06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: “Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.”

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

“Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen”, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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Gruppenfoto der
Gruppenfoto der "Best Managed Companies" 2024 | (c) Niklas Schnaubelt

Mit einem Mindestumsatz von 60 Millionen Euro muss man wirtschaftlich schon einiges herzeigen können, um für “Austria´s Best Managed Companies” von Deloitte Österreich und Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien infrage zu kommen. Aber nicht nur das. In einer ganzen Reihe von Kategorien – und zwar in allen – muss das Unternehmen “exzellent aufgestellt” sein.

Exzellenz in mehreren Kategorien

Konkret werden die Nominierten nach Strategie, Produktivität und Innovation, Governance und Finanzen sowie Kultur und Commitment abgeklopft. Dazu fließen die Themen Cyber Risk und ESG in die Analyse ein. “Das zentrale Element von Best Managed Companies ist ein von Deloitte durchgeführter Workshop mit dem Top Management zur Detailanalyse der Schwerpunktbereiche. Das globale Bewertungsmodell berücksichtigt Benchmarks von Preisträgern aus über 50 Ländern”, heißt es dazu von Deloitte.

“Best Managed Companies” bewältigen besondere Herausforderungen

Nicht nur der krisenbedingte derzeitige wirtschaftliche Abschwung, sondern auch der hohe Digitalisierungsdruck, der Vormarsch von Künstlicher Intelligenz und der anhaltende Personalmangel sind aktuell große Herausforderungen, meint man beim Beratungsriesen und der Raiffeisenlandesbank.

“In stürmischen Zeiten sind Unternehmen mit Vorbildfunktion wichtiger denn je”, kommentiert Gottfried Spitzer, CFO von Deloitte Österreich und Leader Deloitte Private. Und Reinhard Karl, Generaldirektor-Stellvertreter und Kommerzkundenvorstand der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, meint: “Es ist schön zu sehen, dass sich Unternehmen auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten nicht nur auf ihre Finanzen konzentrieren, sondern auch ihre Managementpraktiken, ihre Kultur und ihre Gesamtstrategie genau unter die Lupe nehmen.”

Das sind die “Best Managed Companies” 2024

Letztlich wurden 22 Unternehmen aus sechs Bundesländern von Deloitte und Raiffeisenlandesbank als “Best Managed Companies” ausgezeichnet.

Gleich acht Preisträger kommen aus Oberösterreich: BMD Systemhaus GesmbH., Hödlmayr Logistics GmbH, INTERNORM International GmbH, KEBA Group AG, Meinhart Kabel Österreich GmbH, PBS Holding AG, Reform-Werke Bauer & Co Holding AG und Zauner Anlagentechnik GmbH.

Jeweils fünf “Best Managed Companies” kommen aus Niederösterreich (Berndorf AG, Brantner Österreich GmbH, Glorit Bausysteme GmbH, ORASIS Industries Holding GmbH und Traktionssysteme Austria GmbH) und der Steiermark (ALWERA Gruppe, Frutura Obst & Gemüse Kompetenzzentrum GmbH, INTECO Holding GmbH, KNAPP AG und RINGANA GmbH). Salzburg steuert zwei Preisträger bei (Geislinger GmbH und Hagleitner Hygiene International GmbH), Wien (GrECo International Holding AG) und Tirol (Single Use Support GmbH) jeweils einen.

Single Use Support: Tiroler Scaleup unter Preisträgern

Mit dem letztgenannten Unternehmen hat es also auch eines der bekannteren heimischen Scaleups unter die “Best Managed Companies” geschafft. Single Use Support aus Kufstein machte in den vergangenen Jahren mehrfach auf sich aufmerksam. Ende vergangenen Jahres gab es sogar Medienberichte zu einem möglichen Milliarden-Exit. Wenige Monate später im Mai erfolgte tatsächlich die Mehrheitsübernahme – ohne Nennung des Kaufpreises.

“Diese Auszeichnung unterstreicht eindrucksvoll unsere kontinuierliche Innovationskraft, unser starkes Wachstum und unser Engagement für höchste Qualität. Sie bestätigt unseren Weg, innovative und nachhaltige Lösungen im Bereich des pharmazeutischen Flüssigkeitsmanagements anzubieten, und motiviert uns, weiterhin neue Maßstäbe in der Branche zu setzen – stets im Einklang mit unserem Ziel, eine umweltbewusste und zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung voranzutreiben”, kommentiert Christian Praxmarer, CEO des Scaelups.

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