14.06.2021

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

In seiner aktuellen Kolumne argumentiert Mic Hirschbrich, warum es mit der Steuervermeidung von Digitalkonzernen und Superreichen nicht so einfach ist.
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brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich über Superreiche wie Jeff Bezos und Steuervermeidung
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Flickr/Steve Jurvetson
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Sowohl in den USA als auch in Europa tobt ein heftiger Streit zum Thema Steuergerechtigkeit. Große digitale Unternehmen, aber auch solche wie Starbucks, würden bei uns keine oder fast keine Steuern zahlen, so die Kritik vieler Menschen und NGOs. Etliche Politiker*innen bekräftigen die Forderungen nach höheren Steuern für Superreiche und Konzerne und unterstellen nicht selten Hinterlist bei der Steuervermeidung oder glatt Unrecht. Wie neueste „Leaks“ zeigen, würden die superreichen Amerikaner kaum Steuern zahlen, obwohl sie milliardenschwer sind. Solche Enthüllungen befeuern die Debatte.

„Böse Konzerne“ vermeiden Steuern wo nur möglich?

Oft taucht der Frame vom „bösen Konzern“ auf. Derweil geht es um legale Steuervermeidung, die einzelne Staaten (wie etwa Irland, Niederlande oder Malta), sowie etliche außerhalb der EU ermöglichen. Es macht einen großen Unterschied, ob ein Konzern rechtlich korrekt Steuern vermeidet oder schlicht gesetzeswidrig agiert (wie eben häufig suggeriert wird). Wenn ein Unternehmen legal hohe Steuersummen vermeidet, kann man der Ansicht sein, dass das Steuersystem falsch ist. Aber die „bösen Konzerne“ dafür zu beschuldigen, ihnen sogar finstere Machenschaften zu unterstellen, wird der Realität nicht gerecht.

Große Unternehmen sind Teil der ökonomischen Realität, schaffen viele Arbeitsplätze und zeichnen für eine hohe Wertschöpfung verantwortlich. Viele haben und leben heute eine beeindruckende Compliance-Kultur, versuchen hohen ethischen Standards zu folgen.

Dass große wie kleine Unternehmen Steuerberater einsetzen, um ihre Steuerlast zu minimieren, ist nicht neu und legitim. Meist sind es sehr konkrete und völlig transparente Angebote gewisser Länder an diese Konzerne, um im globalen Wettbewerb um Unternehmens-Ansiedelungen vorne mitzumischen. Irland, immerhin Mitglied der EU seit 1973, ermöglicht einigen der ganz großen digitalen Unternehmen eine effektive Gewinnsteuer von 0 Prozent bis 2,5 Prozent. Aggregiert liegt der effektive Steuersatz für manche Konzerne gar nur bei 2,2 Prozent bis 4,5 Prozent. Es ist eine politische Aufgabe dies zu verändern. Und nicht für Feindbild-Debatten geeignet. Und ehrlicherweise ist es ein globales Thema, da Kapital maximal mobil ist.

G7-Einigung auf globale Mindeststeuer von 15 Prozent

Vor allem die Digitalkonzerne erregen die Gemüter, da sie ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihren Sitz haben und nicht dort, wo die Kunden ihre Dienste nutzen. Als „historisch“ wurde deshalb die Einigung der G7 (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, USA, Italien, Japan und Kanada) in London letzte Woche gewertet, wonach es eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent geben soll.

Für etliche Wirtschaftsliberale stellt diese Mindeststeuer einen bedenklichen Eingriff in den Steuerwettbewerb dar, für viele andere ist der Steuersatz noch zu niedrig, aber dennoch eine Verbesserung.

Fakt ist, dieser Mindeststeuersatz kann überhaupt nur wirksam (im Sinne der Erfinder) werden, wenn auch alle Staaten mitmachen. Und so ist der nächste Schritt, die G20 am 8. und 9. Juli an Bord zu holen. Damit wären zusätzlich dabei: Argentinien, Australien, Brasilien, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea, Türkei und China.

Wie die G20 danach die nicht am Tisch sitzenden Steueroasen dazu bringen wollen, auf ihre Vorteile zu verzichten, ist bis dato nicht bekannt.

Auch Superreiche entschlagen sich der Steuern?

Ähnlich läuft die Debatte über Superreiche ab. Wie jüngste „Leaks“ belegen, dürften die reichsten US-Amerikaner kaum Steuern zahlen. Genannt wurden unter anderen Jeff Bezos, Warren Buffett und Elon Musk.

