10.04.2020

Stopp Corona-App & Datenschutz: Keine User-ID und viel Unschärfe

Das Rote Kreuz und Accenture Österreich beantworteten heute Fragen zur Stopp Corona-App - insbesondere zum Thema Datenschutz bei den neuen Funktionen in der zweiten Version.
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Stopp Corona-App - Rotes Kreuz uniqa Accenture
(c) Rotes Kreuz: "Stopp Corona"-App

Gestern wurde die zweite Version der von Accenture Österreich entwickelten Stopp Corona-App des Roten Kreuzes für iOS und Android online gestellt – der brutkasten berichtete bereits im Vorfeld. In einem Pressegespräch beantworteten heute Bundesrettungskommandant Gerry Foitik, Accenture Österreich-Chef Michael Zettel und Christian Winkelhofer, Projektleiter der Stopp-Corona-App bei Accenture, Fragen zur App und insbesondere zum Datenschutz.

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Nach Containment und Mitigation kommt wieder Containment

Generell stehe man in der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in Österreich nach einer ersten “Containment”-Phase ab Februar und einer “Mitigation”-Phase ab Mitte März nach Ostern wieder in einer zweiten “Containment”-Phase. In dieser gebe es mehrere Strategien zur Eindämmung der Pandemie. “Hier geht es um das schnelle Auffinden und Isolieren von Erkrankten. Dazu braucht es eine gute Informationslage in der Bevölkerung, eine schnelle Erkennung von Verdachtsfällen und dann eine schnelle Testung”, sagt Foitik. In der ersten Containment-Phase hätten die damals verfolgten Strategien nicht ausgereicht, um die exponentielle Entwicklung der Coronavirus-Epidemie in Österreich aufzuhalten.

Stopp Corona-App: Zeitgewinn bei Kontaktpersonen-Management

“Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Kontaktpersonen-Management”,erklärt der Bundesrettungskommandant. “Infizierte erstellen dazu ja ein detailliertes Protokoll über Kontaktpersonen der vergangenen 48 stunden, die sich dann laut behördlichem Bescheid ‘absondern’, also isolieren müssen. Genau hier setzt die Stopp Corona-App an, um Menschen und Behörden zu unterstützen und wertvolle Stunden zu gewinnen”. Denn Infizierte würden im Median erst nach fünf bis sechs Tagen Symptome zeigen, seien aber bereits bis zu 48 Stunden davor infektiös. Werden Kontaktpersonen bereits bei Verdacht informiert – wie mit der App vorgesehen – und nicht erst nach einem positiven Test, können diese sich bereits isolieren, bevor sie selbst infektiös werden und die Infektionskette werde unterbrochen. Die App sei aber “kein Allheilmittel”, betont Foitik.

“Infektionsgefährlicher Kontakt” kann automatisch erfasst werden

Konkret können User mit der App über den Tag Kontakte sammeln, was inzwischen, mit Zustimmung der User, auch automatisiert möglich ist (wobei Bluetooth nur bei Android im Hintergrund laufen kann und die App bei iOS daher aktiv laufen muss). Als “infektionsgefährlicher Kontakt” gilt dabei prinzipiell, wenn über einen Zeitraum von länger als 15 Minuten ein Abstand von weniger als zwei Meter bestand, bzw. man gemeinsam auf kleinem (geschlossenen) Raum, etwa in einem Auto war. Jeder User hat ein eigenes komplett anonymes Kontakttagebuch, das er gleich informieren kann, wenn ein Verdacht besteht, der über einen Test mit drei Fragen geklärt wird (Anm.: Fieber über 38 Grad Celsius, trockener Husten, andere plausible Erklärung für die Symptome). Damit wird eine virtuelle Ampel auf “gelb” gestellt und alle Kontakte der letzten 48 Stunden informiert. Nach einem klärenden Test kann diese dann vom User je nach Ergebnis auf “grün” oder “rot” umgestellt werden.

Datenschutz in der Stopp Corona-App

Neben einer nach kurzer Zeit wieder beendeten Diskussion um die mögliche verpflichtende Nutzung der App (diese wurde dann ausgeschlossen) traten in der Öffentlichkeit zuletzt auch zahlreiche Fragen zum Thema Datenschutz in der Stopp Corona-App auf. “Wenn man die Server hacken würde, würde man nur verschlüsselte Nachrichten finden. Und wenn man diese entschlüsseln würde, bekäme man nur die Information, dass Kontakte zwischen Personen stattgefunden haben, aber keine weiteren Einblicke dazu”, erklärt Accenture-Projektleiter Winkelhofer. Denn User hätten in dem System überhaupt keine ID.

“Zeitliche Unschärfe”

“Sie müssen auch keinerlei Angaben zu ihrer Person machen. Lediglich, wenn Verdacht besteht, müssen sie ihre Telefonnummer angeben, um ihre Angabe per TAN-Code zu bestätigen”, ergänzt Accenture Österreich-Chef Zettel. Die Kontakt-Informationen würden nur lokal am Handy gespeichert – anonym, verschlüsselt und mit “zeitlicher Unschärfe”, erklärt Winkelhofer. Der Server (Anm. Cloud-Server mit Standort Frankfurt a.M.) agiere “nur als Postbote”, wobei auch statistische Daten verschlüsselt und mit zeitlicher Unschärfe weitergeleitet werden würden. Nach 30 Tagen würden die Daten am Smartphone gelöscht – oder bei Löschen der App. Der Projektleiter stellt jedenfalls klar: “Mit Big Data hat das nichts zu tun”.

Code an Datenschutz-NGOs offengelegt, Austausch mit Novid20 und Pepp-PT

Michael Zettel machte auch noch weitere Angaben zu den Plänen, den Code Open Source zugänglich zu machen. “Das ist ein Arbeitsschritt, der einiges an Vorbereitung braucht. Der Code muss gut dokumentiert und abgesichert sein. Es bedarf auch einer rechtlichen Hinterlegung als Open Source Lizenz”, so Zettel. Eine breitere Offenlegung werde “wahrscheinlich in ein paar Wochen” erfolgen, davor wolle man noch etwaige Sicherheitslücken beheben. An verschiedene Uni-Institute und Datenschutz-NGOs wie NOYB oder Epicenter Works habe man den Code aber bereits weitergegeben. Auch mit dem Novid20-Team gebe es einen regen Austausch. International sei man mit dem Team hinter Pepp-PT in Gesprächen, um auf Dauer eine international akkordierte Lösung zu bieten.

Archiv: Roundtable zu Tech und Datenschutz in der Coronakrise


⇒ Page des Roten Kreuzes zur App

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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Stopp Corona-App & Datenschutz: Keine User-ID und viel Unschärfe

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  • Die Kontakt-Informationen würden nur lokal am Handy gespeichert – anonym, verschlüsselt und mit “zeitlicher Unschärfe”, erklärt Projektleiter Winkelhofer.
  • User hätten gar keine ID.
  • “Sie müssen auch keinerlei Angaben zu ihrer Person machen. Lediglich, wenn Verdacht besteht, müssen sie ihre Telefonnummer angeben, um ihre Angabe per TAN-Code zu bestätigen”, ergänzt Accenture Österreich-Chef Zettel.

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