04.03.2020

Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Studie zur geplanten "Lex Uber" vorgelegt. Ergebnis: Fixe Taxi-Tarife gibt es in der EU nur noch in Österreich und Deutschland.
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Keine Lizenz: Deutscher Taxiverband klagt Uber
(c) fotolia.com - orelphoto

Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden. Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.

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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat zu diesem Punkt im September 2019 eine Studie gestartet, zu der nun die ersten Ergebnisse vorliegen. Derartige Untersuchungen gibt es, wenn die Vermutung besteht,  dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Untersucht wurden die Städte Wien und Salzburg, da „in diesen beiden Regionen ein verstärkter Wettbewerb durch das Anbieten von unterschiedlichen Geschäftsmodellen am Markt vorhanden ist“, heißt es seitens der BWB in einer Aussendung.

Erkenntnise der BWB zu Regulierung und Digitalisierung

Die BWB hat dabei drei essentielle erste Erkenntnisse gewonnen. Erstens stellt die Behörde fest, dass Digitalisierung die Regulierung minimieren kann. „Personenbeförderungs-Apps und deren Bewertungsfunktionen stellen den gesetzlichen Regulierungsbedarf in Frage“, heißt es von der BWB: „Der Bestellprozess per App ermöglicht es Kunden und Kundinnen vorab Informationen über die Wartezeit, Preis, Beschaffenheit des Autos und Informationen zum Fahrer zu erhalten.“ Dadurch steige sowohl die Vertrauenswürdigkeit als auch die Transparenz, welche laut der BWB „die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung insbesondere von Qualitätskriterien vermindert.“

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Zweitens führt die BWB explizit an, dass durch den Eintritt neuer Plattformen wie Uber traditionelle Unternehmen „gezwungen sind, in den Wettbewerb einzutreten und die Digitalisierung voranzutreiben.“ Dies führe unter anderem dazu, dass sich das Angebot im gesamten Markt für die Kundschaft durch die technologischen Mittel verbessere.

Fixe Taxitarife eine Seltenheit in der EU

Der dritte Punkt schließlich geht explizit auf die „Tendenz zur Deregulierung von Taxipreisen in der Europäischen Union“ ein. „Ein europäischer Vergleich zeigt, dass sich die Entwicklung der Taximarktregulierung in Richtung Deregulierung bewegt“, heißt es wörtlich seitens der Behörde.

Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen. Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

„Richtiges Maß an Regulierung“ für Taxi und Uber

„Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass das richtige Maß an Regulierung gefragt ist, um Wettbewerb und Innovation im Mietwagen- und Taximarkt zu fördern. Eine wesentliche Rolle spielt die Tarifgestaltung“, erklärt der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner: „Reguliert man zu stark, könnte dies innovative digitale Unternehmen vom Markt drängen. Reguliert man zu schwach, könnte dies eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellen.“

Die Frage, ob überhaupt ein einheitlicher Tarif festgelegt werden muss, liegt nun in der Hand der Landesgesetzgeber. Für die ökonomische Begutachtung wurden Fragen an 200 Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Online-Vermittlungsplattformen versendet. Der endgültige Bericht wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht – darin soll auch stärker auf das Thema der Tarife eingegangen werden, außerdem wird der Nutzen für die Konsumenten in einer Befragung noch weiter beleuchtet.

Taxi-App Free Now begrüßt Bericht der BWB

In einer ersten Reaktion begrüßt das Mobilitäts-Joint-Venture hinter der Taxi-App Free Now den Zwischenbericht der BWB. „Wir sind zuversichtlich, dass die verantwortlichen Stellen den Zwischenbericht der Behörde ernst nehmen und damit zu mehr Qualität und Transparenz sowie zu einer Modernisierung des Taxigewerbes beitragen“, sagt Sarah Lamboj, Geschäftsführerin von FREE NOW Österreich: „Vor allem der Einsatz neuer Technologien – von App-basierten Bezahlsystemen bis zur Nutzung von Navigationsgeräten – sollte mittlerweile in jedem Taxi eine Selbstverständlichkeit sein.“

