21.09.2023

Studie: 8 von 10 Selbständigen wissen nicht genau, wie viel sie für die Pension sparen müssen

Das Wiener FinTech Startup Froots kooperiert mit der HDI Lebensversicherung AG. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentieren die beiden Unternehmen eine Studie zur finanziellen Realität von Selbständigen, die ihr neues steuersparendes Vorsorgeprodukt unterstützen soll.
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Eine Person neben einem Taschenrechner macht Notizen mit der rechten Hand. Mit der linken Hand gibt sie eine Euro Münze in ein Glas voller Münzen.
(c) lovelyday12 - stock.adobe.com

Das Wiener FinTech Froots hat gemeinsam mit der HDI Lebensversicherung AG und dem Umfrageinstitut Integral eine repräsentative Studie veröffentlicht, die sich mit der finanziellen Welt von Selbständigen befasst. Fast zwei Drittel der Befragten sparen mehr als fünf Prozent ihres Gewinns. Jedoch wissen acht von zehn Selbständigen nicht, wieviel Geld sie genau brauchen, um ihren derzeitigen Lebensstandard im Ruhestand beizubehalten.

Gleichzeitig ist die Hoffnung für die Zukunft unter Selbständigen in Österreich nicht gerade groß. Ungefähr die Hälfte der Befragten gibt an, sich Sorgen über ihre finanzielle Zukunft zu machen. 58 Prozent davon sind Frauen. Die Zufriedenheit über die Beratung über Investmentprodukte für Selbständige ist genau zweigeteilt – signifikant zufriedener damit sind jedoch Menschen, die angegeben haben, im letzten Jahr 30.000 Euro oder mehr Gewinn eingefahren zu haben.

Paragraf-14-Investmentfonds als Steuersparer

Auch Selbständige, die über die Möglichkeit von sogenannten „Paragraf-14-Investmentfonds“ Bescheid wissen, geben sich in diesem Bereich deutlich sicherer. Diese Investmentfonds zeichnen sich dadurch aus, dass ein Gewinnfreibetrag von bis zu 45.350 Euro steuerfrei investiert werden kann, wenn der Fonds gewissen Anforderungen entspricht. Laut Studie nutzen fast zwei Drittel der Paragraf-14-Anleger diese Möglichkeit, um Steuern zu sparen.

Das Startup Froots präsentierte gestern einen auf ETFs basierten, breit gestreuten Fonds, der diesen Anforderungen entsprechen soll – und somit steuerbegünstigtes Investieren für Selbständige ermöglichen soll. Nach vier Jahren kann das investierte Kapital aus diesem Fonds entnommen werden. In Kooperation mit der HDI Leben kann der Bestand anschließend in eine breitgestreute fondsgebundene Lebensversicherung angelegt werden, um auch langfristige Finanzplanung zu ermöglichen. Froots selbst bezeichnet die präsentierte Anlagemöglichkeit als „steueroptimierte Altersvorsorge“.

Michael Miskarik (HDI Leben) David Mayer Heinisch (CEO froots), Christian Wagner (HDI Leben) stehen vor einer Videowall
vlnr: Michael Miskarik (HDI Leben) David Mayer Heinisch (CEO froots), Christian Wagner (HDI Leben) (c) froots

Ziel: Über der Inflation liegen

Die All-in-One Kombination von „Froots Multi Asset §14“ und der fondsgebundenen Lebensversicherung von HDI Leben soll ab Mitte Oktober verfügbar sein. Das Renditeziel des Multi Asset Fonds soll über der Inflation liegen, die nach Erwartungen von Froots in den nächsten Jahren etwa zwei bis drei Prozent betragen soll. Das Zielvolumen für die nächsten drei Jahre wurde im dreistelligen Millionenbereich beziffert.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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