06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: “Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.”

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

“Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen”, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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“Nur wenn unsere Unternehmen hierbleiben, können sie auch zum Klimaschutz beitragen”

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Elisabeth Zehetner | (c) Oecolution
Elisabeth Zehetner | (c) Oecolution

*Diese Themenpartnerschaft erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Zu strenge Klimagesetze für Unternehmen können dem Klima schaden – das klingt auf den ersten Blick paradox, ist aber bei genauerer Betrachtung völlig logisch. Denn durch Überregulierung und Bürokratie, kombiniert mit hohen Lohnnebenkosten und Energiekosten, drohen regionale Betriebe abzuwandern.

“Es wäre nicht nur mit Blick auf Arbeitsplätze, Ausbildung und Wohlstand verantwortungslos, diese Betriebe etwa durch eine zu rigide Klimagesetzgebung und überbordende Bürokratie sowie hohe Energiekosten aus Österreich zu vertreiben. Die Menschen sehen klar, dass das auch Klima und Umwelt schaden würde, weil in anderen Regionen nicht so umweltfreundlich produziert wird“, sagt Elisabeth Zehetner, Geschäftsführerin von oecolution. Die Initiative hat es sich zum Ziel gesetzt, in Österreich Klimaschutz und wirtschaftlichen Erfolg im Einklang miteinander zu fördern.

Ein besonders wichtiges Ziel ist dabei, regionale Betriebe zu sichern. Dazu hat oecolution die Aktion “Regional produzieren statt Wohlstand verlieren!” ins Leben gerufen. Bekannte Leitbetriebe mit starker regionaler Verankerung und einer aktiven Klimaschutzstrategie, wie Baumit aus Niederösterreich, Sappi in der Steiermark, Miba aus Oberösterreich, Bachmann electronic aus Vorarlberg oder die Schwechater Kabelwerke, präsentieren sich im Rahmen der Aktion als “Klimahelden”, die den Wohlstand vor Ort auf umweltverträgliche Art und Weise sichern; weitere Betriebe können dafür nominiert werden.

“Die Politik muss den Rahmen vorgeben, wie ein Unternehmen nachhaltig agieren kann”

Für Petra Merkel von den Schwechater Kabelwerken (SKW) ist klar, warum ihr Betrieb sich an der Aktion beteiligt: “Die Politik muss den Rahmen dafür vorgeben, wie ein Unternehmen hier nachhaltig agieren kann. Man muss sich bewusst sein: Wenn wir hier in Europa strengere Regeln einführen, schaden wir unserer eigenen Wirtschaft. Und es kommt dann so weit, dass die Produkte aus China angeliefert werden, was natürlich weniger nachhaltig ist, als wenn das Ganze regional produziert wird.” Denn bei SKW wird viel Wert auf Nachhaltigkeit gelegt – das Unternehmen betreibt eine Photovoltaikanlage am Fabriksdach und setzt in der Mobilität auf E-Bikes und E-Firmenautos. „Außerdem sind die Kabel, die wir verkaufen, so nachhaltig produziert, wie es derzeit technisch möglich ist“, so Merkel.

Auch für Miba hat Klimaschutz einen hohen Stellenwert und wird mit zahlreichen Maßnahmen in die Tat umgesetzt. “Ich glaube, wenn wir nachhaltig den Standort sichern wollen, braucht es Unternehmen, die in die Zukunft denken”, sagt Oliver Hierschläger von Miba. Dann könne auch hier in Österreich Verantwortung übernommen werden. “Ich bin persönlich davon überzeugt, dass man Innovation und Klimaschutz nicht auf andere Länder und Kontinente abwälzen kann. Besonders beim Klimaschutz braucht es uns alle auf der Welt. Wir teilen uns eine Erde und einen Himmel”, so Hierschläger.

“Weniger Bürokratie, gezielte Steuererleichterungen und Anreize für Investitionen”

Doch wie kann sichergestellt werden, dass die regionalen Betriebe weiter positiv vor Ort wirtschaften können? “Damit Unternehmen hierbleiben, müssen wir dafür sorgen, dass sie konkurrenzfähig bleiben. Das heißt, wir brauchen weniger Bürokratie, gezielte Steuererleichterungen und Anreize für Investitionen”, meint Elisabeth Zehetner. Besonders wichtig seien Maßnahmen, um die Energiekosten zu senken und die Infrastruktur – vor allem im Bereich Energieversorgung und Verkehrsanbindung – zu verbessern. “Nur so schaffen wir ein Umfeld, in dem Unternehmen nicht nur überleben, sondern auch erfolgreich sein können“, so die oecolution-Geschäftsführerin.

Auch damit österreichische Unternehmen zu “Klimahelden” werden können, brauche es die richtigen Rahmenbedingungen, betont Zehetner: “Dazu gehören ein innovationsfreundliches Mindset, Investitionsanreize für neue Technologien und eine gut ausgebaute Infrastruktur, zum Beispiel bei den Energienetzen für Strom und Wasserstoff oder im Schienengüterverkehr.” Die Politik müsse Unternehmen dabei unterstützen, durch gezielte Anreize und weniger bürokratische Hürden in klimafreundliche Lösungen zu investieren.

Doch aktuell drohe eine negative Entwicklung, warnt die oecolution-Geschäftsführerin: “Unsere Unternehmen stehen durch hohe Lohnnebenkosten, Bürokratie und sinkende Investitionen unterimmensem Druck. Insbesondere die Industrie leidet unter steigenden Produktionskosten und einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, droht unser Wirtschaftsmodell zu erodieren.“ Genau zu diesem Gegensteuern soll auch die Kampagne “Regional produzieren statt Wohlstand verlieren!” beitragen – denn letztlich ist für Zehetner klar: “Wenn unsere Unternehmen hierbleiben und sich weiterentwickeln, tragen sie nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern auch zu einem effektiven Klimaschutz.“

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