07.03.2023

Funding Gap: 2022 haben 2 Prozent rein weiblich geführte Startups Investments erhalten

Mit dem Female Startup Funding Index blicken EY und Female Founders auf Startup-Investments in 2022 und stellen erneut fest: Startups mit mindestens einer Frau im Gründungsteam erhalten weniger Investments als jene mit ausschließlich Männern.
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Der Female Startup Funding Index 2022 gibt einen Eindruck vom Geschlechterverhältnis in die Finanzierungsrunden des Jahres © Gorodenkoff/AdobeStock
Der Female Startup Funding Index 2022 gibt einen Eindruck vom Geschlechterverhältnis in die Finanzierungsrunden des Jahres © Gorodenkoff/AdobeStock

Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY hat gemeinsam mit Female Founders eine Studie zu Startup-Investments in Österreich veröffentlicht, die sich speziell das Geschlechterverhältnis in den Founderteams mit dem damit zusammenhängenden Finanzierungsvolumen anschaut. Nachdem bereits im September 2022 ein Blick auf das erste Halbjahr geworfen wurde, betreffen die neuen Zahlen das gesamte Jahr 2022. Dabei konzentrierte man sich auf Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich, die vor maximal zehn Jahren gegründet wurden. Die Zahlen bestätigen erneut, dass der Begriff “Female Funding Gap” – also, dass Frauen weniger Investments erhalten als Männer – seine Berechtigung hat. 

Krise: Weniger Investments im zweiten Halbjahr 2022

Im Vergleich zu den ersten sechs Monaten von 2022 macht sich das Krisenjahr mit Inflation und Co. im zweiten Halbjahr deutlich bemerkbar und schlägt sich auch in Österreichs Startup-Finanzierungen nieder. Denn während noch im ersten Halbjahr eine Rekordsumme von 881 Millionen-Euro-Investments festzuhalten ist, waren es in der zweiten Hälfte des Jahres nur noch 125 Millionen-Euro-Investments. Auch im Vergleich zum Vorjahr stellen EY und Female Founders ein um 18 Prozent geringeres Finanzierungsvolumen fest – was allerdings dennoch die insgesamt zweithöchste Zahl darstellt.

Geschlechterverteilung: 2 zu 105

Im Jahr 2022 haben laut Index 130 Startups mit insgesamt 294 Gründer:innen Finanzierungen erhalten. Davon waren 26 Founder weiblich. Anders gesagt lässt sich zusammenfassen: Bei den 130 Startups hatten 105 Startups rein männliche Founderteams, 23 gemischte Founderteams und zwei rein weibliche Founderteams Investments erhalten.

Hinzu kommt laut EY und Female Founders eine klaffende Lücke im Finanzierungsvolumen: 87 Prozent des Finanzierungsvolumens ging 2022 an rein männlich geführte Startups. Jedoch ist hier zu beachten, dass die Finanzierungsrunden von GoStudent und TTTechAuto im ersten Halbjahr 2022 einen sehr großen Anteil des Investitionskapitals ausmachen. Der Head of Startup bei EY, Florian Haas, liefert eine Begründung dafür, dass deutlich mehr Geld an männlich besetzte Gründungsteams geht:

Der Anteil an Gründerinnen in Österreich liegt bei nicht einmal einem Fünftel, bei Investorinnen sogar noch niedriger. Wie viele Studien zeigen, investieren männliche Investoren vor allem in männliche Gründer. Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig Initiativen für Female Entrepreneurship und Female Investors sowie insbesondere spezielle Fonds für Investment in gender-diverse Teams sind.

Genderdiverse Gründungsteams für mehr Resilienz

Mit Letzteren verweist Haas wohl unter anderem auf die Tätigkeiten von Female Founders, die sich speziell auf die Förderung von Frauen in der Tech-Startupwelt konzentrieren, und Fund F, einen Fonds, der in Startups mit gender-diversen Founderteams investiert. Lisa Fassl ist nicht nur Co-Gründerin von Female Founders, sondern zusammen mit Co-Gründerin Nina Wöss, auch Managing Partner von Fund F. Mit ihrer Arbeit wollen sie eine Lösung bieten, um die Geschlechterlücke im Funding zu schließen. Ein zentraler Grund sei dabei die höhere Resilienz, die gemischte Teams aufzeigen würden. Zu ihrer Zielsetzung erklärt Fassl:

Mit Fund F adressieren wir die schwierige Finanzierungssituation von gender-diversen Teams auf zwei Ebenen: Einerseits investieren wir in Unternehmen mit mindestens einer Frau im Founding Team, die auch entsprechend ‚decision-making power‘ hat. Andererseits sprechen wir auch in unserem Fundraising gezielt Frauen an, die die finanziellen Möglichkeiten haben, in Venture Capital Fonds zu investieren.

Fund F verzeichne momentan 36 Prozent weibliche Investorinnen, die direkt in Fund F investiert haben, sowie Investmentmanagerinnen bei ihren größten institutionellen Kapitalgeber:innen. Davon würden viele Frauen ihr Investment als Option nutzen um einen ersten Schritt in die Tech- beziehungsweise Startup-Szene zu wagen und eventuell selbst Business Angel zu werden. Apropos Tech-Szene: Mit Blick auf die Branchen im Female Startup Funding Index 2022 ist der Frauenanteil am höchsten in den Gründungsteams von AgriTech-Startups (40 Prozent), Hardware-Startups (18 Prozent), sowie Health-Startups und Mobility-Startups (beide 16 Prozent).

Österreich ist dennoch EU-Vorreiter

Bei all diesen Zahlen bleibt beachtenswert, dass Österreich damit eine Vorreiterrolle einnimmt. Laut einer Studie des WU Gründungszentrums im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft hat Österreich im Jahr 2022 mit 36 Prozent EU-weit den höchsten Anteil an Startups mit mindestens einer Frau im Founderteam. Haas stellt dabei aber abschließend fest: „Je höher die Wachstumsphase und je höher das Finanzierungsvolumen, desto geringer wird der Frauenanteil. Die Millionen-Investments gehen fast ausschließlich auf das Konto von rein männlich zusammengesetzten Führungsteams“.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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