25.09.2020

Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

Ecovis bietet der brutkasten-Community einen aktuellen Ausblick zu „automatischen“ Steuerstundungen, Ratenzahlung sowie Stundungszinsen, Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden vereinfachte Zahlungserleichterungen unter gewissen Voraussetzungen eingeführt. Im Folgenden hat Ecovis für die brutkasten-Community wesentliche Aspekte überblicksartig zusammengefasst.

1. COVID-Zahlungserleichterungen iZm Steuerzahlungen

a.) „Automatische“ Steuerstundungen

Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.


Hinweis:    Fälle, bei denen eine Stundungsfrist über den 1.10.2020 hinaus bewilligt worden ist, sind nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nicht von der automatischen Stundungsverlängerung erfasst. Für diese Fälle sind daher weitere Anträge auf Zahlungserleichterung erforderlich.


Von dieser „automatischen“ Steuerstundung umfasst sind:

  • alle Abgaben, die bis spätestens 25.9.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, die spätestens bis 27.11.2020 auf dem Abgabenkonto verbucht werden

Hinweis:    Um für diese gestundeten Abgaben nach dem 15.1.2021 eine Ratenzahlung unter den Corona-Begünstigungen (Rechtsanspruch, als Begründung reicht die derzeitige Corona-Standardbegründung aus) zu erhalten, ist ein Ratenzahlungsansuchen bis spätestens 30.9.2020 (Ende der ursprünglichen Stundungsfrist) zu stellen. Ansonsten werden diese Abgabenstundungen am 15.1.2021 sofort und in voller Höhe fällig und Zahlungserleichterungen können nur im Rahmen der gewöhnlichen BAO-Regeln erwirkt werden.


b.) Ratenzahlung

Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.

Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat. Danach ist eine weitere Ratenzahlung über 6 weitere „angemessene“ Monatsraten zu gewähren, wenn

  • dies beantragt wird und
  • die sofortige Entrichtung des verbleibenden Abgabenbetrags mit erheblichen Härten verbunden wäre.

Hinweis:    Für einen möglichst langen Zahlungsaufschub, sollte ein Antrag eher am Ende der Antragsfrist (30.9.2020) gestellt werden. Dadurch kann eine Ratenzahlung für 12 Monate bis Ende September 2021 bzw in weiterer Folge für weitere 6 Monate bis Ende März 2022 erreicht werden.


In Bezug auf die Ratenzahlungen ist zu berücksichtigen, dass laut den erläuternden Bemerkungen zum Konjunkturstärkungsgesetz die Raten „in Bezug auf die wirtschaftliche Lage angemessen“ sein müssen und somit eine einzelfallbezogene Beurteilung greift.

c.) Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Anspruchszinsen

Die folgenden Stundungszinssätze kommen für den Zeitraum der Zahlungserleichterung zur Anwendung:

ZeitraumStundungszinsen
15.3.2020 bis 15.1.2021keine
16.1.2021 bis 28.2.20212,0%
1.3.2021 bis 30.4.20212,5%
1.5.2021 bis 30.6.20213,0%
1.7.2021 bis 31.8.20213,5%
1.9.2021 bis 31.10.20214,0%
ab 1.11.20214,5%

Abgesehen davon werden für den Veranlagungszeitraum 2020 keine Anspruchszinsen für Einkommens- oder Körperschaftsteuerzahlungen festgesetzt. Weiters sind für Abgaben mit Fälligkeit zwischen dem 15.3.2020 und 31.10.2020 keine Säumniszuschläge festzusetzen (gilt jedoch nicht für Landes- und Gemeindeabgaben).