Doch auch bezüglich der Flexbilisierung des Taxitarifs stimmt man bei Free Now der BWB zu, verweist jedoch auf die Bedeutung von Ober- und Untergrenzen bei den Tarifen: Man setze sich seit 2019 „vehement für eine Flexibilisierung des Tarifs mit einer Unter- und Obergrenze ein, denn nur damit können Fahrer vor Ausbeutung durch prekäre Arbeitsverhältnisse und Kunden vor Mondpreisen, etwa zu Stoßzeiten, geschützt werden“, heißt es in einer Aussendung des Joint Ventures von Daimler und BMW. Lambojs Vorschlag in dieser Hinsicht: „Fixe Tarife am Standplatz, egal ob Luxuslimousine oder untere Mittelklasse. Wer jedoch per App bestellt, sollte die Möglichkeit haben, sein Wunschtaxi dem persönlichen Budget entsprechend bestellen zu können.“

Nur durch diesen „Spagat zwischen Regulierung und Flexibilisierung“ des Tarifs könne „ein fairer Wettbewerb stattfinden, der auf individuelle Wünsche der Fahrgäste Rücksicht nimmt, und zugleich der Daseinsfürsorge der Taxibranche gerecht wird,“ heißt es von Lamboj abschließend.

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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Österreich beschafft jährlich Güter, IT-Leistungen und Dienstleistungen im Wert von rund 67 ­Milliarden Euro – etwa 18 Prozent des BIP. Gleichzeitig erwirtschaften laut Austrian Startup Monitor 2023 gerade einmal fünf Prozent der heimischen Startups Umsätze mit öffentlichen Organisationen.

Dieses Missverhältnis ist kein Zufall und kein Versagen einzelner Akteure. Es ist das Ergebnis zweier Welten, die aneinander vorbeireden – und eine Chance, die Österreich systematisch liegen lässt.

Warum Innovation heute Partnerschaften braucht

Unsere Welt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien entstehen schneller, als Organisationen sie intern entwickeln können. Lieferketten werden vernetzter, Kundenanforderungen anspruchsvoller, regulatorische Rahmenbedingungen vielschichtiger. In diesem Umfeld ist es weder möglich noch sinnvoll, alles selbst zu entwickeln. Was es braucht, sind smarte Partnerschaften – mit Unternehmen, die genau das lösen, wofür intern Zeit, Team, Ressourcen oder Kernkompetenzen fehlen.

Startups sind dafür prädestiniert: Sie arbeiten mit starkem Problemfokus, entwickeln schlanke Lösungen und bringen eine Geschwindigkeit mit, die etablierte Organisationen strukturell nur schwer erreichen. Viele große Unternehmen im DACH-Raum haben das längst erkannt.

Doch einfach bei Startups einzukaufen funktioniert nicht – klassische Einkaufsprozesse, Rechtsabteilungen und Risikomanagement-Strukturen sind auf Stabilität ausgelegt: bewährte Lieferanten, lange Referenzlisten, geprüfte Bilanzen. Ein Startup mit 18 Monaten Geschichte fällt durch dieses Raster; nicht, weil die Lösung schlecht ist, sondern weil die Prozesse keine Ausnahme kennen. Das Ergebnis: Startups scheitern nicht am Produkt, sondern an der Bürokratie.

Ein Modell, das in der Praxis bereits funktioniert

Venture Clienting wurde als strukturierte Antwort auf genau dieses Problem entwickelt. Kein Fördermodell, keine Beteiligung, kein Accelerator-Programm – sondern ein klarer Prozess: Problemstellungen aus den Fachabteilungen werden identifiziert, passende Startups gescoutet und strukturiert evaluiert. Dann folgt ein Pilotprojekt unter realen Bedingungen, mit definierten Hypothesen und messbaren KPIs. Das Ziel ist nicht das Pilotprojekt selbst, sondern die fundierte Entscheidung danach: skalieren, stoppen oder weiter iterieren?

BMW hat den Ansatz mit der Startup Garage salonfähig gemacht; mittlerweile setzen viele Unternehmen im DACH-Raum und darüber hinaus darauf. Gerade in einer Zeit knapper Budgets gewinnen Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit mit Startups strategisch an Bedeutung.

