16.11.2020

„Stopp Corona“: Neuerlicher Appell zur Installation der Covid-App

Angesichts des zweiten Lockdowns appelliert das Gesundheitsministerium erneut an die Bevölkerung, die "Stopp Corona"-App zu installieren. So soll eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.
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Stopp Corona-App - Rotes Kreuz uniqa Accenture
(c) Rotes Kreuz: "Stopp Corona"-App

Am Montag haben Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Gerry Foitik, der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, und Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres erneut an die Bvölkerung appelliert die Tracing-App „Stopp Corona“ zu installieren und zu verwenden. Damit sollen alle Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag gegen die Überlastung des Gesundheitssystems leisten.

„Stopp Corona“-App meldet Fälle bei Kontakten

Die App dokumentiert den Kontakt mit anderen Nutzern und meldet, wenn eine der Kontakte positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder ein Verdacht besteht. Ebenso erfolgt eine Entwarnung, wenn der entsprechende Test der Kontaktperson negativ ausgefallen ist. Foitik betont in diesem Kontext auch die einfache Nutzbarkeit der App: Es sei ein „wesentlicher, aber sehr einfacher Beitrag, Menschen zu schützen“, sagt er.

Gesundheitsministerium übernimmt Finanzierung

Laut Anschober hat das Gesundheitsministerium nun die Finanzierung der „Stopp Corona“-App übernommen. Es werden knapp eine Million Euro für den Weiterbetrieb und den Ausbau zur Verfügung gestellt.

Ab 14. Dezember soll es auch möglich sein, dass die heimische App mit den nationalen Apps anderer EU-Staaten kommunizieren kann, heißt es weiter. Zuletzt war unter anderem kritisiert worden, dass jeder Staat hier seine eigene Lösung forciert – was bei Auslandsreisen die App des eigenen Landes dementsprechend nutzlos macht.

App bleibt weiterhin freiwillig

Trotz des Appells wird seitens des Gesundheitsministeriums betont, dass die Nutzung der App freiwillig bleiben soll. Die entsprechende Diskussion rund um eine mögliche verpflichtende Nutzung der App hatte im Frühsommer für Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Über das Bekenntnis zur Freiwilligkeit sei man sich auch innerhalb der Regierung einig, betont Anschober.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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AI Summaries

„Stopp Corona“: Neuerlicher Appell zur Installation der Covid-App

  • Die App dokumentiert den Kontakt mit anderen Nutzern und meldet, wenn eine der Kontakte positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder ein Verdacht besteht.
  • Foitik betont in diesem Kontext auch die einfache Nutzbarkeit der App: Es sei ein „wesentlicher, aber sehr einfacher Beitrag, Menschen zu schützen“, sagt er.
  • Laut Anschober hat das Gesundheitsministerium nun die Finanzierung der „Stopp Corona“-App übernommen. Es werden knapp eine Million Euro für den Weiterbetrieb und den Ausbau zur Verfügung gestellt.
  • Ab 14. Dezember soll es auch möglich sein, dass die heimische App mit den nationalen Apps anderer EU-Staaten kommunizieren kann, heißt es weiter.
  • Zuletzt war unter anderem kritisiert worden, dass jeder Staat hier seine eigene Lösung forciert – was bei Auslandsreisen die App des eigenen Landes dementsprechend nutzlos macht.
  • Trotz des Appells wird seitens des Gesundheitsministeriums betont, dass die Nutzung der App freiwillig bleiben soll.

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