21.10.2024
UNTERNEHMERPREIS

Storebox-Gründer Johannes Braith mit dem EY Entrepreneur of the Year ausgezeichnet

Die Beratungsorganisation EY vergab am Freitagabend zum 19. Mal den "EY Entrepreneur Of The Year" Award in Österreich. Johannes Braith von Storebox, Österreichs Scaleup des Jahres 2024, wurde in der Kategorie "Startups" ausgezeichnet. brutkasten war vor Ort.
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(c) EY/Point of View

Im Zuge der „Entrepreneur of the Year“-Gala wird die Wiener Hofburg jedes Jahr in ein festliches Galabankett verwandelt. Smoking für die Herren und Abend- oder Cocktailkleid für die Damen sind Voraussetzung, um an diesem glanzvollen Abend teilzunehmen. Am Freitagabend war es dann wieder so weit: Bereits zum 19. Mal wurde der “EY Entrepreneur Of The Year” Award in Österreich vergeben. Mit dem Preis werden jedes Jahr ausgewählte Entrepreneure für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Führung von Mitarbeiter:innen und gesellschaftliche Verantwortung.

Johannes Braith: “Können schnell auf Marktsituationen reagieren”

Der Wettbewerb um die Auszeichnung als Entrepreneur Of The Year in der Kategorie “Startups” wurde dieses Jahr wieder über den separat ausgetragenen EY Scale-up Award durchgeführt, den Johannes Braith mit Storebox bereits im Juni für sich entscheiden konnte (brutkasten berichtete). Braith wurde somit auch als Entrepeneur des Jahes in der Kategorie “Startups” beim EY Entrepreneur Of The Year geehrt. Im Vorjahr wurden mit diesem Preis übrigens Kilian Kaminski und Peter Windischofer von refurbed ausgezeichnet (brutkasten berichtete).

“Einer unserer Erfolge ist es sicherlich, sehr schnell auf Marktsituationen zu reagieren und dementsprechend einzigartige Lösungen schaffen zu können”; so Braith im Zuge der Ehrung.

Storebox auf Expansionskurs

Das österreichische Lager- und Logistikunternehmen Storebox eröffnete erst Anfang Oktober seinen 350. Standort. Ingesamt zählt das Unternehmen 21.000 Lagerabteile in über 200 Städten verteilt auf sechs Länder. Neben Österreich und Deutschland sind das die Niederlande, Luxemburg, Belgien und die Schweiz. Zentral für das stetige Wachstum ist auch die kontinuierliche Expansion in den Niederlanden, wo auch der 350. Standort eröffnet wurde (brutkasten berichtete)

Storebox wurde 2016 gegründet und bietet neben zentral gelegenen Lagermöglichkeiten für Privatkund:innen auch B2B-Lösungen für die letzte Meile, wie Micro-Hubs und Paketwände an. Die Standorte von Storebox können rund um die Uhr digital gebucht und genutzt werden.

Die Preisträger:innen und Entrepreneure des Jahres:

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in fünf Kategorien vergeben: “Innovation & Hightech”, “Nachhaltigkeit & Greentech“, “Handel“, „Dienstleistungen” und „Social Entrepreneur“.

In der Kategorie “Dienstleistungen” wurde auch Johannes Ferner von fiskaly als “Preisträger” geehrt. Fiskaly unterstützt Unternehmen mit Cloud-basierter Technologie, um Geschäftsfälle und Zahlungen am Point of Sale zu fiskalisieren und Belege elektronisch abzusichern. Im Juni gab das Scaleup den Einstieg des Private Equity-Investors Verdane bekannt, wobei sich die Finanzierungsrunde auf mindest 20 Millionen Euro belief (brutkasten berichtete).

Kategorien Nachhaltigkeit & GreenTech

Entrepreneur Of The Year: Erich Wiesner, WIEHAG
Preisträger: Gilbert und Richard Frizberg, F-Energies
Preisträger: Andreas Wilfinger, RINGANA

Kategorie Innovation & Hightech

Entrepreneur Of The Year: Erich Raffeiner, Sprecher Automation
Preisträger:innen: Brigitte und Josef Ortner, Ortner Reinraumtechnik
Preisträger: Markus Konrad, Konrad Forsttechnik

Kategorie Handel

Entrepreneur Of The Year: Manfred Kröswang, Kröswang Gastro
Preisträger: Karl Schwarz, Privatbrauerei Zwettl
Preisträger:innen: Fritz Wutscher sen., Alexandra Wutscher-Hold und Fritz Wutscher jun., sehen!wutscher

Kategorie Dienstleistungen

Entrepreneur Of The Year: Wolfgang Kradischnig, DELTA Gruppe
Preisträger: Rainer Kalkbrener und Stefan Csizy, ACP Group AG
Preisträger: Johannes Ferner, fiskaly

Kategorie Social Entrepreneur

Entrepreneur Of The Year: Kathrin Resch und Rita Stern, sozKom
Preisträger: Tobias Holzinger, LeadMe
Preisträger: Georg Tschare, Sign Time

Sonderpreis

Der Sonderpreis für das unternehmerische Lebenswerk ging an Helmut List von AVL List. Als langjähriger CEO hat List das Unternehmen zu einem der weltweit führenden
Technologieanbieter im Bereich Antriebssysteme gemacht.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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