06.07.2020

Sweetspots: Wiener Gastro-App mit Voice-Bewertungen gegen Fake-Reviews

Die Audio-App Sweetspots möchte mittels Micro-Podcasts nicht nützlichen Gastrobewertungen ein Ende machen und damit das Ende anonymer - und potentiell gekaufter - Rezensionen einleiten.
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(c) Sweetspots - Sweetspots-Gründer Christian Schröder und Romain Martignier wollen mit ihrer Audio-Empfehlungs-App das Vertrauen in Gastro-Bewertungen stärken.

Das Netz ist voller Rezensionen  und Bewertungen, die es Usern schwer machen, zu unterscheiden, ob es sich um eine authentische Bewertung oder eine gekaufte handelt. Im Gastro-Business ist dies nicht anders. Das ist ein Grund warum, Romain Martignier und sein Wiener Team die App sweetspots erschufen und dabei auf auditive Beurteilung setzen.

Sweetspots: 40 Sekunden Empfehlung durch Micro-Podcasts

Die Community-basierte und kostenlose Audio-App aus Wien ermöglicht es, Voice-Gastro-Empfehlungen mit Freunden und Gleichgesinnten durch 40-sekündige Micro-Podcasts zu teilen. Diese sogenannten „Spotcasts“ sind für alle User frei zugänglich. Sweetspots ist in 13 Städten in Österreich, Deutschland und der Schweiz verfügbar.

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„Viele Menschen haben kein Vertrauen in die zahllosen Bewertungen auf den gängigen Plattformen. Sie wollen sich nicht durch massenhaft unpersönliche und wenig aufschlussreiche Beiträge und Sterne klicken, um sich inspirieren zu lassen. Daher gehen wir bei sweetspots einen anderen Weg. Wir sind der Meinung, dass eine Empfehlung erst dann hilfreich und relevant ist, wenn sie persönlich und glaubwürdig erstellt wird. Und was gibt es dazu passenderes, als authentische Tipps, die du dir von Freunden und Gleichgesinnten erzählen lässt“, erklärt Romain Martignier, CEO und Mitgründer von sweetspots, die Idee hinter der neuen Micro-Podcast-App, die es seit sieben Wochen gibt.

1000 Downloads von Sweetspots

Per App finden sich dabei ausschließlich positive Bewertungen, da, wie Martignier sagt, es um Empfehlungen geht. Die Kriterien dabei, welche Audio-Rezension veröffentlicht wird, scheint keinem strengen Muster zu folgen, denn bisher wurde bei 1000 Downloads keiner der 300 „Spotcasts“ gelöscht.

„Wir wollen nicht zu viel eingreifen, jedoch gilt, dass wenn man etwas empfiehlt, es mehr Positives als Negatives geben muss“, sagt der Gründer. Beiträge können allerdings „geflaggt“ werden, sollte der Inhalt unangemessen sein.

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(c) sweetspots – Seit sieben Wochen ist die Gastro-App sweetspots im Downloadstore erhältlich.

Mehr Vertrauen durch das Hören von Stimmen aufbauen

Das Team von sweetspots ist davon überzeugt, dass „die Stimme“ der beste Weg ist, Erfahrungen und Emotionen zu teilen. Gesprochenes ist persönlicher, aufschlussreicher und unterhaltsamer als Text, geschweige denn Sterne-Ratings, so die Firmenphilosophie.

„Die Vertrauenskomponente ist im Vergleich zu geschriebenen Reviews durch die Stimme gegeben“, sagt Martignier, „Der User entscheidet schnell, ob ihm eine Person sympathisch und vertrauensvoll erscheint, durch die Art und Weise, wie sie redet. Bei einem Text fällt das schwerer.“

Idee im Urlaub entstanden

Es ist eine Einstellung, die bereits 2019 im Urlaub im Kopf des CEOs herumgeisterte, als er auf einer Terrasse saß und online nach einem Restaurant suchte. Eine Dame am Nebentisch schien die wachsende Verzweiflung des Suchenden zu bemerken und half aus. „Sie gab mir Tipps und war äußerst sympathisch. Da, und auch bereits davor, kam in mir die Überlegung auf, mich dem Thema Voice‘ zu widmen“, erinnert sich Martignier. Und so kam es zu sweetspots.

Sweetspots-Gründer haben auch Kultur, Reise und Hotellerie im Sinn

Derzeit fokussiert sich das 10-köpfige Team in Wien auf den Gastrobereich. In Zukunft will man die auditive Erfahrung jedoch ausweiten und weitere Anwendungsbereiche erschließen.

„Wir sind echte Foodies, daher fokussieren wir uns zum Start auch voll und ganz auf den Gastrobereich. Unsere langfristige Vision ist es jedoch, eine globale, audio basierte, soziale Empfehlungsapp zu werden. Von Empfehlungen für Beherbergungen über Kulturangebote bis hin zu Reiseaktivitäten, den Einsatzmöglichkeiten von sweetspots sind keine Grenzen gesetzt”, so Martignier.

Micro-Podcasts-Empfehlungstool

Bereits jetzt sind weitere Features geplant, um den Austausch von Inspiration weiter zu erleichtern. So arbeitet das Team gerade auch an der Implementierung eines Machine Learning-Algorithmus, der Nutzern auf Basis ihrer Präferenzen Gleichgesinnte innerhalb der Community vorschlagen wird.

Sweetspots gibt es kostenlos für iOS und Android in den jeweiligen App Stores zum Download. Zurzeit sind im DACH-Raum folgende Städte abgedeckt: Wien, Graz, Salzburg, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Genf und Zürich. Weitere Europäische Großstädte sollen laufend hinzukommen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Sweetspots: Wiener Gastro-App mit Voice-Bewertungen gegen Fake-Reviews

  • Das Netz ist voller Rezensionen  und Bewertungen, die es Usern schwer machen, zu unterscheiden, ob es sich um eine authentische Bewertung oder eine gekaufte handelt.
  • Mitunter ein Grund warum, Romain Martignier und sein Team die App sweetspots erschufen und dabei auf auditive Beurteilung setzen.
  • Sweetspots ist in 13 Städten in Österreich, Deutschland und der Schweiz verfügbar.
  • Das Team von sweetspots ist davon überzeugt, dass „die Stimme“ der beste Weg ist, Erfahrungen und Emotionen zu teilen.
  • Derzeit fokussiert sich das 10-köpfige Team in Wien auf den Gastrobereich, in Zukunft will man die auditive Erfahrung jedoch ausweiten und weitere Anwendungsbereiche erschließen.
  • Sweetspots gibt es kostenlos für iOS und Android in den jeweiligen App Stores zum Download.

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