Public Venture Clienting überträgt diesen Prozess auf die öffentliche Hand: Öffentliche Organisationen und staatsnahe Unternehmen treten als frühe zahlende Kund:innen auf. Die öffentliche Organisation bekommt eine funktionierende Lösung für ein konkretes Problem, das Startup bekommt das Wertvollste, was es in einer frühen Phase bekommen kann: einen zahlenden Kunden, einen Markttest, eine Referenz; und damit offene Türen zu weiteren Märkten und Investoren.

Warum Public Venture Clienting gerade jetzt an Bedeutung gewinnt

Die öffentliche Hand steht unter Druck: Digitalisierung, Klimawende, Versorgungssicherheit und Effizienzsteigerung müssen gleichzeitig vorangetrieben werden – bei begrenzten Ressourcen und steigenden Erwartungen von Bürger:innen und Politik. Startups liefern hier schnelle, digitale und nutzerzentrierte Lösungen für Verwaltung, Mobilität, Klima, Energie und Bürgerdienste; Lösungen, die der öffentliche Sektor in dieser Geschwindigkeit oft nicht selbst entwickeln kann.

Startups stehen unter einem anderen, aber gleichwertigen Druck – Risikokapital-Finanzierungen sind zurückgegangen, der Druck von Investor:innen wegen früher Umsätze ist gestiegen. Hier liegt ein fundamentales Paradox: Österreich hat einen der größten potenziellen Märkte direkt vor der Haustür (67 Milliarden Euro Beschaffungsvolumen), und doch ist dieser Markt für die meisten Startups praktisch nicht zugänglich. Ein öffentlicher Pilotkunde ändert das schlagartig: Cashflow, Stabilität – und eine Referenz, die kein Investor kaufen kann.

Hinzu kommt die dritte Dimension: der Standort. Ein Ökosystem, in dem öffentliche Organisationen systematisch als frühe Kunden auftreten, stärkt heimische Startups auf dem Weg zur Skalierung – und macht Österreich als Innovationsstandort attraktiver. Nicht als Schlagwort, sondern als messbarer Wettbewerbsvorteil im europäischen Vergleich.

Österreich hat eine sehr gute öffentliche Frühphasenfinanzierung für Startups geschaffen und mit dem Dachfonds entsteht Wachstumskapital für Skalierung und Internationalisierung. Das ist richtig und wichtig – und reicht trotzdem nicht. Denn Kapital allein macht aus einer guten Idee noch keine Innovation. Was eine Idee zur Innovation macht, ist die Marktannahme: der Moment, in dem ein echter Kunde echtes Geld bezahlt. Erst dieser Beweis macht aus einem Produkt ein skalierbares Unternehmen. Public Venture Clienting ist damit eine notwendige Ergänzung. Die Kombination aus Kapital und Marktzugang ist der entscheidende Hebel.

Wo die Zusammenarbeit heute an ihre Grenzen stößt

Für das Whitepaper „Public Venture Clienting“ wurden ausführliche Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitenden aus Verwaltung, staatsnahen Unternehmen und der Startup-Szene geführt. Die Herausforderungen sind strukturell tiefer verwurzelt als oft angenommen – und lassen sich in vier Bereiche unterteilen.

Kulturelle Unterschiede

Startups agieren schnell, iterativ und mit hoher Fehlertoleranz. Öffentliche Organisationen sind durch strenge Regulierungen, formale Prozesse und Verantwortlichkeit geprägt – jede Entscheidung muss öffentlich verantwortet werden können. Diese unterschiedlichen Betriebssysteme erzeugen täglich Reibung und Missverständnisse. Ohne bewusste Brückenbauer:innen auf beiden Seiten führt das zu Stillstand.

Fehlende Schnittstellen und Silostrukturen

Für Startups ist oft unklar, wer innerhalb der Organisation zuständig ist, wer entscheidet, wer Budget hat. Bedarfsträger:innen, Einkauf und Rechtsabteilung agieren in Silos mit unterschiedlichen Zielsystemen und ohne gemeinsame Verantwortung für Innovationsprojekte. Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste und macht es schwer, eine Tür zu finden, die wirklich aufgeht.