2. Ausblick

Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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Bei der Eröffnung der neuen Space Factory im ESA Phi-Lab Austria am Flughafen Wien-Schwechat: Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit (5. v.l.) Flughafen-Vorstand Günther Ofner (4. v.l.) und (3. v.r.) Michael Moll, Geschäftsführer des ESA Phi-Lab Austria. © RobertHarson

Zwischen glänzenden Antriebstechnologien und echten Satellitenprototypen wird am Mittwochmorgen das obligatorische rote Band zerschnitten: Am Flughafen Wien eröffnet die Space Factory des ESA Phi-Lab Austria. Es tut sich aktuell derart viel in der heimischen Space-Tech-Szene, dass man durchaus ein Auge zudrücken kann, wenn Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei der feierlichen Eröffnung kurzzeitig durcheinanderkommt und die aufstrebenden Startups GATE Space und R-Space verwechselt. Es hatten schließlich beide in letzter Zeit Grund zum Feiern, wie brutkasten berichtete.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit (l.) Flughafen-Vorstand Günther Ofner und (r.) Michael Moll, Geschäftsführer des ESA Phi-Lab Austria © RobertHarson

Neue Hardware für Prototyping

Das Momentum der Branche ist deutlich spürbar. Die neue Einrichtung im Office Park 2 des Flughafen Wiens bietet Technologieunternehmen und Forschungsteams ab sofort eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur für das Prototyping und Testen von Raumfahrttechnologien. Zur Hardware-Ausstattung der Anlage zählen unter anderem 3D-Drucksysteme, eine Klimakammer sowie Reinraumarbeitsplätze.

Das Ziel ist pragmatisch: Die Entwicklungszeiten sollen verkürzt und die finanziellen Eintrittsbarrieren für junge Space-Tech-Unternehmen gesenkt werden. Michael Moll, Head of ESA Phi-Lab Austria, fasst den Nutzen zusammen: „Durch den einfachen Zugang zu professionellen Entwicklungs- und Testmöglichkeiten können Innovationen schneller umgesetzt und neue Kooperationen gefördert werden“.

Besichtigung der neu eröffneten Space Factory © NLK Khittl

Confident Space, Fantana & tenics ziehen ein

Gleichzeitig mit der Eröffnung ziehen drei neue Startups in den Vienna Space Hub ein. Confident Space, ein Spinout der Seibersdorf Laboratories, baut Echtzeit-Strahlungsüberwachungssysteme für Kleinsatelliten, um rechtzeitig vor potenziellen Elektronikausfällen im All zu warnen.

Das Startup Fantana arbeitet im Zuge des Projekts „WideEye“ an einem kompakten Bildgebungsansatz für die Erdbeobachtung. Komplettiert wird das Trio durch das 2021 in Bremen gegründete Unternehmen tenics, das eine Flight- und Ground-Software zur Steuerung von Raumfahrtmissionen beisteuert. Die drei werden das aktuelle Space-Tech Ökosystem, unter anderem bestehend aus Gate Space und R-Space ergänzen.

Der Office Park 2 als künftiges Space-Zentrum

Der Flughafen Wien positioniert sich mit der Erweiterung zunehmend als Knotenpunkt für das heimische Space-Ökosystem. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG, skizziert im Rahmen der Pressekonferenz bereits einen konkreten Ausblick: Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll das gesamte Gebäude des Office Park 2 am Flughafen vollständig mit Unternehmen aus dem Space-Tech-Sektor gefüllt sein. Ein ambitioniertes Ziel, das auch von Landeshauptfrau Mikl-Leitner Zuspruch erhält.

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Stundung und Ratenzahlung: Die rechtzeitige Beantragung von COVID-Zahlungserleichterungen

  • Wie bereits berichtet, werden nach dem 15.3.2020 bewilligte Stundungsanträge der bis 30.9.2020 bescheidmäßig gestundeten Abgabenrückstände per Gesetz automatisch bis 15.1.2021 verlängert.
  • Als Alternative zur Steuerstundung wurde auch eine Ratenzahlungsregelung zur Entrichtung der gestundeten Abgaben geschaffen.
  • Die neue Ratenzahlungsregelung sieht vor, dass das Finanzamt eine Ratenzahlung in 12 „angemessenen“ Monatsraten bei Antragstellung vor Ende der Stundungsfrist (spätestens am 30.9.2020) zu gewähren hat.
  • Die Anwendbarkeit der vereinfachten Zahlungserleichterungsmaßnahmen ist fristgerecht individuell zu prüfen.

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