16.11.2020

“Stopp Corona”: Neuerlicher Appell zur Installation der Covid-App

Angesichts des zweiten Lockdowns appelliert das Gesundheitsministerium erneut an die Bevölkerung, die "Stopp Corona"-App zu installieren. So soll eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.
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Stopp Corona-App - Rotes Kreuz uniqa Accenture
(c) Rotes Kreuz: "Stopp Corona"-App

Am Montag haben Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Gerry Foitik, der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, und Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres erneut an die Bvölkerung appelliert die Tracing-App “Stopp Corona” zu installieren und zu verwenden. Damit sollen alle Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag gegen die Überlastung des Gesundheitssystems leisten.

“Stopp Corona”-App meldet Fälle bei Kontakten

Die App dokumentiert den Kontakt mit anderen Nutzern und meldet, wenn eine der Kontakte positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder ein Verdacht besteht. Ebenso erfolgt eine Entwarnung, wenn der entsprechende Test der Kontaktperson negativ ausgefallen ist. Foitik betont in diesem Kontext auch die einfache Nutzbarkeit der App: Es sei ein “wesentlicher, aber sehr einfacher Beitrag, Menschen zu schützen”, sagt er.

Gesundheitsministerium übernimmt Finanzierung

Laut Anschober hat das Gesundheitsministerium nun die Finanzierung der “Stopp Corona”-App übernommen. Es werden knapp eine Million Euro für den Weiterbetrieb und den Ausbau zur Verfügung gestellt.

Ab 14. Dezember soll es auch möglich sein, dass die heimische App mit den nationalen Apps anderer EU-Staaten kommunizieren kann, heißt es weiter. Zuletzt war unter anderem kritisiert worden, dass jeder Staat hier seine eigene Lösung forciert – was bei Auslandsreisen die App des eigenen Landes dementsprechend nutzlos macht.

App bleibt weiterhin freiwillig

Trotz des Appells wird seitens des Gesundheitsministeriums betont, dass die Nutzung der App freiwillig bleiben soll. Die entsprechende Diskussion rund um eine mögliche verpflichtende Nutzung der App hatte im Frühsommer für Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Über das Bekenntnis zur Freiwilligkeit sei man sich auch innerhalb der Regierung einig, betont Anschober.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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“Stopp Corona”: Neuerlicher Appell zur Installation der Covid-App

  • Die App dokumentiert den Kontakt mit anderen Nutzern und meldet, wenn eine der Kontakte positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder ein Verdacht besteht.
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  • Ab 14. Dezember soll es auch möglich sein, dass die heimische App mit den nationalen Apps anderer EU-Staaten kommunizieren kann, heißt es weiter.
  • Zuletzt war unter anderem kritisiert worden, dass jeder Staat hier seine eigene Lösung forciert – was bei Auslandsreisen die App des eigenen Landes dementsprechend nutzlos macht.
  • Trotz des Appells wird seitens des Gesundheitsministeriums betont, dass die Nutzung der App freiwillig bleiben soll.

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