25.09.2020

Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

Ecovis bietet der brutkasten-Community einen aktuellen Ausblick zu „automatischen“ Steuerstundungen, Ratenzahlung sowie Stundungszinsen, Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden vereinfachte Zahlungserleichterungen unter gewissen Voraussetzungen eingeführt. Im Folgenden hat Ecovis für die brutkasten-Community wesentliche Aspekte überblicksartig zusammengefasst.

1. COVID-Zahlungserleichterungen iZm Steuerzahlungen

a.) „Automatische“ Steuerstundungen

Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.


Hinweis:    Fälle, bei denen eine Stundungsfrist über den 1.10.2020 hinaus bewilligt worden ist, sind nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nicht von der automatischen Stundungsverlängerung erfasst. Für diese Fälle sind daher weitere Anträge auf Zahlungserleichterung erforderlich.


Von dieser „automatischen“ Steuerstundung umfasst sind:

  • alle Abgaben, die bis spätestens 25.9.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, die spätestens bis 27.11.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden

Hinweis:    Um für diese gestundeten Abgaben nach dem 15.1.2021 eine Ratenzahlung unter den Corona-Begünstigungen (Rechtsanspruch, als Begründung reicht die derzeitige Corona-Standardbegründung aus) zu erhalten, ist ein Ratenzahlungsansuchen bis spätestens 30.9.2020 (Ende der ursprünglichen Stundungsfrist) zu stellen. Ansonsten werden diese Abgabenstundungen am 15.1.2021 sofort und in voller Höhe fällig und Zahlungserleichterungen können nur im Rahmen der gewöhnlichen BAO-Regeln erwirkt werden.


b.) Ratenzahlung

Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.

Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat. Danach ist eine weitere Ratenzahlung über 6 weitere „angemessene“ Monatsraten zu gewähren, wenn

  • dies beantragt wird und
  • die sofortige Entrichtung des verbleibenden Abgabenbetrags mit erheblichen Härten verbunden wäre.

Hinweis:    Für einen möglichst langen Zahlungsaufschub, sollte ein Antrag eher am Ende der Antragsfrist (30.9.2020) gestellt werden. Dadurch kann eine Ratenzahlung für 12 Monate bis Ende September 2021 bzw in weiterer Folge für weitere 6 Monate bis Ende März 2022 erreicht werden.


In Bezug auf die Ratenzahlungen ist zu berücksichtigen, dass laut den erläuternden Bemerkungen zum Konjunkturstärkungsgesetz die Raten „in Bezug auf die wirtschaftliche Lage angemessen“ sein müssen und somit eine einzelfallbezogene Beurteilung greift.

c.) Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Anspruchszinsen

Die folgenden Stundungszinssätze kommen für den Zeitraum der Zahlungserleichterung zur Anwendung:

ZeitraumStundungszinsen
15.3.2020 bis 15.1.2021keine
16.1.2021 bis 28.2.20212,0%
1.3.2021 bis 30.4.20212,5%
1.5.2021 bis 30.6.20213,0%
1.7.2021 bis 31.8.20213,5%
1.9.2021 bis 31.10.20214,0%
ab 1.11.20214,5%

Abgesehen davon werden für den Veranlagungszeitraum 2020 keine Anspruchszinsen für Einkommens- oder Körperschaftsteuerzahlungen festgesetzt. Weiters sind für Abgaben mit Fälligkeit zwischen dem 15.3.2020 und 31.10.2020 keine Säumniszuschläge festzusetzen (gilt jedoch nicht für Landes- und Gemeindeabgaben).

