbilisierung des Taxitarifs stimmt man bei Free Now der BWB zu, verweist jedoch auf die Bedeutung von Ober- und Untergrenzen bei den Tarifen: Man setze sich seit 2019 „vehement für eine Flexibilisierung des Tarifs mit einer Unter- und Obergrenze ein, denn nur damit können Fahrer vor Ausbeutung durch prekäre Arbeitsverhältnisse und Kunden vor Mondpreisen, etwa zu Stoßzeiten, geschützt werden“, heißt es in einer Aussendung des Joint Ventures von Daimler und BMW. Lambojs Vorschlag in dieser Hinsicht: „Fixe Tarife am Standplatz, egal ob Luxuslimousine oder untere Mittelklasse. Wer jedoch per App bestellt, sollte die Möglichkeit haben, sein Wunschtaxi dem persönlichen Budget entsprechend bestellen zu können.“

Nur durch diesen „Spagat zwischen Regulierung und Flexibilisierung“ des Tarifs könne „ein fairer Wettbewerb stattfinden, der auf individuelle Wünsche der Fahrgäste Rücksicht nimmt, und zugleich der Daseinsfürsorge der Taxibranche gerecht wird,“ heißt es von Lamboj abschließend.

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Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty
Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty | Foto: Nifty

Stile und Werke von Kreativschaffenden landen oft ungewollt im Training generativer KI. Nifty IP will das ändern – mit einem Werkzeug, das Schutz und Kontrolle ermöglichen soll – brutkasten berichtete bereits im Vorjahr.

Nifty IP mit frischem Kapital

Seitdem hat sich bei der Wiener FlexCo einiges getan. Man erhielt eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro – 150.000 Euro aus dem „AI Adoption Programm“ des aws, 40.000 Euro Förderung durch das „Media Innovation Lab“ der Wiener Zeitung und rund 60.000 Euro Eigeninvestitionen der Gründer. Zudem etwa 2.000 Euro an „Google Cloud Credits“.

Die neuen Mittel werden künftig für den Aufbau der technischen Infrastruktur, die Analyse großer Datensätze und KI-Modelle sowie die Weiterentwicklung der Plattform eingesetzt.

„Millionen Bilder, Illustrationen und kreative Werke wurden bereits für das Training generativer KI-Systeme verwendet. Für die meisten Rechteinhaber ist jedoch kaum nachvollziehbar, ob ihre Inhalte betroffen sind oder welche Möglichkeiten sie haben, darauf zu reagieren“, sagt Sabrina Masur, Co-Founderin und CEO von Nifty IP. „Der aktuelle Prototyp von uns unterstützt Rechteinhaber dabei, mögliche Verwendungen ihrer Werke im KI-Kontext zu identifizieren und zu analysieren.“

Dokumentation der Ergebnisse

Dabei können Nutzer:innen ihre Bilder hochladen und prüfen lassen, ob Hinweise auf eine Nutzung ihrer Inhalte in Datensätzen oder im Umfeld generativer KI vorliegen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in nachvollziehbarer Form aufbereitet. Darüber hinaus bietet die Plattform Monitoring-Funktionen: Rechteinhaber können ihre Werke registrieren und werden benachrichtigt, wenn künftig neue potenzielle Verwendungen erkannt werden. Ziel des Teams ist es nicht nur, vergangene Nutzungen sichtbar zu machen, sondern auch zukünftige Verwendungen frühzeitig zu erkennen.

Technisch nutzt Nifty IP eine Kombination aus Bildanalyse-, Vergleichs- und Forensikverfahren. Registrierte Bilder werden mit bekannten Datensätzen und Bildsammlungen – die für das Training von KI verwendet werden – und weiteren relevanten Quellen abgeglichen, um potenzielle Verwendungen urheberrechtlich geschützter Inhalte zu identifizieren und nachvollziehbar zu dokumentieren.

„Membership-Inference“

Zusätzlich setzt Nifty IP sogenannte „Membership-Inference“-Verfahren ein. Diese ermöglichen es, punktuell auch sogenannte Blackbox-Modelle zu untersuchen, also KI-Modelle, deren Trainingsdaten von den Anbietern nicht offengelegt werden.