Unterschiedliche Budgethorizonte

Startups operieren mit begrenzter Liquidität und brauchen rasche Entscheidungen sowie zeitnahe Zahlungen. Öffentliche Organisationen planen in Jahreshaushalten. Selbst kleine Beträge für erste Pilotierungen unterliegen langen internen Freigabeprozessen – ein strukturelles Missverhältnis, das Kooperationen abbremst, noch bevor sie begonnen haben.

Rechtliche Unsicherheit und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint – in beide Richtungen. Für Startups ist es eine strukturelle Hürde: Vergabeverfahren verlangen Eignungsnachweise wie Mindestumsätze, Bonitätsnachweise oder Referenzprojekte, die junge Unternehmen kaum erfüllen können. Ein überzeugendes MVP reicht formal nicht aus. Auf der anderen Seite existieren Spielräume: funktionale Leistungsbeschreibungen, Innovationspartnerschaften, Direktvergaben bis 143.000 Euro. Das Problem ist oft nicht das formale Erlaubtsein, sondern die Prüfrealität dahinter: Vergabeentscheidungen müssen ex post gegenüber Kontroll- und Prüfstellen – insbesondere dem Rechnungshof – tragfähig begründet werden können. Diese Anforderung prägt das tatsächliche Entscheidungshandeln oft stärker als der gesetzliche Spielraum selbst. Das Ergebnis: Innovative Beschaffungsansätze werden vor allem dort genutzt, wo sie in standardisierte, intern abgestimmte Prozesse eingebettet sind. Wo das fehlt, entscheiden Einkauf, Recht und Fachabteilungen mit unterschiedlichen Zielen und ohne gemeinsame Verantwortung für das Innovationsprojekt als Ganzes.

Vom Einzelfall zur Struktur

Public Venture Clienting ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Öffentliche Organisationen entwickeln ein besseres Verständnis für iterative Innovationsprozesse; Startups lernen, wie Vergabe- und Entscheidungslogiken im öffentlichen Bereich funktionieren. Beide Seiten gewinnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.

Was es dafür braucht, zeigen die Interviews deutlich: klare Zuständigkeiten. Wer ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Startups? Wer begleitet den Übergang vom Pilotprojekt in die Skalierung? Öffentliche Organisationen, die das intern klar regeln – mit einer zentralen Anlaufstelle, interdisziplinären Teams aus Bedarfsträger:innen, Einkauf und Recht sowie definierten Prozessen –, schaffen die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Das Vergaberecht muss dabei kein Feind sein. Statt Einzelentscheidungen fallweise abzusichern – oft mit externen Gutachten, die Zeit und Geld kosten –, braucht es standardisierte Schablonen: Begründungstexte für Direktvergaben, Checklisten für funktionale Ausschreibungen, klare Pilotklauseln.

Wenn öffentliche Beschaffung konsequent als Innovationsinstrument verstanden wird, verwandelt sie sich vom bürokratischen Pflichtprogramm in einen Motor für Fortschritt, Digitalisierung und Standortentwicklung. Nicht vom Einzelfall zur Ausnahme – sondern vom Einzelfall zur Struktur.

Wie das konkret gelingen kann – mit Handlungsempfehlungen, Best Practices und einem detaillierten Blick auf das Vergaberecht –, zeigt das vollständige Whitepaper, das im Juni erschienen ist.


Dieser Text ist ein Sneakpeek aus dem Whitepaper „Public Venture Clienting“, veröffentlicht in Kooperation mit Viktoria Ilger und Venture Clienting Austria (VCA).

Viktoria Ilger unterstützt mit ihrem Unternehmen Sustainable Transformers Organisationen dabei, Innovation strukturiert in die Anwendung zu bringen – mit besonderem Fokus auf Corporate Venturing und der Zusammenarbeit mit Startups. Zuvor hat sie über mehrere Jahre die Open-Innovation-Aktivitäten eines internationalen Technologieunternehmens aufgebaut. Sie ist Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Venture Clienting Austria (VCA), einem Verein, der den Austausch rund um Venture Clienting in Österreich fördert und Best Practices zwischen Unternehmen, öffentlicher Hand und Startups sichtbar macht.

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Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

  • Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden.
  • Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.
  • Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen.
  • Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

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  • Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen.
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