Auch hier haben wir ein finanzpolitisches Thema und eines der Steuergesetzgebung und keine Reichen, „die sich alles richten können“. Wenn das Vermögen eines Bezos um z.B. zehn Milliarden Dollar steigt, dann zahlt er – völlig korrekt – darauf keine Steuern. Das ist geltendes Recht, in den USA wie in den meisten EU-Staaten. Seine Aktien haben einen höheren Wert angenommen, weil das Unternehmen Amazon erfolgreich agiert. Davon hat er aber zunächst nichts, außer eben Aktien, die einen höheren Wert haben. Bezos zahlt dann Steuern, wenn er Aktien verkauft und zu Geld macht (Gewinn-Realisierung). So ist es geregelt und so gilt es für kleine, erfolglose wie auch für große, extrem erfolgreiche Aktiengesellschaften.

Patrick Bernau (FAZ) hat sich angesehen, was mit Startups passieren würde, wenn der Staat schon auf den Wertzuwachs von Aktien Steuern einheben würde: Er warnt von einer sukzessiven Enteignung von Unternehmer*innen, würde man den Wertzuwachs (vor der Realisierung) besteuern.

Umgekehrt können und sollen wir aber darüber diskutieren, ob wir – als Gesellschaft – derart superreiche Menschen brauchen und ob diese nicht zu viel (ökonomische) Macht auf sich vereinen. Das ist eine hoch komplexe Frage, aber sie kann und soll gestellt werden.

Der Fairness halber muss man ergänzen, dass eine Reihe reicher Menschen schon seit langem eine höhere Besteuerung ihrer Vermögen einfordern, wie etwa Buffet, Gates aber auch ein heimischer H.P. Haselsteiner. Erst dieses Wochenende wurde die Forderung von 30 deutschsprachigen Millionären erneuert.

„Superreiche“: Die Geschichte wiederholt sich

Dass es Menschen gibt, die mit ihren Unternehmen global derart erfolgreich agieren können, ist prinzipiell ein gutes Zeichen für den Standort der Unternehmenssitze. Die Bildung der dortigen Beschäftigten, zeugt von Innovationskraft und schafft immer neue Arbeitsplätze und Impulse für tausende Zulieferbetriebe. Und das Phänomen „Superreiche“ ist nicht neu.

Ende des 19. Jahrhunderts kam ein gewisser John D. Rockefeller zu unermesslichem Reichtum, als er früh die ökonomische Bedeutung von Öl erkannte und die Standard Oil Company gründete. Sein gewaltiges und mächtiges Imperium wurde später zerschlagen. Rockefeller wurde deshalb nicht ärmer, sein Reichtum wurde nur auf mehrere Unternehmen verteilt. Andrew Carnegie hatte auch eine gute Nase kurz vor der Jahrhundertwende und ähnlich viel Risikobereitschaft und erkannte die Bedeutung von Stahl für die Zukunft der Welt. Auch dieser hyperaktive Philanthrop wurde superreich. Beide würden heute umgerechnet selbst einen Bezos in den Schatten stellen.

Die Google-Gründer, Steve Jobs, Elon Musk oder ein Jeff Bezos hatten und haben heute eine ähnliche Funktion wie einst ein Rockefeller oder Carnegie. Die letzten 150 Jahre wurde die Welt und ihr Wohlstand von Öl und Stahl bestimmt. Unzählige Branchen wurden damit geprägt, durchdrungen oder überhaupt ermöglicht. Kaum ein Job kommt bis heute ohne einen direkten oder indirekten Bezug zu Öl oder Stahl aus.

In unserer transformativen Zeit hängen Wachstum und Wohlstand der Menschheit sowie so gut wie alle Fortschritts-Impulse aber vermehrt von der Datenökonomie und Künstlicher Intelligenz ab. Pioniere, die hier die besten Angebote stellen, also jene die mit der Grundressource „Daten“ am erfolgreichsten wirtschaften können, werden zur Basis-Infrastruktur unserer Zeit. Dass diese Menschen auch ökonomisch besonders erfolgreich sind, ist nur eine logische Konsequenz. Wir können gerne debattieren, welcher Reichtum nun legitim und welche Steuern richtig seien. Vielleicht muss das eine oder andere Unternehmen auch wieder zerschlagen werden. Ein funktionsfähiges Wettbewerbs- und Kartellrecht ist allen Anhängern der Marktwirtschaft ein Anliegen. Verstehen wir die Geschichte der vergangenen 150 Jahre aber richtig, sollten wir vor allem darauf achten, dass solche Pioniere auch bei uns leben, arbeiten und so erfolgreich agieren und Arbeitsplätze schaffen können.

Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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