Ein weiterer Bestandteil der Plattform ist die Analyse von Websites auf Schutzmaßnahmen gegen KI-Crawler. Nifty IP prüft bestehende Schutzmechanismen und kann technische Maßnahmen empfehlen oder automatisiert umsetzen, um die Sichtbarkeit für KI-Crawler einzuschränken.

„Viele Künstler, Agenturen oder Museen wissen gar nicht, dass ihre Inhalte automatisiert von KI-Systemen erfasst werden können, wenn man dies nicht explizit verbietet“, erklärt Masur. „Nifty IP deckt daher den gesamten Schutzprozess ab: von der Prävention gegen KI-Crawler über den Nachweis und die Dokumentation der unerlaubten Nutzung zum Training von KI bis hin zum Monitoring zur Früherkennung von weiteren Verstößen.“

Nifty IP: Fokus auf größere Unternehmen

Zur Zielgruppe des Startups gehören Künstler:innen, Fotografen:innen, Illustrator:innen und Agenturen, da sie besonders stark von den Auswirkungen generativer KI betroffen seien. Über die Plattform können jene ihre Werke analysieren, überwachen und „künftig besser schützen“.

„Unser momentaner Fokus liegt zurzeit jedoch stark bei größeren Unternehmen und Organisationen, die umfangreiche Content-Bestände verwalten. Dazu zählen besonders große Stock-Plattformen, Verwertungsgesellschaften, Medienhäuser und Verlage, die Millionen von Werken verwalten. Mit mehreren großen Akteuren aus diesen Bereichen stehen wir bereits im Austausch und das Interesse ist sehr hoch“, präzisiert die Founderin.

Überwachen statt Verändern

Die Abgrenzung zur bestehenden Konkurrenz wie Glaze, Nightshade oder Spawning.ai liegt darin, dass etwa Glaze und Nightshade einen präventiven Ansatz verfolgen würden und Inhalte vor der Veröffentlichung verändern, um zukünftiges KI-Training zu erschweren oder die Qualität späterer Modelltrainings zu beeinflussen.

„Nifty IP verfolgt dagegen einen anderen Ansatz. Wir versuchen nicht, KI-Modelle oder Trainingsprozesse zu beeinflussen, sondern entwickeln forensische Werkzeuge, die Rechteinhabern helfen sollen, die potenzielle Nutzung ihrer Inhalte nachzuweisen, zu dokumentieren und kontinuierlich zu überwachen. Damit beschäftigen wir uns eher mit der Frage: Was passiert, wenn Inhalte trotz Schutzmaßnahmen oder ohne Wissen der Rechteinhaber bereits für KI-Training verwendet wurden“, erklärt Masur ihre Arbeitsweise. „Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit spezialisierten Kanzleien an standardisierten Prozessen für Dokumentation und rechtliche Durchsetzung, um die Brücke zwischen technischer Analyse und praktischer Anwendbarkeit für Rechteinhaber zu schließen. Unser Ziel ist es nicht nur mehr ihnen Transparenz zu verschaffen, sondern Betroffenen auch konkrete Handlungsmöglichkeiten zu geben, wenn ihre Inhalte ohne Zustimmung genutzt werden.“

Ziel: Datenbasis aufbauen

In den kommenden Monaten konzentriert sich Nifty IP auf die kontinuierliche Indexierung relevanter Datensätze und den Ausbau seiner Analyse- und Monitoring-Infrastruktur. Parallel dazu steht man mit mehreren größeren Plattformen, Rechteinhabern und Akteuren der Kreativwirtschaft im Austausch, um strategische Partnerschaften und erste Pilotprojekte zu evaluieren, wie die Founderin erklärt.

„Gleichzeitig“, gibt Masur einen weiteren Einblick in die nächste Zeit ihres Unternehmens, „bereiten wir die nächsten Wachstumsschritte (Seed-Round) vor und führen Gespräche mit potenziellen Investoren und strategischen Partnern. So wollen wir den weiteren Ausbau der Plattform beschleunigen und den Schutz kreativer Inhalte im Zeitalter generativer KI langfristig stärken.“

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AI Summaries

Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

  • Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden.
  • Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.
  • Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen.
  • Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

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