04.03.2020

Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Studie zur geplanten "Lex Uber" vorgelegt. Ergebnis: Fixe Taxi-Tarife gibt es in der EU nur noch in Österreich und Deutschland.
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Keine Lizenz: Deutscher Taxiverband klagt Uber
(c) fotolia.com - orelphoto

Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden. Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.

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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat zu diesem Punkt im September 2019 eine Studie gestartet, zu der nun die ersten Ergebnisse vorliegen. Derartige Untersuchungen gibt es, wenn die Vermutung besteht,  dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Untersucht wurden die Städte Wien und Salzburg, da „in diesen beiden Regionen ein verstärkter Wettbewerb durch das Anbieten von unterschiedlichen Geschäftsmodellen am Markt vorhanden ist“, heißt es seitens der BWB in einer Aussendung.

Erkenntnise der BWB zu Regulierung und Digitalisierung

Die BWB hat dabei drei essentielle erste Erkenntnisse gewonnen. Erstens stellt die Behörde fest, dass Digitalisierung die Regulierung minimieren kann. „Personenbeförderungs-Apps und deren Bewertungsfunktionen stellen den gesetzlichen Regulierungsbedarf in Frage“, heißt es von der BWB: „Der Bestellprozess per App ermöglicht es Kunden und Kundinnen vorab Informationen über die Wartezeit, Preis, Beschaffenheit des Autos und Informationen zum Fahrer zu erhalten.“ Dadurch steige sowohl die Vertrauenswürdigkeit als auch die Transparenz, welche laut der BWB „die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung insbesondere von Qualitätskriterien vermindert.“

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Zweitens führt die BWB explizit an, dass durch den Eintritt neuer Plattformen wie Uber traditionelle Unternehmen „gezwungen sind, in den Wettbewerb einzutreten und die Digitalisierung voranzutreiben.“ Dies führe unter anderem dazu, dass sich das Angebot im gesamten Markt für die Kundschaft durch die technologischen Mittel verbessere.

Fixe Taxitarife eine Seltenheit in der EU

Der dritte Punkt schließlich geht explizit auf die „Tendenz zur Deregulierung von Taxipreisen in der Europäischen Union“ ein. „Ein europäischer Vergleich zeigt, dass sich die Entwicklung der Taximarktregulierung in Richtung Deregulierung bewegt“, heißt es wörtlich seitens der Behörde.

Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen. Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

„Richtiges Maß an Regulierung“ für Taxi und Uber

„Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass das richtige Maß an Regulierung gefragt ist, um Wettbewerb und Innovation im Mietwagen- und Taximarkt zu fördern. Eine wesentliche Rolle spielt die Tarifgestaltung“, erklärt der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner: „Reguliert man zu stark, könnte dies innovative digitale Unternehmen vom Markt drängen. Reguliert man zu schwach, könnte dies eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellen.“

Die Frage, ob überhaupt ein einheitlicher Tarif festgelegt werden muss, liegt nun in der Hand der Landesgesetzgeber. Für die ökonomische Begutachtung wurden Fragen an 200 Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Online-Vermittlungsplattformen versendet. Der endgültige Bericht wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht – darin soll auch stärker auf das Thema der Tarife eingegangen werden, außerdem wird der Nutzen für die Konsumenten in einer Befragung noch weiter beleuchtet.

Taxi-App Free Now begrüßt Bericht der BWB

In einer ersten Reaktion begrüßt das Mobilitäts-Joint-Venture hinter der Taxi-App Free Now den Zwischenbericht der BWB. „Wir sind zuversichtlich, dass die verantwortlichen Stellen den Zwischenbericht der Behörde ernst nehmen und damit zu mehr Qualität und Transparenz sowie zu einer Modernisierung des Taxigewerbes beitragen“, sagt Sarah Lamboj, Geschäftsführerin von FREE NOW Österreich: „Vor allem der Einsatz neuer Technologien – von App-basierten Bezahlsystemen bis zur Nutzung von Navigationsgeräten – sollte mittlerweile in jedem Taxi eine Selbstverständlichkeit sein.“

Doch auch bezüglich der Flexbilisierung des Taxitarifs stimmt man bei Free Now der BWB zu, verweist jedoch auf die Bedeutung von Ober- und Untergrenzen bei den Tarifen: Man setze sich seit 2019 „vehement für eine Flexibilisierung des Tarifs mit einer Unter- und Obergrenze ein, denn nur damit können Fahrer vor Ausbeutung durch prekäre Arbeitsverhältnisse und Kunden vor Mondpreisen, etwa zu Stoßzeiten, geschützt werden“, heißt es in einer Aussendung des Joint Ventures von Daimler und BMW. Lambojs Vorschlag in dieser Hinsicht: „Fixe Tarife am Standplatz, egal ob Luxuslimousine oder untere Mittelklasse. Wer jedoch per App bestellt, sollte die Möglichkeit haben, sein Wunschtaxi dem persönlichen Budget entsprechend bestellen zu können.“

Nur durch diesen „Spagat zwischen Regulierung und Flexibilisierung“ des Tarifs könne „ein fairer Wettbewerb stattfinden, der auf individuelle Wünsche der Fahrgäste Rücksicht nimmt, und zugleich der Daseinsfürsorge der Taxibranche gerecht wird,“ heißt es von Lamboj abschließend.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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Taxi vs. Uber: Fixe Tarife sind ein Auslaufmodell

  • Im Herbst sollen die Gewerbe von Taxi- und Mietwagenunternehmen – und somit auch jene der Partner von Unternehmen wie Uber und Bolt – in Österreich zusammengelegt werden.
  • Ein unklarer Punkt ist in diesem umgangssprachlich als „Lex Uber“ bezeichneten Vorhaben allerdings noch, wie  mit den Tarifen vorgegangen wird: Die Frage ist also, ob fixe Einheitstarife gelten oder ob die Preise an die jeweilige Situation flexibel angepasst werden.
  • Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt: 16 Mitgliedsstaaten haben einen maximalen und fünf Staaten einen minimalen Tarif festgelegt – Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen.
  • Allerdings werden vereinzelt in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

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