2. Ausblick

Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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CEO und Co-Founder Matthäus Offner | (c) Find my Werkstatt / Canva

So manche Autofahrer:innen hat wohl schon einmal der Schreck eingeholt, als die Rechnung für das letzte Service geschrieben wurde. Neben hohen Preisen ist es oft schwierig nachzuvollziehen, wie teuer die Reparatur sein darf. Das soll sich nun mit Find my Werkstatt ändern, denn das Wiener Unternehmen möchte Kosten sichtbar und transparent machen. Es stellt dafür digitale Fahrzeugberichte aus, die Autofahrer:innen zeigen, welche Arbeiten laut Wartungsplan vorgesehen sind, welche Ersatzteile benötigt werden und mit welchem Arbeitsaufwand zu rechnen ist.

„Wir machen Informationen zugänglich“

„Wer sein Auto zum Service bringt, weiß meistens nicht, was tatsächlich gemacht werden muss und wie sich die Rechnung zusammensetzt. Genau das wollen wir ändern. Wir machen Informationen zugänglich, die bisher vor allem Werkstätten zur Verfügung standen“, erklärt Matthäus Offner, Geschäftsführer von Find my Werkstatt. Ihm gehören 49 Prozent der Firma, Mehrheitseigentümer ist die pubbles FilmgesmbH.

Find my Werkstatt greift bei seinen Analysen auf technische Fahrzeugdaten, Wartungsvorgaben, Arbeitszeitwerte und aktuelle Ersatzteilpreise zurück. Laut dem Wiener Unternehmen würden die Service- und Reparaturkosten nach einem ähnlichen Prinzip berechnet werden, wie es auch in professionellen Werkstätten üblich sei. Find my Werkstatt betont aber, dass die berechneten Kosten als Orientierung dienen.

Ein Ersatzteil, zwei Preise

„Was mich immer wieder überrascht, sind die enormen Preisunterschiede bei Windschutzscheiben. Für ein und dasselbe Fahrzeug kann eine Windschutzscheibe bei einem Anbieter rund 300 Euro und bei einem anderen weit über 1.000 Euro kosten“, sagt Offner und ergänzt bezüglich der Arbeitskosten: „Der Stundensatz kann von Werkstatt zu Werkstatt um bis zum Dreifachen variieren. Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie groß diese Unterschiede tatsächlich sein können.“ Durch Find my Werkstatt sollen Autofahrer:innen Angebote besser einschätzen können und informiertere Entscheidungen treffen.

Die Plattform würde auch beim Gebrauchtwagenkauf wichtige Informationen zur Verfügung stellen, wodurch Folgekosten besser berücksichtigt werden können. „Ein vermeintlich günstiges Auto kann schnell teuer werden, wenn kurz nach dem Kauf größere Wartungen oder Reparaturen anstehen. Wir wollen, dass man solche Kosten bereits vor dem Kauf besser einschätzen kann“, erklärt Offner.

Recherche nach der passenden Werkstatt

Grundsätzlich wurde Find my Werkstatt vor zwei Jahren gegründet, um eine passende Kfz-Werkstatt in der Nähe zu finden. Nutzer:innen können Betriebe anhand von Standort, angebotenen Leistungen und Bewertungen entdecken und direkt kontaktieren. Bisher habe die Firma 20.000 User:innen und mache laut eigenen Angaben heuer einen Umsatz von rund 100.000 Euro.

Vollständig gebootstrappt, jetzt beginnt Investorensuche

Werkstätte, die auf der Plattform aufgeführt werden möchten, zahlen eine Gebühr zwischen 109 Euro und 150 Euro. Je nach Preis ist eine einfache Listung bis hin zur Verfügungstellung einer Software, die den Prozess des Ersatzteilebesorgens vereinfacht, möglich. Aktuell seien rund 4.300 Werkstätten verzeichnet. Auf der anderen Seite bezahlen Autofahrer:innen pro Bericht zwischen 5,90 Euro und 19,90 Euro. Je nach Preis erhalten sie unterschiedlich ausführliche Informationen. Find my Werkstatt ist bisher eigenfinanziert, wobei man aktuell nach großen Investoren wie Versicherungen, Automarken etc. suche.

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Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

  • Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.
  • Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.
  • Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat.
  • Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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