22.03.2023

Studie: Gründerinnen mit Female Investors wird weniger Kompetenz zugesprochen

Der sogenannte Female Funding Gap existiert nicht nur in Österreich. Startups mit mindestens einer Frau im Gründungsteam bekommen auch in anderen Ländern nachweislich weniger Funding als All-Male-Gründerteams. Eine neue Studie hat nun einen weiteren "unconscious" Nachteil für Gründerinnen bei der Investmentsuche identifiziert.
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Laut Studie hat soziale Homophilie einen weiteren Nachteil für Startup-Gründerinnen © BullRun/AdobeStock
Laut Studie hat soziale Homophilie einen weiteren Nachteil für Startup-Gründerinnen © BullRun/AdobeStock

Soziale Homophilie beschreibt die Neigung, jene Menschen besonders zu mögen, die einem selbst ähnlich sind. Zu dieser Ähnlichkeit gehören zum Beispiel Faktoren wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder Bildungsstand. Auch bei Investments ist dieses Phänomen nichts Neues. Investor:innen geben ihr Geld am ehesten jenen Startup-Foundern, mit denen sie sich identifizieren können. In einer Welt, in der es deutlich mehr Investoren als Investorinnen gibt, kann das bedeuten: Weniger Funding für weibliche Founder. Dem ist nicht unbedingt ein böser Hintergedanke zuzuschreiben, sondern es kann wohl eher in die Schublade “Unconscious Bias” gesteckt werden. Der Harvard Business Review berichtete von einer Studie vom Mai 2022, die sich auf genau diesen Geschlechteraspekt bezieht und eine weitere These formuliert: Zukünftige Investor:innen lassen die Kompetenz von Gründerinnen als Schlüsselfaktor außer Acht, wenn das Startup frühphasige Investments von Frauen erhielt. Folglich sei es für diese Gründerinnen schwieriger, weitere Finanzierungen zu erhalten.

Nur Investorinnen vorzuweisen ist “zweischneidiges Schwert”

Aufgrund des oben aufgeführten Phänomens der Homophilie, lag bisher der Gedanke nahe, dass es mit mehr Investorinnen auch mehr Investments für weibliche Gründerinnen gibt. Denn nach diesem Prinzip würden Frauen eher in die Unternehmen anderer Frauen investieren, deren Potenzial ansonsten übersehen würde. Die Studienautorinnen Isabelle Solal und Kaisa Snellman bezeichnen dies allerdings als zweischneidiges Schwert.

In einer Analyse von 2000 risikokapitalfinanzierten Unternehmen in den USA fanden sie heraus: Die weiblich geführten Startups, deren erste VC-Runde mit ausschließlich Investorinnen aufgestellt wurde, haben eine halb so große Wahrscheinlichkeit, eine zweite Finanzierungsrunde zu raisen, als wenn die erste Runde auch männliche Investoren umfasst. Und das unabhängig von der Höhe der ersten Investmentrunde, der Branche, des Standorts oder dem Ruf der Investor:innen. Was die Autorinnen ebenfalls erkennen: Auf der anderen Seite habe das Geschlecht der Investor:innen der ersten Finanzierungsrunde keinen Einfluss bei männlich geführten Startups gehabt.

Laura und David mit Investments von Katherine und John

Um Gründe für diese Tendenzen zu finden, führten Solal und Snellman ein Experiment durch. Sie ließen 200 MBA Student:innen und Investor:innen ein Startup-Pitch anschauen – entweder präsentiert von “Laura” oder von “David”. Während die Pitches inhaltlich identisch waren, unterschied sich eine Zusatzinformation für die Teilnehmer:innen. Einer Hälfte wurde erzählt, dass das Startup bereits ein Funding von einem Investor namens “John” erhalten habe. Der anderen Hälfte wurde erzählt, dass das vorherige Funding von einer Investorin namens “Katherine” kam. Anschließend sollten die Teilnehmer:innen die Qualität des Pitches und die Kompetenz der Gründer:in bewerten.

Das Ergebnis: Lauras Bewertung fällt gleich aus, wie Davids Bewertung, wenn ihr Investment vom John kam. Wenn Lauras erstes Funding allerdings von Katherine kam, wird ihr Pitch von den Teilnehmer:innen als schlechter und sie selbst als weniger kompetent bewertet. Ein Ergebnis, das auch Selma Prodanovic, u.a. Vizepräsidentin des European Business Angel Networks (EBAN), überraschte. Auf LinkedIn bezeichnete sie die Information als “wohl eines der erschütterndsten Studienergebnisse” die sie in letzter Zeit gelesen hat.

In ihrem eigenen Arbeitsalltag als Business Angel habe sie diese Tendenz noch nicht bemerkt, wie sie dem brutkasten erklärt. “Ich kann es mir aber durchaus vorstellen – angesichts der gesamten Geschlechter-Asymmetrie in der Szene. Diese Ergebnisse sind erschreckend! Wir schaffen gerade Bewegung in die richtige Richtung und dann muss alles in Frage gestellt werden”, meint Prodanovic.

Der “attribution bias” bei Investments

Ihr Ergebnis begründen die Studienautorinnen mit einem psychologischen Effekt namens “attribution bias”. Er beschreibt die Tendenz, das Verhalten einer Person mit deren Charaktereigenschaften zu erklären, anstatt äußere Umstände einzubeziehen. Das heißt laut Solal und Snellman im Falle des Experiments: Wenn Menschen sehen, dass eine Gründerin einen männlichen Investor hat, gehen sie davon aus, dass sie das Investment aufgrund ihrer Kompetenz und einem starken Startup erhalten hat. Wenn Menschen jedoch sehen, dass eine Gründerin eine Investorin hat, begründen sie deren Investmenterfolg mit ihrem Geschlecht, anstatt ihrer Kompetenz. Folglich nehmen neue potenzielle Investor:innen an, dass die Gründerin weniger kompetent ist – unabhängig von ihrer tatsächlichen Qualifikation.

Trotz dieser Ergebnisse betonen die Studienautorinnen, dass sie Gründerinnen nicht davon abraten möchten, Investments von Investorinnen anzunehmen. Nicht zuletzt seien dabei auch Networking und Mentorships von Investorinnen in diesem Kontext ein wichtiger Gewinn für Startup-Gründerinnen.

Handeln: So kann man auf solche Studienergebnisse reagieren

“Wenn wir schon die Daten haben, dann müssen wir auch handeln”, findet Selma Prodanovic. Dabei verweist sie auf zwei Ebenen: Einerseits setze man sich mit dem “EBAN Gender Balanced Investing Manifesto” bereits für mehr Geschlechterdiversität auf Investor:innen-Seite, in Gründungsteams und in den Startup-Boards ein. Andererseits sei es laut Prodanovic wichtig, jetzt noch tiefer in das Thema einzutauchen, indem man Gespräche führt, ein besseres Verständnis für Biases entwickelt und dann einen konkreten Plan umsetzt. Besonders kompliziert sei dabei das bestehende Dreieck der Szene: Es betrifft nicht nur Startups, sondern auch Business Angels und VCs.

Selma Prodanovic appelliert für mehr Awareness-Building, um diese unterbewussten Vorurteile aus der Investmentwelt zu vertreiben. “Das passiert (meistens) nicht bewusst und daher müssen wir darüber reden, aufklären und uns noch mehr auf Daten stützen”, betont sie abschließend.

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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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