04.03.2020

Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Studie zur geplanten "Lex Uber" vorgelegt. Ergebnis: Fixe Taxi-Tarife gibt es in der EU nur noch in Österreich und Deutschland.
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Keine Lizenz: Deutscher Taxiverband klagt Uber
(c) fotolia.com - orelphoto

Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden. Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.

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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat zu diesem Punkt im September 2019 eine Studie gestartet, zu der nun die ersten Ergebnisse vorliegen. Derartige Untersuchungen gibt es, wenn die Vermutung besteht,  dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Untersucht wurden die Städte Wien und Salzburg, da „in diesen beiden Regionen ein verstärkter Wettbewerb durch das Anbieten von unterschiedlichen Geschäftsmodellen am Markt vorhanden ist“, heißt es seitens der BWB in einer Aussendung.

Erkenntnise der BWB zu Regulierung und Digitalisierung

Die BWB hat dabei drei essentielle erste Erkenntnisse gewonnen. Erstens stellt die Behörde fest, dass Digitalisierung die Regulierung minimieren kann. „Personenbeförderungs-Apps und deren Bewertungsfunktionen stellen den gesetzlichen Regulierungsbedarf in Frage“, heißt es von der BWB: „Der Bestellprozess per App ermöglicht es Kunden und Kundinnen vorab Informationen über die Wartezeit, Preis, Beschaffenheit des Autos und Informationen zum Fahrer zu erhalten.“ Dadurch steige sowohl die Vertrauenswürdigkeit als auch die Transparenz, welche laut der BWB „die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung insbesondere von Qualitätskriterien vermindert.“

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Zweitens führt die BWB explizit an, dass durch den Eintritt neuer Plattformen wie Uber traditionelle Unternehmen „gezwungen sind, in den Wettbewerb einzutreten und die Digitalisierung voranzutreiben.“ Dies führe unter anderem dazu, dass sich das Angebot im gesamten Markt für die Kundschaft durch die technologischen Mittel verbessere.

Fixe Taxitarife eine Seltenheit in der EU

Der dritte Punkt schließlich geht explizit auf die „Tendenz zur Deregulierung von Taxipreisen in der Europäischen Union“ ein. „Ein europäischer Vergleich zeigt, dass sich die Entwicklung der Taximarktregulierung in Richtung Deregulierung bewegt“, heißt es wörtlich seitens der Behörde.

Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen. Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

„Richtiges Maß an Regulierung“ für Taxi und Uber

„Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass das richtige Maß an Regulierung gefragt ist, um Wettbewerb und Innovation im Mietwagen- und Taximarkt zu fördern. Eine wesentliche Rolle spielt die Tarifgestaltung“, erklärt der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner: „Reguliert man zu stark, könnte dies innovative digitale Unternehmen vom Markt drängen. Reguliert man zu schwach, könnte dies eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellen.“

Die Frage, ob überhaupt ein einheitlicher Tarif festgelegt werden muss, liegt nun in der Hand der Landesgesetzgeber. Für die ökonomische Begutachtung wurden Fragen an 200 Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Online-Vermittlungsplattformen versendet. Der endgültige Bericht wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht – darin soll auch stärker auf das Thema der Tarife eingegangen werden, außerdem wird der Nutzen für die Konsumenten in einer Befragung noch weiter beleuchtet.

Taxi-App Free Now begrüßt Bericht der BWB

In einer ersten Reaktion begrüßt das Mobilitäts-Joint-Venture hinter der Taxi-App Free Now den Zwischenbericht der BWB. „Wir sind zuversichtlich, dass die verantwortlichen Stellen den Zwischenbericht der Behörde ernst nehmen und damit zu mehr Qualität und Transparenz sowie zu einer Modernisierung des Taxigewerbes beitragen“, sagt Sarah Lamboj, Geschäftsführerin von FREE NOW Österreich: „Vor allem der Einsatz neuer Technologien – von App-basierten Bezahlsystemen bis zur Nutzung von Navigationsgeräten – sollte mittlerweile in jedem Taxi eine Selbstverständlichkeit sein.“

Doch auch bezüglich der Flexbilisierung des Taxitarifs stimmt man bei Free Now der BWB zu, verweist jedoch auf die Bedeutung von Ober- und Untergrenzen bei den Tarifen: Man setze sich seit 2019 „vehement für eine Flexibilisierung des Tarifs mit einer Unter- und Obergrenze ein, denn nur damit können Fahrer vor Ausbeutung durch prekäre Arbeitsverhältnisse und Kunden vor Mondpreisen, etwa zu Stoßzeiten, geschützt werden“, heißt es in einer Aussendung des Joint Ventures von Daimler und BMW. Lambojs Vorschlag in dieser Hinsicht: „Fixe Tarife am Standplatz, egal ob Luxuslimousine oder untere Mittelklasse. Wer jedoch per App bestellt, sollte die Möglichkeit haben, sein Wunschtaxi dem persönlichen Budget entsprechend bestellen zu können.“

Nur durch diesen „Spagat zwischen Regulierung und Flexibilisierung“ des Tarifs könne „ein fairer Wettbewerb stattfinden, der auf individuelle Wünsche der Fahrgäste Rücksicht nimmt, und zugleich der Daseinsfürsorge der Taxibranche gerecht wird,“ heißt es von Lamboj abschließend.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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AI Summaries

Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

  • Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden.
  • Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.
  • Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen.
  • Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

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