08.05.2025
PV

Stromtastic: Leondinger Energy-Startup mit 6 Millionen Euro Umsatz 2 Jahre nach Gründung

Stromtastic unter Marco Steindl möchte die Energiebranche mit smarter Steuerungssoftware und einem großen Netzwerk an Elektrikern und Installateuren mitgestalten. Und ist in der kurzen Zeit seines Bestehens sehr erfolgreich.
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Stromtastic
© Stromtastic - Marco Steindl von Stromtastic.

„Wir sind relativ spontan gestartet“, sagt Stromtastic-Founder Marco Steindl zu seinen Anfängen, „mit dem Ziel, die Energiewende mitzugestalten. Und haben uns entschieden über Partner zu gehen. Mit regionalen Elektrikern und Installateuren.“ Mit dieser Vision im Kopf entwickeln er und sein Team seit 2022 eine herstellerunabhängige Softwarelösung für Lastmanagement und dynamische Strompreise, die eine intelligente Steuerung von Photovoltaikanlagen, Speichern und Ladeinfrastruktur per App ermöglicht.

Stromtastic: Expansion nach Deutschland

Denn die Elektrifizierung des Fuhrparks ist in vielen Unternehmen längst kein Zukunftsthema mehr: „Besonders in der E-Mobilität tut sich einiges“, sagt Steindl. „Fuhrparks werden umgestellt, doch häufig gibt es Probleme mit zu hohen Anlaufströmen und unterdimensionierten Zuleitungen.
Wir analysieren solche Herausforderungen projektspezifisch und entwickeln passende Alternativen – etwa durch den Einsatz von PV-Anlagen oder intelligenten Zwischenspeichern. Mit namhaften Kunden und aktuell über 80 Partnern sind wir bereits stark vernetzt. Derzeit bauen wir unsere Aktivitäten verstärkt in Richtung Deutschland aus, mit dem Ziel, unser Netzwerk auf 150 Partner zu erweitern.“

Zehn Millionen Euro Umsatz

Die Planung, Montage und Installation von PV-Anlagen, Gewerbespeichern und Superchargern erfolgt dabei durch das hauseigene Technik-Team. Ein besonderer Vorteil sei zudem, dass Stromtastic Dachdecker- und Elektriker-Kompetenz in einem Unternehmen vereine.

Zu den konkreten Anwendungsbereichen bei Stromspeichern gehören die Integration in Solaranlagen und Windparks, Stromversorgung für Industriebetriebe, Notstromlösungen für kritische Infrastrukturen sowie Peak Shaving und Netzstabilisierung. Beim Energie-Management-System (EMS) wird durch das Unternehmen eine Verbindung von Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Stromspeichern und Intelligenten Haushaltsgeräten ermöglicht. Die Ladestationen indes bieten Ladeleistungen von 40 kW und 80 kW; mit der Stromtastic-Software ist es zudem möglich, den Strom öffentlich zu verkaufen und die Nutzung flexibel zu steuern.

Im ersten Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von 2,7 Millionen Euro erzielt, im zweiten Jahr sechs Millionen Euro. Für 2025 sind zehn Millionen Euro geplant – mit einer aktuellen Zielerreichung von 105 Prozent liege das Unternehmen bereits über Plan.

Stromtastic vor nächstem Schritt

„Unsere Softwarelösung hebt Energiemanagement auf das nächste Level: Sie ist offen für alle Hersteller und ermöglicht eine automatisierte, kosteneffiziente Steuerung – das ist einzigartig in der Branche“, so Steindl weiter. Bisher habe man alles ohne Fremdkapital geschafft, aber um den nächsten großen Schritt zu gehen, suche man gezielt nach Investoren.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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